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# taz.de -- Nestlé wegen Spitzelei verurteilt: Kleine Genugtuung für Attac
> Ein Schweizer Zivilgericht verurteilt Nestlé, weil
> Globalisierungskritiker ausspioniert wurden. Der Konzern bedauert das
> Urteil, nicht das Vorgehen.
Bild: Gutes Essen, gutes Leben – aber nur für die, die Nestlé freundlich ge…
GENF taz | Die Spitzelei des weltgrößten Nahrungsmittelkonzerns, der
Schweizer Firma Nestlé, bei der globalisierungskritischen Organisation
Attac bleibt doch nicht ungesühnt. Ein Zivilgericht in Lausanne verurteilte
Nestlé und die mit der Spionage beauftragte Sicherheitsfirma Securitas
jetzt zu einer Entschädigungszahlung von je 3.000 Schweizer Franken an zwei
Mitglieder der Attac-Gruppe im Westschweizer Kanton Waadt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Aktivistinnen, die damals
ein kritisches Buch über den weltgrößten Nahrungsmittelkonzern planten, mit
illegalen Methoden infiltriert und ausgekundschaftet worden waren.
Die beiden Frauen hatten 2008, nachdem die Bespitzelung in einer Sendung
des Westschweizer Fernsehens publik gemacht worden war, sowohl Straf-als
auch Zivilklage gegen Nestlé und Securitas eingereicht.
Die Securitas hatte 2003 und 2005 zwei Mitarbeiterinnen in die Attac-Gruppe
eingeschleust, eine firmierte unter dem falschen Namen „Sara Meylan“. Die
beiden nahmen regelmäßig an den Arbeitstreffen der Gruppe teil,
verschafften sich Zugang zu vertraulichen Informationen – auch über Dritte
– sowie zu den E-Mails der Attac-Mitglieder. Und sie lieferten detaillierte
Berichte an Nestlé.
## Wichtigster Steuerzahler der Schweiz
Mit dieser „unerlaubten Infiltration“ hätten Nestlé und Securitas „die
Persönlichkeitsrechte der Klägerinnen verletzt“, stellte das Lausanner
Gericht nun fest. Der Konzern äußerte in einer ersten Reaktion „Bedauern“
über das Urteil, nicht aber über das eigene Vorgehen.
Das Strafverfahren hatte der Waadtländer Untersuchungsrichter Jaques
Antenen bereits im Juli 2009 eingestellt – mit einer Begründung, die den
Verdacht erregte, eine Gefälligkeitsentscheidung für das Unternehmen zu
sein. Immerhin ist Nestlé der größte Arbeitgeber im Kanton und wichtigster
Steuerzahler der Schweiz: Er habe „nichts Strafbares entdeckt“, hieß es
damals in dem Einstellungsbescheid.
Die beiden Spitzel hätten lediglich handschriftliche Notizen über die
Versammlungen weitergegeben, jedoch keine verbotenen Tonbandaufnahmen oder
Fotografien gemacht. Securitas und Nestlé hätten diese Berichte archiviert,
ohne daraus „gesetzeswidrige Akten“ herzustellen. Strafrechtlich relevant
wäre nur die Weitergabe von persönlichen Daten gewesen, doch die sei
verjährt. Schließlich sei „nicht beweisbar“, dass die Spitzel nach 2005
weitergemacht hätten.
## Für bare Münze
„Statt eine Hausdurchsuchung einzuleiten, Material zu konfiszieren und sich
für die genaue Art der Materialbeschaffung zu interessieren, hat sich
Antenen damit zufrieden gegeben, die Aussagen der beiden Firmen für bare
Münze zu nehmen“, kritisierte Attac seinerzeit die Einstellungsverfügung
des Untersuchungsrichters.
Die zweite Spionin habe öffentlich bestätigt, auch nach 2005 rund zehn
Berichte für Nestlé verfasst zu haben. Antenen sagte, er habe keine
Hausdurchsuchung angeordnet, weil Attac bereits vor der Sendung des
Westschweizer Fernsehens, durch die die Bespitzelung überhaupt erst
aufflog, hätte klagen müssen.
„Das Ziel des Untersuchungsrichters war es, die Straffreiheit von Nestlé
und Securitas zu garantieren“, warf Attac-Anwalt Jean-Michel Dolivo Antenen
vor. Der Richter habe nicht geklärt, ob es sich bei den Spitzelberichten
wirklich nur um Gesprächsnotizen oder um die Abschrift verbotener
Tonbandaufnahmen handelte. Auch habe er nicht ausreichend berücksichtigt,
dass sich die Spitzel Zugang zu den E-Mails der Attac-Mitglieder verschafft
und damit deren Privatsphäre verletzt hätten.
29 Jan 2013
## AUTOREN
Andreas Zumach
Andreas Zumach
## TAGS
Nestlé
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