| # taz.de -- Die Verbrechen von Nestlé: Der Mord sei „verjährt“ | |
| > Nestlé räumt die illegale Bespitzelung von Attac ein. Das Verfahren um | |
| > die Mitverantwortung an der Ermordung eines Gewerkschaftlers geht weiter. | |
| Bild: Der Prozess zur Bespitzelung von Attac wird nicht fortgesetzt. Es drohe e… | |
| GENF taz | Die Firma Nestlé, weltgrößter Multi und Nahrungsmittelkonzern | |
| mit Hauptsitz in Vevey im Westschweizer Kanton Waadt, leugnet nicht länger, | |
| in den Jahren 2003 bis 2008 die kantonale Attac-Gruppe mit illegalen | |
| Methoden infiltriert und ausspioniert zu haben. Die Gruppe plante damals | |
| ein kritisches Buch über das Unternehmen. | |
| Im Januar dieses Jahres hatte ein Zivilgericht in der Kantonshauptstadt | |
| Lausanne Nestlé und die von dem Konzern mit der Spionage beauftragte | |
| „Sicherheitsfirma“ Securitas wegen dieser illegalen Praktiken zu einer | |
| Entschädigungszahlung von je 3.000 Franken an Mitglieder der Attac-Gruppe | |
| verurteilt. Dieses Urteil wurde jetzt rechtskräftig, nachdem Nestlé auf die | |
| ursprünglich angekündigte Berufung verzichtete. | |
| Nach Informationen der taz aus der Konzernzentrale gelangte die dortige | |
| Rechtsabteilung zu der Einschätzung, dass die Beweise gegen das Unternehmen | |
| „erdrückend“ und die Chancen auf eine [1][Revision des Urteils] in einer | |
| höheren Instanz daher „minimal“ seien. Stattdessen drohe durch einen | |
| fortgesetzten Prozess ein „erhöhter Imageschaden“. | |
| Nachdem die Bespitzelung von Attac 2008 aufgeflogen war, konnte sich | |
| Nestlé, wichtigster Arbeitgeber im Kanton Waadt und größter Steuerzahler in | |
| der Schweiz, zunächst auf den ursprünglich zuständigen Waadtländer | |
| Untersuchungsrichter Jaques Antenen verlassen. Dieser stellte die | |
| Ermittlungen bereits 2009 ohne Bemühen um die Sicherung von Beweisen | |
| zunächst ein – was in Schweizer Justizkreisen den bis heute nicht | |
| ausgeräumten Verdacht einer Gefälligkeitsentscheidung für Nestlé erweckte. | |
| ## Gefälligkeitsentscheidungen für Nestlé | |
| Denselben Verdacht erregte auch der Anfang Mai erfolgte Beschluss der | |
| Waadtländer Staatsanwaltschaft, die bereits im Februar 2012 eingereichte | |
| Strafanzeige gegen Nestlé sowie fünf ehemalige führende Manager des | |
| Konzerns wegen Mitverantwortung für die [2][Ermordung des kolumbianischen | |
| Gewerkschafters] Luciano Romero im Herbst 2005 „nicht anzunehmen“ und | |
| „keine Sachermittlungen einzuleiten“. | |
| Der sieben Jahre zurückliegende Mord sei „verjährt“, heißt es in der | |
| Einstellungsverfügung. Gegen diese Entscheidung legte die Witwe Romeros am | |
| letzten Freitag Beschwerde beim kantonalen Strafgericht in Lausanne ein. | |
| Unterstützt wird die Beschwerde von der kolumbianischen Gewerkschaft | |
| Sinaltrainal und dem Europäischen Zentrum für Verfassungs-und | |
| Menschenrechte (ECCHR) in Berlin, die vor 14 Monaten auch die ursprüngliche | |
| Strafanzeige eingereicht hatten. | |
| Die Beschwerde wendet sich gegen die Behauptung der Verjährung und rügt | |
| außerdem einen Verstoß der Strafbehörden gegen ihre Ermittlungspflichten. | |
| Sollten die gegen die fünf ehemaligen Nestlé-Manager angezeigten Taten als | |
| vorsätzlich zu qualifizieren sein, käme nach Einschätzung des ECCHR eine | |
| 15-jährige Verjährungsfrist in Betracht – die Taten wären in diesem Fall | |
| also noch nicht verjährt. | |
| 20 May 2013 | |
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| ## AUTOREN | |
| Andreas Zumach | |
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