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# taz.de -- Die Verbrechen von Nestlé: Der Mord sei „verjährt“
> Nestlé räumt die illegale Bespitzelung von Attac ein. Das Verfahren um
> die Mitverantwortung an der Ermordung eines Gewerkschaftlers geht weiter.
Bild: Der Prozess zur Bespitzelung von Attac wird nicht fortgesetzt. Es drohe e…
GENF taz | Die Firma Nestlé, weltgrößter Multi und Nahrungsmittelkonzern
mit Hauptsitz in Vevey im Westschweizer Kanton Waadt, leugnet nicht länger,
in den Jahren 2003 bis 2008 die kantonale Attac-Gruppe mit illegalen
Methoden infiltriert und ausspioniert zu haben. Die Gruppe plante damals
ein kritisches Buch über das Unternehmen.
Im Januar dieses Jahres hatte ein Zivilgericht in der Kantonshauptstadt
Lausanne Nestlé und die von dem Konzern mit der Spionage beauftragte
„Sicherheitsfirma“ Securitas wegen dieser illegalen Praktiken zu einer
Entschädigungszahlung von je 3.000 Franken an Mitglieder der Attac-Gruppe
verurteilt. Dieses Urteil wurde jetzt rechtskräftig, nachdem Nestlé auf die
ursprünglich angekündigte Berufung verzichtete.
Nach Informationen der taz aus der Konzernzentrale gelangte die dortige
Rechtsabteilung zu der Einschätzung, dass die Beweise gegen das Unternehmen
„erdrückend“ und die Chancen auf eine [1][Revision des Urteils] in einer
höheren Instanz daher „minimal“ seien. Stattdessen drohe durch einen
fortgesetzten Prozess ein „erhöhter Imageschaden“.
Nachdem die Bespitzelung von Attac 2008 aufgeflogen war, konnte sich
Nestlé, wichtigster Arbeitgeber im Kanton Waadt und größter Steuerzahler in
der Schweiz, zunächst auf den ursprünglich zuständigen Waadtländer
Untersuchungsrichter Jaques Antenen verlassen. Dieser stellte die
Ermittlungen bereits 2009 ohne Bemühen um die Sicherung von Beweisen
zunächst ein – was in Schweizer Justizkreisen den bis heute nicht
ausgeräumten Verdacht einer Gefälligkeitsentscheidung für Nestlé erweckte.
## Gefälligkeitsentscheidungen für Nestlé
Denselben Verdacht erregte auch der Anfang Mai erfolgte Beschluss der
Waadtländer Staatsanwaltschaft, die bereits im Februar 2012 eingereichte
Strafanzeige gegen Nestlé sowie fünf ehemalige führende Manager des
Konzerns wegen Mitverantwortung für die [2][Ermordung des kolumbianischen
Gewerkschafters] Luciano Romero im Herbst 2005 „nicht anzunehmen“ und
„keine Sachermittlungen einzuleiten“.
Der sieben Jahre zurückliegende Mord sei „verjährt“, heißt es in der
Einstellungsverfügung. Gegen diese Entscheidung legte die Witwe Romeros am
letzten Freitag Beschwerde beim kantonalen Strafgericht in Lausanne ein.
Unterstützt wird die Beschwerde von der kolumbianischen Gewerkschaft
Sinaltrainal und dem Europäischen Zentrum für Verfassungs-und
Menschenrechte (ECCHR) in Berlin, die vor 14 Monaten auch die ursprüngliche
Strafanzeige eingereicht hatten.
Die Beschwerde wendet sich gegen die Behauptung der Verjährung und rügt
außerdem einen Verstoß der Strafbehörden gegen ihre Ermittlungspflichten.
Sollten die gegen die fünf ehemaligen Nestlé-Manager angezeigten Taten als
vorsätzlich zu qualifizieren sein, käme nach Einschätzung des ECCHR eine
15-jährige Verjährungsfrist in Betracht – die Taten wären in diesem Fall
also noch nicht verjährt.
20 May 2013
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## AUTOREN
Andreas Zumach
## TAGS
Nestlé
Attac
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