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# taz.de -- Kommentar Anklage gegen Zschäpe: Teil eines Tötungskommandos
> Die Anklage gegen Zschäpe wurde in vollem Umfang zugelassen. Das ist ein
> Erfolg für die Bundesanwaltschaft, eine Ohrfeige für Skeptiker in Politik
> und Polizei.
Bild: Bürgerliche Fassade oder doch Teil des Terrors? Das Gericht geht vom let…
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Anklage gegen Beate Zschäpe und
vier NSU-Unterstützer in vollem Umfang zugelassen. Das ist ein erster
eindrucksvoller Erfolg für Generalbundesanwalt Harald Range und eine
peinliche Schlappe für die Unkenrufer in Berliner Sicherheitskreisen.
Immer wieder wurden Journalisten, wohl aus den Reihen des Innenministeriums
und des BKA, mit der Einschätzung gefüttert, man habe gegen Beate Zschäpe
kaum etwas in der Hand. Möglicherweise könne sie nur wegen der
Brandstiftung ihrer eigenen Zwickauer Wohnung im November 2011 angeklagt
werden.
Die Bundesanwaltschaft ließ sich dagegen nicht irre machen, sondern
überraschte Ende letzten Jahres mit einer besonders mutigen Anklage.
Zschäpe wurde nicht nur Beihilfe zu den NSU-Morden vorgeworfen, sondern
sogar Mittäterschaft. Die drei seien ein „einheitliches Tötungskommando“
gewesen. Die Morde seien als „gemeinsame Taten“ zu werten, die in einer
„abgestimmten Arbeitsteilung“ verübt wurden, wobei Zschäpe vor allem
vorgeworfen wurde, dass sie für die Gruppe eine „unauffällige Fassade“
schaffte.
## Gesamtbild spricht gegen Zschäpe
Mit gewisser Berechtigung haben Zschäpes Anwälte darauf hingewiesen, dass
ein gemeinsamer Tatplan bisher nicht sicher bewiesen werden konnte. Auch
sei es „rein spekulativ“, dass Zschäpe von den Morden wusste und sie auch
wollte. Ihr Tarnverhalten könnte genausogut der Aufrechterhaltung des
Lebens im Untergrund und der Verdeckung gelegentlicher Banküberfälle
gedient haben. Und selbst wenn Zschäpe von den Morden wusste, dann seien
ihre Tatbeiträge „nicht wesentlich“ gewesen, sondern allenfalls als
Beihilfe zu werten. Die Anwälte, die keine Nazis sind, sondern bürgerliche
Profis, machten ihre Pflicht und klopften die Anklage auf Schwachpunkte ab.
Es ist aber nachvollziehbar, dass das OLG die Anklage nun trotzdem
zugelassen hat. Das Gesamtbild spricht nun mal gegen Zschäpe. Diese war
schon zur Zeit in Jena ganz in Nazi-Kreise integriert und teilte die
menschenverachtende Ideologie ihrer Kumpane Böhnhardt und Mundlos. In
Diskussionen der Kameradschaft Jena plädierte sie wie die beiden dafür,
sich zu bewaffnen und „mehr“ zu machen. Unterstützer nahmen die drei auch
später immer als Einheit war. Kaum vorstellbar, dass die zwei Männer
jahrelang ohne Zschäpes Wissen und Zutun Terror verbreitet haben.
Indem das OLG die Anklage zugelassen hat, haben die Münchener Richter
implizit erklärt, dass sie eine Verurteilung wegen Mordes für
wahrscheinlich halten. Zschäpes Schweigen darf zwar juristisch nicht gegen
sie ausgelegt werden, denn es ist ihr Recht. Allerdings ist es
prozesstaktisch wohl nicht mehr so klug, einfach nichts zu sagen und die
Anklage pauschal in Zweifel zu ziehen. Moralisch wäre es ohnehin das
Mindeste, was Zschäpe noch tun kann, endlich auszupacken und alles offen zu
legen - vor allem wer dem NSU wann und wie geholfen hat.
1 Feb 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Beate Zschäpe
Bundesanwaltschaft
Rechtsextremismus
Schwerpunkt Rechter Terror
Generalbundesanwalt
Bundesanwaltschaft
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
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