| # taz.de -- Genitalverstümmelung in Deutschland: Politischer Aktionismus ohne … | |
| > Die Beschneidung von Mädchen ist in Deutschland als Körperverletzung | |
| > strafbar. Obwohl bisher kein Fall vor Gericht war, sollen neue Gesetze | |
| > her. | |
| Bild: Vor immer neuen Herausforderungen: Justitia. | |
| FULDA taz | Grüne, SPD und der Bundesrat wollen die Genitalverstümmelung | |
| von Mädchen härter bestrafen als bisher. Die Bundesregierung zögert jedoch. | |
| Dass die Beschneidung von Mädchen als Körperverletzung strafbar ist, ist | |
| unbestritten. Wenn dabei ein gefährliches Werkzeug, etwa ein Messer, | |
| eingesetzt wurde, gilt die Tat sogar als „gefährliche Körperverletzung“. | |
| Mindeststrafe: sechs Monate Gefängnis. | |
| Allerdings kann die Mädchenbeschneidung bisher nicht als „schwere | |
| Körperverletzung“ (Mindeststrafe ein Jahr) bestraft werden, weil keine | |
| äußerlich sichtbare Entstellung vorliegt. Ein Gesetzentwurf der Grünen von | |
| 2011 will die Beschneidung von Mädchen daher als Unterfall der „schweren | |
| Körperverletzung“ einführen. Der Bundesrat hat ein Jahr zuvor sogar einen | |
| eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ (Mindeststrafe 2 Jahre) | |
| gefordert. Die SPD hat am Dienstag einen ähnlichen Gesetzentwurf zumindest | |
| angekündigt. | |
| Der politische Aktionismus steht in lebhaftem Kontrast zur strafrechtlichen | |
| Praxis. Bisher ist in Deutschland keine einzige Verurteilung wegen einer | |
| rituellen Genitalverstümmelung erfolgt. Auch entsprechende Strafanzeigen | |
| hat es wohl nicht gegeben. Justizministerin Sabine | |
| Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) steht einer Verschärfung des Strafrechts | |
| daher skeptisch gegenüber und setzt auf bessere Information der Betroffenen | |
| und der Behörden. | |
| 2009 hatte der Bundestag beschlossen, dass die Verjährung bei einer | |
| Genitalverstümmelung erst beginnt, wenn das Opfer volljährig wurde. So ist | |
| es schon länger bei sexuellem Missbrauch üblich. | |
| ## Eingeschränktes Sorgerecht | |
| Ende 2004 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass das Sorgerecht von | |
| Eltern eingeschränkt werden kann, wenn dem Mädchen eine | |
| Genitalverstümmelung droht. So kann das Jugendamt Reisen ins Ausland | |
| verbieten. | |
| Ende letzten Jahres hatte der Bundestag klargestellt, dass die | |
| Vorhautbeschneidung von Jungen nicht strafbar ist, wenn die Eltern in den | |
| Eingriff einwilligen. Dieser Beschluss hat aber keine Auswirkungen auf die | |
| rechtliche Situation von Mädchen. Die Genitalverstümmelung von Mädchen gilt | |
| als Eingriff, der ungleich schwerwiegender ist, dem auch keine | |
| medizinischen Vorteile gegenüberstehen. | |
| 6 Feb 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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