| # taz.de -- Urteil des Oberlandesgerichts Hamm: Beschneidung untersagt | |
| > Eine Mutter soll das Wohl ihres 6-jährigen Sohnes nicht berücksichtigt | |
| > haben. Das Oberlandesgericht Hamm verbot deshalb die Beschneidung des | |
| > Kindes. | |
| Bild: Die Wünsche des Kindes müssen berücksichtigt werden, sagen die Richter | |
| HAMM dpa | Das Oberlandesgericht Hamm hat die 2012 neu geschaffene | |
| Beschneidungsvorschrift aus religiösen oder kulturellen Motiven im | |
| Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erstmals konkretisiert. In einem am Mittwoch | |
| veröffentlichten Urteil vom 30. August hat das OLG einer Mutter untersagt, | |
| ihren sechsjährigen Sohn beschneiden zu lassen (Az.: 3 UF 133/13). Die | |
| Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund, das | |
| die Beschneidung ohne medizinische Indikatoren nicht zugelassen hatte. | |
| Der 3. Familiensenat bemängelte, dass die Mutter das Kindswohl ihres Sohnes | |
| nicht berücksichtigt habe. Die Entscheidung zu einer Beschneidung sei ohne | |
| Einbeziehung des Jungen gefallen. Zwar sei der Junge in dem Alter noch | |
| nicht in der Lage, diese Frage selbst zu entscheiden. Arzt und Mutter | |
| müssen aber nach Auffassung der Richter je nach Alter und Entwicklungsstand | |
| mit dem Kind reden und seine Wünsche berücksichtigen. In dem vorliegenden | |
| Fall sei das nicht geschehen. | |
| Die geschiedenen Eltern aus Dortmund hatten sich gestritten, ob die aus | |
| Kenia stammende Mutter den Sohn beschneiden lassen darf. Zur Begründung | |
| führte sie die kulturellen Riten ihres Heimatlandes an. Ihr Sohn sollte bei | |
| Besuchen in Kenia als vollwertiger Mann angesehen und geachtet werden. Das | |
| Gericht aber sah darin keine Rechtfertigung. Der Lebensmittelpunkt der | |
| Familie sei in Deutschland, Besuche in Kenia seien selten möglich und das | |
| Kind evangelisch getauft. | |
| Die Intimhygiene des Kindes sah das Gericht ohne Beschneidung nicht | |
| gefährdet. Dafür aber das psychische Wohl des Jungen. Die Richter merkten | |
| kritisch an, dass die Mutter es abgelehnt hatte, ihr Kind zu dem Eingriff | |
| zu begleiten. Der Beschluss des OLG ist rechtskräftig. | |
| 25 Sep 2013 | |
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