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# taz.de -- Beschneidung von Mädchen: Straftat Genitalverstümmelung
> Die Idee ist nicht neu, die Erfolgsaussicht jedoch besser: Siegfried
> Kauder (CDU) fordert einen Straftatbestand für „weibliche
> Genitalverstümmelung“.
Bild: Siegfried Kauder (CDU) möchte entschiedener gegen Genitalverstümmelung …
BERLIN taz | Selten kommen Politiker in Regierungsveranwortung und
Menschenrechtsaktivisten auf einen gemeinsamen Nenner. Doch beim Thema
Genitalverstümmelung von Mädchen scheint es nach jahrelangen und
folgenlosen Forderungen von Seiten der NGOs und Opposition eine Ausnahme zu
geben.
Am Freitag veranstalteten Siegfried Kauder (CDU), Vorsitzender des
Rechtsausschusses im Bundestag, und Irmingard Schewe-Gerigk,
Vorstandsvorsitzende der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes eine
gemeinsame Pressekonferenz. Konkret ging es darum, Genitalverstümmelung als
eigenen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch einzuführen – eine
Forderung, die Terres des Femmes erstmals im Jahr 1997 im Deutschen
Bundestag vortrug.
Nun kündigte Kauder an: „Wir werden noch in dieser Legislaturperiode einen
Gesetzesentwurf ins Parlament einbringen. Der Staat muss endlich
eingreifen.“ Bislang fällt Genitalverletzung in Deutschland unter
gefährliche Körperverletzung, welche mit einem halben bis zu zehn Jahren
Gefängnisstrafe geanhdet werden kann. Ein eigener Straftatbestand im
Gesetzbuch würde mehr Rechtsklarheit schaffen und eine Mindeststrafe von
drei Jahren beeinhalten.
„Eine solche Rechtsänderung ist nicht nur ein symbolisches Zeichen, sondern
es würde auch abschrecken“, sagt Schewe-Gerigk. Sie begrüßt den Vorschlag
Kauders und zeigt sich zuversichtlich, dass ein solcher Gesetzesentwurf
diesmal auch mehrheitsfähig sein wird. Bereits 2010 hatte es einen
entsprechenden Gesetzeswurf vom Bundesrat gegeben. Ein zweiter wurde 2011
von Bündnis 90/ Die Grünen eingebracht. Beide Gesetzesinitiativen blieben
erfolglos.
## Kein afrikanisches Problem
„Die Zeit ist nun reif. Denn Genitalverstümmelung ist kein afrikanisches
Problem“, sagt Schewe-Gerigk. Nach Angaben von Terres des Femmes sind
20.000 Mädchen und Frauen in Deutschland von weiblicher
Genitalverstümmelung betroffen und 6.000 gefährdet. Um diese hier schützen
zu können, sei es wichtig Genitalverstümmelung auch in den Katalog der
Auslandstaten aufzunehmen.
Dies sei erforderlich, um auch Mädchen in Deutschland ohne deutsche
Staatsangehörigkeit schützen zu können. Damit könnten sogenannte
„Ferienbeschneidungen“, also im Ausland vorgenommene Beschneidungen, auch
in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.
Über die Mehrheitsfähigkeit des neuen Gesetzesentwurf möchte Kauder nicht
spekulieren, doch eines sei bereits klar: „Genitalverstümmelung als
Auslandstat aufzunehmen, darüber herrscht in der Fraktion Konsens.“
Dennoch müssten noch viele rechtliche Fragen geklärt werden, beispielsweise
wer letztlich zur Rechenschaft gezogen werden kann. „Wir wollen nicht die
Eltern ins Gefängnis bringen, sondern diejenigen, die eine weibliche
Beschneidung vornehmen“, so Kauder.
26 Apr 2013
## AUTOREN
Jasmin Kalarickal
## TAGS
Genitalverstümmelung
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