| # taz.de -- Hausdurchsuchung bei taz-Fotografen: In eigener Sache | |
| > Die taz verurteilt die Durchsuchungen bei zwei unserer Fotografen. | |
| > Chefredakteurin Ines Pohl sieht darin einen gefährlichen Eingriff in die | |
| > Pressefreiheit. | |
| Bild: Krawalle mit Nachspiel: Demonstration gegen Kapitalismus in Frankfurt am … | |
| BERLIN taz | Die Polizei hat am Mittwoch die Wohnungen von neun Fotografen | |
| in vier Bundesländern durchsucht. Um sechs Uhr klingelte es auch in Berlin | |
| an der Tür von Christian Mang, der als freier Journalist für die taz und | |
| andere Auftraggeber arbeitet. 12 Polizisten standen vor der Tür, unter | |
| anderem von den Landeskriminalämtern Hessen und Berlin. | |
| Vier Stunden lang durchforsteten sie seine Wohnung und vor allem die | |
| Festplatten seines Computers und seines Laptops. Als sie dort eine | |
| [1][verschlüsselte Datei] fanden, holten sie auch noch Verstärkung vom | |
| Bundeskriminalamt. Die Beamten suchten nach Bildern, die Mang am 31. März | |
| vergangenen Jahres in Frankfurt am Main geschossen hatte. | |
| An jenem Samstag hatten sich 5.000 linke AktivistInnen aus ganz Europa zu | |
| einem antikapitalistischen Protestmarsch durch die Bankenmetropole | |
| getroffen. Gewaltbereite Demonstranten warfen Pflastersteine auf Geschäfte, | |
| Autos und Bankgebäude. Die Polizei nahm über 100 Teilnehmer fest. | |
| Bis heute sucht die Polizei allerdings noch die schwarz gekleideten | |
| Personen, die auf einen Polizeibeamten mit einem Kantholz einprügelten, ihn | |
| traten und mit Reizgas besprühten. Der Beamte wurde schwer verletzt und kam | |
| für mehrere Tage auf die Intensivstation. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt | |
| hofft, dass einer der zehn Fotografen diese Tat festgehalten hat und sie | |
| auf den Fotos die Täter identifizieren kann. Unter den Fotografen ist auch | |
| Björn Kietzmann, der genau wie Mang als freier Journalist für die taz | |
| arbeitet. | |
| taz-Chefredakteurin Ines Pohl kritisiert: „Es ist ein gefährlicher Eingriff | |
| in die Freiheit der Presse, wenn Fotografen damit rechnen müssen, dass ihre | |
| grundgesetzlich geschützten Wohnungen durchsucht werden. Deshalb | |
| verurteilen wir das Vorgehen der Beamten aufs Schärfste.“ Die | |
| Pressefreiheit sei „ein sehr hohes Gut, das unbedingten Schutz genießen | |
| muss“. | |
| ## | |
| Die beiden taz-Fotografen werden rechtlich gegen die Durchsuchung vorgehen. | |
| Sie können sich dabei auf das Beschlagnahmeverbot gemäß | |
| //www.gesetze-im-internet.de/stpo/__97.html:§ 97 der Strafprozessordnung | |
| berufen, das für Journalisten ebenso gilt wie für Rechtsanwälte, Pfarrer, | |
| Ärzte und Abgeordnete. Das Bundesverfassungsgericht war 2007 im | |
| [2][Cicero-Urteil] zu dem Ergebnis gekommen, dass bei Journalisten nur | |
| durchsucht werden darf. wenn es Beweise dafür gibt, dass sie selbst eine | |
| Straftat begangen haben. Sonst aber nicht, denn: „Eine Durchsuchung in | |
| Presseräumen stellt wegen der damit verbundenen Störung der redaktionellen | |
| Arbeit und der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine | |
| Beeinträchtigung der Pressefreiheit dar.“ | |
| Die Staatsanwaltschaft Frankfurt begründet die Durchsuchung mit einem | |
| Missverständnis. Man sei „davon ausgegangen, dass es sich nicht um | |
| Pressefotografen handelt“, erklärt Pressesprecherin Doris Möller-Scheu. | |
| Wenn sich jetzt „Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es sich doch um | |
| Pressefotografen handelt, wird das gesicherte Material nicht gesichtet bis | |
| der Sachverhalt insoweit geklärt ist“. Bei Nicht-Journalisten wäre die | |
| Durchsuchung gemäß [3][§ 103] der Strafprozessordnung erlaubt. | |
| Christian Mang hält die Aussage der Staatsanwaltschaft für völlig | |
| unglaubwürdig. Eine einfache Google-Suche nach seinem Namen führt | |
| schließlich auf seine [4][Website], auf der er als „Fotojournalist“ | |
| bezeichnet wird und auf der auch eine Liste seiner Auftraggeber steht. Bei | |
| Björn Kietzmann ist es genauso leicht. Bei ihm kommt hinzu: Er gehört zu | |
| den Journalisten, die so häufig mit der Pressestelle der Berliner Polizei | |
| in Kontakt sind, dass sie im Dezember mit einer Weihnachtskarte bedacht | |
| wurden. Auch den durchsuchenden Beamten war bewusst, was sie taten. Im | |
| Polizeiprotokoll, das er ausgehändigt bekam, ist ausdrücklich vermerkt, es | |
| sei der „Wohn- und Redaktionsraum“ Kietzmanns durchsucht worden. | |
| Die Durchsuchung sei ein „ungeheuerlicher Vorgang“, kritisiert Cornelia | |
| Haß, Geschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion | |
| in Ver.di. „Die durchgeführten Maßnahmen entbehren jeder | |
| Verhältnismäßigkeit und entsprechen keinerlei rechtsstaatlichen Standards.“ | |
| Hier würden „Pressevertreter mit brachialen Methoden gezwungen, | |
| Hilfspolizisten zu spielen“. | |
| Siehe auch: [5][Warum wir keine Bilder freiwillig herausgeben] | |
| 6 Feb 2013 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://www.truecrypt.org/ | |
| [2] http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070227_1bvr053806… | |
| [3] http://dejure.org/gesetze/StPO/103.html | |
| [4] http://www.christianmang.com/ | |
| [5] http://blogs.taz.de/hausblog/2013/02/06/strafverfolgung-warum-wir-keine-bil… | |
| ## AUTOREN | |
| Sebastian Heiser | |
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