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# taz.de -- Schlupflöcher der katholischen Kirche: Das Kreuz mit der Pille
> Papst Paul VI. begründete das Verbot der Empfängnisverhütung. Doch es
> gibt seltsame Ausnahmefälle, in denen die Kirche die Pille erlaubt.
Bild: Lecker Pille! Aber nur bei Migräne, nicht bei Abtreibung einnehmen!
KÖLN taz | Es ist schon ein Kreuz mit der Pille. Ob davor oder danach: Seit
nunmehr 45 Jahren plagen sich die deutschen Bischöfe mit diesem weiblichen
Schutz vor ungewollten Kindern herum. Das ist das schwere Erbe, das ihnen
Giovanni Battista Montini mit der Enzyklika „Humanae Vitae“ hinterlassen
hat.
In seinem am 25. Juli 1968 veröffentlichten Lehrschreiben über „die rechte
Ordnung der Weitergabe des menschlichen Lebens“ verkündete der damalige
Papst Paul VI. die „Untrennbarkeit von liebender Vereinigung und
Fortpflanzung“, was der römisch-katholischen Kirche konkret das Verbot
jeglicher „Methoden der künstlichen Geburtenregelung“ bedeutete.
Mit ihrer Ignoranz gegenüber Lebensrealitäten bescherte Montini den
Kirchenfunktionären eine ernsthafte Autoritätskrise. Mit ihrer
„Königsteiner Erklärung“ versuchten deutsche Bischöfe im August 1968 den
Unmut unter vielen Gläubigen aufzugreifen. Gleichwohl stellten sie fest, es
sei „daran festzuhalten, dass die Frage, ob und unter welchen Umständen
eine Geburtenregelung zulässig ist, nicht der Willkür der Ehepartner
überlassen werden kann“.
Die unsägliche Enzyklika „Humanae Vitae“ ist bis heute gültig. Allerdings
gibt es interessante Schlupflöcher. So stellte das Kölner Erzbistum
ausdrücklich fest, dass sich die geänderte Haltung des Kölner Erzbischofs
Joachim Meisner zur „Pille danach“ im Einklang mit dem Papstpapier
befindet. Denn Meisner beziehe sich „nicht auf die Situation in einer
sakramentalen Ehe, die die Enzyklika ’Humanae Vitae‘ behandelt“.
Da es sich jedoch bei einer Vergewaltigung nicht um einvernehmlichen Sex
handele, der nach kirchlicher Lehre nur zwischen Eheleuten statthaft ist,
gehe es „um die Verhinderung einer verbrecherischen Befruchtung“. Deshalb
gelte hier das Pillenverbot nicht. Aus diesem Grund habe die römische
Glaubenskongregation auch „die Einnahme von Antikonzeptiva durch
Ordensschwestern in einer Weltgegend, in der sie Vergewaltigungen fürchten
mussten, erlaubt“.
Übrigens gibt es auch noch eine weitere Möglichkeit, ganz päpstlich erlaubt
die Pille zu nehmen: Die Enzyklika „Humanae Vitae“ hält „jene
therapeutischen Maßnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten
notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht
nach eine Zeugungsverhinderung eintritt“. Katholikinnen, die die Pille also
beispielsweise nur gegen Akne nehmen, sind auch aus dem Schneider.
21 Feb 2013
## AUTOREN
Pascal Beucker
## TAGS
Katholische Kirche
Pille danach
Schwerpunkt Abtreibung
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Pille danach
Bundestag
Papst Benedikt XVI.
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