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# taz.de -- Energiewende aus Bürgerhand bedroht: Kleine Projekte werden benach…
> Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für das Kapitalmarktgesetz
> gefährdet Bürgerenergieprojekte. Die Energiewende wird damit ausgebremst.
Bild: Windpark: Bald nur noch von Großinvestoren errichtet?
FREIBURG taz | Der Energiewende ist von unerwarteter Seite bedroht: Ein
neues Kapitalmarktrecht könnte Bürgerenergieprojekte fast unmöglich machen.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die den Anlegerschutz im Sektor der
Investmentfonds verbessern soll. Um diese in nationales Recht umzusetzen,
hat die Bundesregierung nun einen Entwurf für ein Kapitalanlagegesetzbuch
(KAGB) vorgelegt, der allerdings weit über die EU-Vorgaben hinausgeht.
Danach sollen künftig auch für kleine, regionale Beteiligungsprojekte
dieselben Anforderungen gelten wie für international tätige Emissionshäuser
oder Kreditinstitute.
Eine „existenzelle Gefahr für Bürgerprojekte“ sieht darin der Bundesverba…
Erneuerbare Energie (BEE). Damit würde die Energiewende ausgebremst, denn
Bürgerprojekte machen heute rund die Hälfte aller Ökokraftwerke aus.
Besonders brisant ist der Plan, „Ein-Objekt-Fonds“ künftig zu unterbinden,
sofern diese nicht eine Mindestanlage von 20.000 Euro pro Investor
verlangen. Mit einer solchen Pflicht zur Risikostreuung will die
Bundesregierung den Anlegerschutz verbessern und zielt dabei etwa auf
bundesweit vermarktete Schiffs- oder Immobilienfonds.
Doch kleine, lokale Energieanlagen sind nach dem aktuellen Entwurf auch
betroffen, obwohl diese verglichen mit anderen Anlageobjekten eine
risikoarme Form der Beteiligung darstellen. Eine Risikostreuung durch
mehrere Objekte ist hier zudem oft gar nicht möglich, etwa wenn Bürger eine
Solarstromanlage auf ihrem heimischen Kindergarten bauen.
Und die geforderte Mindestanlagesumme widerspricht ohnehin allen
Gepflogenheiten von Bürgerprojekten.
Nach dem Gesetzentwurf soll außerdem für alle Projekte eine
Eigenkapitalquote von mindestens 40 Prozent vorgeschrieben werden. Damit
würde, beklagt der BEE, „ein bewährtes Finanzierungsmodell kaputtgemacht“…
nämlich die Einbindung von KfW-Fördermitteln.
## Entwickler verunsichert
Der Gesetzentwurf taugt allein wegen seines Umfangs – 331 Seiten plus 248
Seiten Begründung – zur Verunsicherung von kleinen Projektentwicklern.
Entsprechend spricht der Ökostromanbieter Naturstrom von einer „nicht
erforderlichen und unverhältnismäßigen Überregulierung eines als relativ
sicher einzustufenden Marktes“.
Werde das Gesetz nicht nachgebessert, ergäbe sich „ein erdrückender
Wettbewerbsnachteil für die Anbieter kleiner Bürgerbeteiligungsmodelle“,
sagt Thomas Banning, Vorstandsvorsitzender des Unternehmens.
Auch Marcel Keiffenheim, Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy,
fordert daher, dass „kleine geschlossene Fonds aus dem Anwendungsbereich
des KAGB ausgenommen“ werden müssen. Auch für Genossenschaften müsse auf
die strengen Vorgaben verzichtet werden.
## Persönlich bekannt
Aus der Intention des Gesetzes heraus wäre das vertretbar, weil bei
Bürgerprojekten Anlagebetrug weniger ein Thema ist als am sonstigen „Grauen
Kapitalmarkt“; bei den Bürgerprojekten kennen sich die Investoren und die
Akteure oft sogar persönlich.
Die Details des Gesetzes werden nun in den nächsten zwei Monaten im Rahmen
der öffentlichen Anhörung noch ausgiebig diskutiert werden, weshalb das
Finanzministerium lediglich mitteilt, man könne Fragen zum KAGB „derzeit
nicht abschließend beantworten“.
Die Akteure der Energiewende sind aber zuversichtlich, dass noch
nachgebessert wird.
1 Mar 2013
## AUTOREN
Bernward Janzing
## TAGS
Energiewende
Anlegerschutz
Ökostrom
Ökostrom
Kanzleramt
Strompreisbremse
Tennet
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