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# taz.de -- Urteil zum DFB-Pokal-Ausschluss: Dresden bleibt draußen
> Fußball-Zweitligist Dynamo Dresden darf wegen wiederholter Fan-Krawalle
> in der kommenden Saison nicht DFB-Pokal spielen. Eine
> Berufungsverhandlung änderte nichts.
Bild: Ausschreitungen in Hannover: Polizisten auf dem Weg zum Dynamoblock im Ok…
FRANKFURT/MAIN dpa | Dynamo Dresden bleibt für den DFB-Pokal der kommenden
Saison gesperrt. Nach einer mehr als sechsstündigen Berufungsverhandlung
bestätigte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes am Donnerstag ein
entsprechendes Urteil aus dem Dezember. „Die Entscheidung ist die Folge
einer Kette von Fehlleistungen der Anhänger des Vereins“, sagte der
Vorsitzende Richter Goetz Eilers zur Begründung. Vor einem Jahr hatte der
Zweitliga-Club einen Pokal-Ausschluss noch abwehren können.
Auslöser des Verfahrens war die wiederholte Randale von Dresdener Anhängern
rund um das Pokalspiel bei Hannover 96 am 31. Oktober. Damals gab es
insgesamt 9 Verletzte, 21 Festnahmen und einen Großeinsatz von rund 1000
Polizisten. „Wir sind über das Urteil enttäuscht. Aber streng genommen sind
wir nicht wirklich überrascht“, sagte Dynamo-Geschäftsführer Christian
Müller.
Sein Verein kann nun noch vor das Ständige Schiedsgericht ziehen, das für
Streitigkeiten zwischen Vereinen und Verbänden zuständig ist. Ob er das
auch tun wird, ließ Müller am Donnerstagabend zunächst noch offen.
Die Dresdner hatten während der Verhandlung versucht, eine
Grundsatz-Entscheidung herbeizuführen, die die Autonomie von Sportverbänden
und -gerichten komplett ausgehebelt hätte. Ihr Argument: Ein Verein kann
nicht für das Verhalten einzelner Anhänger bestraft werden. „Die
verschuldensunabhängige Haftung steht zwar in der Rechts- und
Verfahrensordnung des DFB. Aber sie verletzt in diesem Fall Grundsätze des
Verfassungsrechts. Man darf nur für etwas bestraft werden, das man auch
verschuldet hat“, erklärte Dynamo-Anwalt Jörg Heyer in seinem Plädoyer.
## Vereine und Anhänger sind eine Einheit
Das DFB-Bundesgericht folgte in seinem Urteil aber der Argumentation des
DFB-Kontrollausschusses. „Vereine und Anhänger stellen eine Einheit dar.
Für ein Verschulden der Anhänger sind die Vereine haftbar zu machen. Dieser
Grundsatz ist für die Verbände unverzichtbar“, sagte Eilers. Der DFB müsse
weiter gewährleisten, dass Fußballspiele auch in einem sicheren Rahmen
stattfänden.
„Die Zustände bei Spielen von Dynamo Dresden sind regelmäßig untragbar. Ich
glaube nicht, dass es der Öffentlichkeit vermittelbar ist, zu sagen: Wir
heben den Pokalausschluss ein zweites Mal auf“, meinte der
Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner.
Der achtfache DDR-Meister sollte bereits im vergangenen Jahr nach Krawallen
seiner Anhänger vom DFB-Pokal ausgeschlossen werden. Damals wandelte das
Bundesgericht dieses Urteil noch in ein Geisterspiel in der Liga sowie eine
Geldstrafe von 100.000 Euro um. „Dieses Urteil war damals mit einer
dringenden Warnung an den Verein verbunden. Doch diese Warnung hat nicht
gefruchtet“, meinte Eilers.
7 Mar 2013
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Dynamo Dresden
Fußball
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