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# taz.de -- Platzvergabe bei NSU-Prozess: Rassisten geschützt?
> Der Platzstreit im NSU-Prozess sorgt jetzt auch für diplomatische
> Verstimmungen. Die türkische Regierung zweifelt die Unparteilichkeit des
> Gerichts an.
Bild: Was haben die Richter zu befürchten?, fragt Vize-Ministerpräsident Beki…
ISTANBUL/MÜNCHEN afp/dpa | Die türkische Regierung hat das Münchener
Oberlandesgericht wegen der Verweigerung fester Sitzplätze für türkische
Diplomaten und Medienvertreter beim bevorstehenden NSU-Prozess scharf
kritisiert.
Da acht der zehn Opfer der Neonazi-Gruppe türkische Wurzeln hatten, sei die
Türkei direkt betroffen und Partei, sagte der für die Auslandstürken
zuständige Vize-Ministerpräsident Bekir Bozdag nach Medienberichten vom
Freitag dem Nachrichtensender A Haber. Wenn die Türkei in einem solchen
Verfahren nicht vertreten sein könne, „wo denn sonst?“, fragte Bozdag.
Das Münchener Oberlandesgericht hatte am Montag die Liste der zugelassenen
Medien veröffentlicht. Große ausländische Medien etwa aus der Türkei
erhalten demnach keinen der 50 garantierten Presse-Sitzplätze im Prozess
gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche
Helfer ab dem 17. April. Auch der türkische Botschafter in Berlin, Hüseyin
Avni Karslioglu, erhielt keinen reservierten Platz im Saal.
Bozdag äußerte deshalb Zweifel an der Unparteilichkeit des Gerichts. Er
frage sich, was die Richter im Falle einer objektiven Herangehensweise bei
Anwesenheit türkischer Vertreter im Saal zu befürchten hätten, sagte er.
„Das bedeutet doch, dass sie sich fürchten, weil es eine subjektive Haltung
gibt.“ Die regierungsnahe Zeitung Today‘s Zaman schrieb in einem
Leitartikel, das Vorgehen des Gerichts zeuge von einer „schützenden Haltung
gegenüber Rassisten und rechtsextremen Gruppen“ in Deutschland.
Trotz des Neins der Münchener Richter zu Platzreservierungen für Vertreter
der Türkei wollen Botschafter Karslioglu und auch führende Parlamentarier
aus Ankara zur Prozesseröffnung nach München reisen. Der Vorsitzende des
Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament, Ayhan Sefer Üstün, sagte
nach Medienberichten, er hoffe auf die Unterstützung durch die deutschen
Behörden.
Auch in der Frage, ob eine Video-Übertragung in einen weiteren
Verhandlungssaal zulässig wäre, erntet das OLG München Kritik. Dessen
Präsident Karl Huber hatte erklärt, eine solche Übertragung sei rechtlich
nicht möglich. Sie könne einen Revisionsgrund darstellen. Ein
Revisionsverfahren wegen Verfahrensfehlern fürchten die Richter sehr.
Doch viele Juristen sehen in der Video-Übertragung kein Problem: „Das
Verfahren darf natürlich nicht in Public Viewing ausufern“, sagte etwa der
Münchener Anwalt Werner Leitner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
Strafrecht im Deutschen Anwaltverein, dem Spiegel. „Ich denke aber, das
geltende Recht lässt eine solche Übertragung sehr wohl zu, wenn im zweiten
Saal die gleichen Bedingungen erfüllt sind wie im Sitzungssaal.“
29 Mar 2013
## TAGS
NSU-Prozess
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