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# taz.de -- Antirassismuskonvention der UNO: UN-Ausschuss rügt Deutschland
> Ein UN-Gremium wirft dem SPD-Politiker Anstiftung zu „rassistischer
> Diskriminierung“ vor. Er habe „die Ideologie rassischer Überlegenheit“
> verbreitet.
Bild: Sie haben es schon immer gewusst: Protest vor einer Sarrazin-Lesung
GENF taz | Mit der Niederschlagung einer Klage wegen volksverhetzender
Äußerungen des ehemaligen Bundesbankers und Berliner Wirtschaftssenators
Thilo Sarrazin hat Deutschland gegen die Antirassismuskonvention der UNO
verstoßen. Zu diesem Urteil gelangte der ständige Ausschuss zur Überwachung
dieser Konvention (Committee on the Elimination of Racial Discrimination,
CERD) in Genf jetzt nach einer über dreijährigen Untersuchung.
Nach einem im Herbst 2009 erschienenen Interview Sarrazins in der
Zeitschrift Lettre International hatte der Türkische Bund Berlin (TBB)
Strafantrag wegen Volksverhetzung und Beleidigung gestellt. Die Berliner
Staatsanwalt stellte das Verfahren aber ein. Der Widerspruch des TBB blieb
erfolglos.
In dem Interview hatte Sarrazin behauptet, ein Großteil der in Berlin
lebenden TürkInnen habe „keine produktive Funktion“ außer für den Obst- …
Gemüsehandel. Sie seien „weder fähig noch willens“ zur Integration und
hielten an einer kollektiven, traditionellen und aggressiven Mentalität
fest. Sarrazin erklärte, die Türken würden Deutschland mittels ihrer
höheren Geburtenrate erobern, so wie die Kosovaren das Kosovo. Er hätte
nichts dagegen, wenn es sich nicht um Türken, sondern um osteuropäische
Juden handeln würde, die einen 15 Prozent höheren Intelligenzquotienten als
die Deutschen hätten.
Mit diesen Aussagen habe Sarrazin „die Ideologie rassischer Überlegenheit
und von Rassenhass verbreitet“ und zu „rassistischer Diskriminierung
angestiftet“, stellte das CERD fest.
## Berlin soll Bericht liefern
Ebendies hatte die Berliner Staatsanwaltschaft verneint und in Sarrazins
Äußerungen keine Gefährdung des öffentlichen Friedens erkennen wollen. Mit
dieser Entscheidung „hat Deutschland seine Verpflichtung aus der
Antirassismuskonvention verletzt, eine eventuelle Gefährdung des
öffentlichen Friedens effektiv zu untersuchen“, moniert der UN-Ausschuss.
Die nationale Gesetzgebung Deutschlands entspreche bislang nicht den
völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Antirassismuskonvention.
Der CERD empfiehlt Deutschland, „seine Politik und Verfahren mit Blick auf
die Verfolgung mutmaßlicher rassendiskriminierender Äußerungen sowie der
Behauptung rassischer Überlegenheit zu überprüfen“ und in Einklang zu
bringen mit den Bestimmungen der UNO-Konvention.
Zudem wird Berlin „aufgefordert“, das Urteil des CERD „breit zu
veröffentlichen und es „insbesondere den Staatsanwaltschaften und Gerichten
bekannt zu machen“. Der UN-Ausschuss erwartet binnen 90 Tagen einen Bericht
der Bundesregierung zur Umsetzung seiner Empfehlung.
17 Apr 2013
## AUTOREN
Andreas Zumach
Andreas Zumach
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