# taz.de -- Antirassismuskonvention der UNO: UN-Ausschuss rügt Deutschland | |
> Ein UN-Gremium wirft dem SPD-Politiker Anstiftung zu „rassistischer | |
> Diskriminierung“ vor. Er habe „die Ideologie rassischer Überlegenheit“ | |
> verbreitet. | |
Bild: Sie haben es schon immer gewusst: Protest vor einer Sarrazin-Lesung | |
GENF taz | Mit der Niederschlagung einer Klage wegen volksverhetzender | |
Äußerungen des ehemaligen Bundesbankers und Berliner Wirtschaftssenators | |
Thilo Sarrazin hat Deutschland gegen die Antirassismuskonvention der UNO | |
verstoßen. Zu diesem Urteil gelangte der ständige Ausschuss zur Überwachung | |
dieser Konvention (Committee on the Elimination of Racial Discrimination, | |
CERD) in Genf jetzt nach einer über dreijährigen Untersuchung. | |
Nach einem im Herbst 2009 erschienenen Interview Sarrazins in der | |
Zeitschrift Lettre International hatte der Türkische Bund Berlin (TBB) | |
Strafantrag wegen Volksverhetzung und Beleidigung gestellt. Die Berliner | |
Staatsanwalt stellte das Verfahren aber ein. Der Widerspruch des TBB blieb | |
erfolglos. | |
In dem Interview hatte Sarrazin behauptet, ein Großteil der in Berlin | |
lebenden TürkInnen habe „keine produktive Funktion“ außer für den Obst- … | |
Gemüsehandel. Sie seien „weder fähig noch willens“ zur Integration und | |
hielten an einer kollektiven, traditionellen und aggressiven Mentalität | |
fest. Sarrazin erklärte, die Türken würden Deutschland mittels ihrer | |
höheren Geburtenrate erobern, so wie die Kosovaren das Kosovo. Er hätte | |
nichts dagegen, wenn es sich nicht um Türken, sondern um osteuropäische | |
Juden handeln würde, die einen 15 Prozent höheren Intelligenzquotienten als | |
die Deutschen hätten. | |
Mit diesen Aussagen habe Sarrazin „die Ideologie rassischer Überlegenheit | |
und von Rassenhass verbreitet“ und zu „rassistischer Diskriminierung | |
angestiftet“, stellte das CERD fest. | |
## Berlin soll Bericht liefern | |
Ebendies hatte die Berliner Staatsanwaltschaft verneint und in Sarrazins | |
Äußerungen keine Gefährdung des öffentlichen Friedens erkennen wollen. Mit | |
dieser Entscheidung „hat Deutschland seine Verpflichtung aus der | |
Antirassismuskonvention verletzt, eine eventuelle Gefährdung des | |
öffentlichen Friedens effektiv zu untersuchen“, moniert der UN-Ausschuss. | |
Die nationale Gesetzgebung Deutschlands entspreche bislang nicht den | |
völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Antirassismuskonvention. | |
Der CERD empfiehlt Deutschland, „seine Politik und Verfahren mit Blick auf | |
die Verfolgung mutmaßlicher rassendiskriminierender Äußerungen sowie der | |
Behauptung rassischer Überlegenheit zu überprüfen“ und in Einklang zu | |
bringen mit den Bestimmungen der UNO-Konvention. | |
Zudem wird Berlin „aufgefordert“, das Urteil des CERD „breit zu | |
veröffentlichen und es „insbesondere den Staatsanwaltschaften und Gerichten | |
bekannt zu machen“. Der UN-Ausschuss erwartet binnen 90 Tagen einen Bericht | |
der Bundesregierung zur Umsetzung seiner Empfehlung. | |
17 Apr 2013 | |
## AUTOREN | |
Andreas Zumach | |
Andreas Zumach | |
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