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# taz.de -- Geplantes Steuerabkommen: Die Schweiz sagt's unverbindlich
> Der Schweizer Außenminister löst eine Debatte um ein neues bilaterales
> Abkommen gegen Steuerflucht aus. Doch realistisch ist das derzeit nicht.
Bild: Beginn einer wunderbaren Freundschaft? Der Schweizer Außenminister Didie…
BERLIN taz | Es war ein ziemlich unverbindlicher Satz, den der Schweizer
Außenminister Didier Burkhalter der Bild-Zeitung vom Mittwoch sagte: „Wenn
Deutschland nach seiner Ablehnung das Gespräch mit uns suchen will, sind
wir offen.“ Doch er genügte, um in Deutschland eine neue Debatte über ein
Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz auszulösen.
SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück bewertete die Aussage als Bestätigung
für die Haltung der Opposition. Die hatte das von der Bundesregierung
ausgehandelte Abkommen, das Steuerbetrügern gegen eine einmalige
Nachzahlung und künftige Zinsabschläge Straffreiheit und Anonymität gewährt
hätte, im November im Bundesrat gestoppt. Bundesfinanzminister Wolfgang
Schäuble (CDU) hatte damals erklärt, man werde mit der Schweiz „keine
bessere Regelung erzielen können“. Das sieht Steinbrück nun widerlegt: „I…
habe schon vor eineinhalb Jahren gesagt, dass die Schweiz dazu bereit sein
würde.“
Doch wozu die Schweiz nun wirklich bereit ist, ließ Burkhalter offen. Und
ein Sprecher des Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen, das
zum in Steuerfragen federführenden Finanzministerium in Bern gehört,
ruderte gegenüber der FAZ bereits zurück: „Wir werden sicher nicht von uns
aus neue Initiativen in der Steuerfrage entfalten“, erklärte er.
Eine Einigung scheint darum wenig wahrscheinlich. Denn SPD und Grüne
machten am Donnerstag deutlich, dass sie einem Abkommen nur unter völlig
veränderten Bedingungen zustimmen würden. „Vorstellbar ist eine
Sonderregelung mit der Schweiz nur zur Bereinigung von Altfällen – und auch
dann nicht anonym“, sagte SPD-Fraktionsvize Joachim Poß der taz. Für
künftige Fälle sei eine europaweite Regelung notwendig, die einen
automatischen Informationsaustausch über Kapitaleinkünfte in der Schweiz
sicherstelle. „Das Schweizer Bankgeheimnis darf gegenüber deutschen
Behörden nicht mehr gelten“, so Poß.
## Auslandsvermögen einbeziehen
Noch weiter gehen die Forderungen von Sven Giegold, Steuerexperte der
Grünen im Europaparlament. Er stellt auch die Straffreiheit für Fälle aus
der Vergangenheit in Frage. „Der Druck auf die Schweiz ist so sehr
gewachsen, dass es kaum mehr einen Grund gibt, Altfälle unbestraft zu
lassen“, sagte er der taz. Zudem sei es nötig, all jene Auslandsvermögen
einzubeziehen, bei denen der eigentliche Besitzer bisher über Trusts und
Stiftungen verschleiert wird. Die wären vom geplanten
deutsch-schweizerischen Abkommen nicht erfasst worden.
Bisher hatte die Schweiz die Forderung nach einem Ende des Bankgeheimnisses
entschieden zurückgewiesen. Ziel des Abkommens mit Deutschland und
ähnlicher Verträge mit Großbritannien und Österreich war gerade, die
Anonymität der Anleger zu wahren und den von der EU angestrebten
automatischen Informationsaustausch zu verhindern.
Doch in den letzten Monaten hat sich die Verhandlungsposition der Schweiz
verschlechtert. Innerhalb der EU hat Luxemburg seinen Widerstand gegen den
Informationsaustausch aufgegeben, auch Österreich scheint zu
Zugeständnissen bereit. Damit stünde der Schweiz erstmals eine geschlossen
auftretende EU gegenüber. Zudem haben die USA die Schweizer Banken unter
Androhung von Sanktionen zur Weitergabe von Informationen über US-Bürger
gezwungen.
2 May 2013
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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