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# taz.de -- NSU-Prozess zum Nagelbombenanschlag: Verfahren könnte geteilt werd…
> Erhöht sich die Zahl der Nebenkläger wegen des Kölner
> Nagelbombenanschlags im Jahr 2004 weiter, könnte dieser Tatbestand vom
> Münchner Verfahren separiert werden.
Bild: Dieses Archivbild zeigt die Zerstörung in Köln unmittelbar nach dem Ans…
MÜNCHEN taz | Aufregung beim NSU-Prozess in München: Am Mittwochnachmittag
wandten sich mehrere Nebenklagevertreter in teils emotionalen Worten gegen
eine Abtrennung des Komplexes Keupstraße. Der Vorsitzende Richter Manfred
Götzl hatte angeregt darüber nachzudenken, aus Angst der Platz im
Gerichtssaal könnte zu knapp werden.
Das würde bedeuten, dass dieser Anschlag erst zu einem viel späteren
Zeitpunkt in einem zweiten NSU-Prozess behandelt wird. Nach Ende des
Prozesstags waren draußen vor dem Gericht mehrere Opfer der Tat sichtbar
aufgebracht.
Am 9. Juni 2004 hatten die beiden NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe
Böhnhardt vor einem Friseursalon in der Kölner Keupstraße eine Nagelbombe
gezündet. 22 Menschen, vorwiegend mit türkischen Wurzeln, wurden verletzt.
Die Bundesanwaltschaft ging in ihrer Anklage deshalb von 22-fachem
versuchten Mord aus. Doch wegen der umstrittenen Größe des
Detonationsradiuses könnte es noch deutlich mehr Betroffene geben. Auch
wenn sie nicht verletzt wurden, könnten sie einen Anspruch haben, als
Nebenkläger am Prozess teilzunehmen: Weil sie zur Tatzeit in der Todeszone
waren.
## Eine der zentralen Taten
Mehrere Nebenklageanwälte befürchten, dass bei einer Abtrennung des
Komplexes erst in mehreren Jahren über diese Tat verhandelt würde – oder
gar nicht mehr. Denn sollte Beate Zschäpe in einem ersten Prozess wegen der
Morde des NSU an neun Migranten und einer Polizisten verurteilt werden,
könnte aufgrund der Höhe dieser Strafe das Keupstraßen-Verfahren auch ganz
eingestellt werden.
Der Anschlag sei eine der zentralen Taten des NSU und ein Bekenntnis „zum
Krieg gegen Migranten" gewesen, sagte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der
eine Betroffene in der Kölner Keupstraße vertritt. Sieben Jahre habe man
die Opfer mitverdächtigt. Bei einer Abtrennung dieser Tat sage man erneut:
„Für euch gibt es keine Gerechtigkeit."
Andere Nebenklagevertreter wiesen darauf hin, dass es vielerlei
Verbindungen zwischen dem Anschlag in Köln und der bundesweiten Mordserie
an Migranten gebe, und man allein deshalb das Verfahren nicht aufteilen
sollte. Auch die Verteidiger von Zschäpe halten den Komplex „nicht für
abtrennbar".
Bundesanwalt Herbert Diemer deutete an, dass man sich bei einer deutlichen
Erhöhung der Zahl der Nebenkläger einer Abtrennung wohl nicht verschließen
könne. „Im gegenwärtigen Moment sehen wir keinen Anlass."
In Kooperation mit Radio Lora München, [1][www.lora924.de].
15 May 2013
## LINKS
[1] http://www.lora924.de/
## AUTOREN
Wolf Schmidt
## TAGS
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Nagelbombe
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