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# taz.de -- Entwurf für neues Hamburger Hochschulgesetz: Ein bisschen mehr Dem…
> Nach zwei Jahren legt Wissenschaftssenatorin Stapelfeldt einen
> Gesetzentwurf vor. Die radikale Wende zurück zur demokratischen
> Hochschule.ist ausgebleiben.
Bild: Bisher deutlichster Hinweis aufs präferierte Bildungideal: Stapelfeldt (…
HAMBURG taz | Zu Oppositionszeiten und als frisch gebackene Senatorin hat
Dorothee Stapelfeldt (SPD) den Hochschulen mehr Demokratie versprochen.
Dann kam lange nichts. Doch nun hat die Wissenschaftssenatorin geliefert:
Der taz liegt der Entwurf für ein neues Hochschulgesetzt vor, das am
Dienstag in den Senat gehen soll.
Die ganz radikale Wende gegenüber dem neoliberalen Gesetz von
Amts-Vor-Vorgänger Jörg Dräger (parteilos) von 2003 plant die
SPD-Politikerin nicht. Die externen Hochschulräte, die zum Teil mit
Wirtschaftsvertretern besetzt sind, bleiben erhalten. Und sie haben auch
weiterhin Einfluss auf das Hochschulgeschehen, genehmigen die
Wirtschaftspläne, beschließen die „Struktur- und Entwicklungsplanung“
(Step) einer Hochschule – also etwa die Frage, welche Fachrichtungen
expandieren oder schrumpfen.
## Mehr Einfluss für den Hochschulsenat
Allerdings müssen diese Entwicklungspläne künftig im Einvernehmen mit dem
Hochschulsenat verabschiedet werden. Die dort vertretenen Studierenden,
Professoren und Mitarbeiter erhalten also wieder mehr Einfluss, denn bisher
durften sie das Dokument nur abnicken. Einigen sich beide Seiten nicht,
entscheidet die Behörde.
Der Hochschulsenat darf künftig auch wieder den Präsidenten wählen. Die
umstrittene Uni-Chefin Monika Auweter-Kurtz 2006 und nach ihrem Rauswurf
2009 ihr Nachfolger Dieter Lenzen wurden vom externen Hochschulrat gewählt,
der Hochschulsenat durfte auch dies nur noch abnicken.
Hier will Stapelfeldt das Prinzip umdrehen: Künftig soll der Hochschulsenat
zuerst den Präsidenten wählen oder abwählen dürfen, der Hochschulrat kann
das dann bestätigen, beziehungsweise blockieren. Doch die
„Doppellegitimation“, die die Uni-Chefs unabhängiger von der
Hochschul-Basis macht, bleibt.
## Präsidenten werden weiter ausgekungelt
Noch 2009 hatte Stapelfeldt als Oppositionspolitikerin gefordert, für die
Präsidentenwahl müsse es eine hochschulöffentliche Anhörung mit mehreren
Bewerbern geben. Die Basis hätte dann eine wirkliche Auswahl.
Dazu kommt es nun nicht. Denn die Auswahl der Kandidaten, für die 2006
sogar ein Headhunter eingesetzt wurde, findet weiter im stillen Kämmerlein
einer „Findungskommission“ statt. Die wird je zur Hälfte von Hochschulsenat
und Hochschulrat beschickt, wobei letzterer den Vorsitz hat. Außerdem soll
künftig die Behörde ein Mitglied ohne Stimmrecht entsenden.
Den gleichen Wermutstropfen müssen die Hochschulmitglieder in der nächst
unteren Ebene schlucken: Die Fakultäten dürften ihre Dekane zwar selber
wählen und abwählen; ein Blockade-Recht der Hochschulleitung, von dem
Auweter-Kurtz Gebrauch machte, als sie 2009 den von den
Geisteswissenschaften gewählten Theologen Martin Gutmann als Dekan
verhinderte, gibt es nicht mehr. Allerdings behält der Präsident Einfluss,
weil es auch hier das Prinzip der „Findungskommission“ gibt, deren
Mitglieder er zur Hälfte bestimmen darf, zur anderen Hälfte tut dies der
Fakultätsrat selber.
## Professor kippte das alte Gesetz in Karlsruhe
Gegen das gültige Gesetz hatte 2010 ein Professor erfolgreich vor dem
Bundesverfassungsgericht geklagt, weil die Wissenschaft zu wenig Einfluss
habe. Dem trägt der Entwurf Rechnung, indem er den Fakultätsräten, in denen
die Professoren die Mehrheit haben, mehr Macht einräumt. Sie, und nicht
mehr das Dekanat, dürfen künftig Berufungskandidaten für Professuren
vorschlagen, über die dann das Hochschulpräsidium entscheidet. Und sie
dürfen „konkretisierende Beschlüsse“ zur Mittelverteilung fassen. Sie sind
an der „Step“-Planung zu beteiligen und sie dürfen ihren Dekan auch
abwählen.
Allerdings wird der Fakultätsebene auch Macht genommen: Was mit frei
werdenden Stellen geschieht, entscheiden an Uni-Hamburg und Hochschule für
Angewandte Wissenschaften (HAW) künftig nicht mehr die Dekane, sondern die
Präsidenten, die aber an die Vorgaben aus der „Step“ gebunden sind.
Die Macht des Präsidenten innerhalb der Präsidien wird zudem gestärkt. Die
Leitung solle bei einer „sichtbaren und verantwortlichen Einzelperson
liegen, die persönlich für die Entwicklungsziele einsteht“, heißt es. Der
Abschluss der Zielvereinbarungen mit der Behörde, Beschluss von
Wirtschaftsplänen und Gebührensatzungen sowie die Aufstellung der
Vorschläge zum „Step“ werden Chef- oder Chefinnensache.
## Fachbereiche wieder legal
Wieder mehr Demokratie wagt Stapelfeldt, indem sie wieder eine dritte Ebene
zulässt: Unter Jörg Dräger wurde die Uni von 17 Fachbereichen in sechs
große Fakultäten umstrukturiert und die Bildung von Untereinheiten wie
Fachbereichen oder Instituten verboten. Die sind nun wieder erlaubt, wenn
Stapelfeldts Gesetz durchkommt. Auch darf es in der dritten Ebene wieder
Selbstverwaltungsgremien geben. So werde Partizipation „an der ’Wurzel‘ d…
akademischen Selbstverwaltung wieder hergestellt“, heißt es in der
Begründung.
Insgesamt umfasst der Entwurf 67 Änderungen. So dürfen zum Beispiel die
Studierendenvertreter Stellung zum Wirtschaftsplan nehmen. Auch wird für
Gremien wieder eine Quote eingeführt. Die gilt allerdings für beide
Geschlechter: Allen Gremien sollen sowohl mindestens 40 Prozent Frauen als
auch 40 Prozent Männer angehören.
15 Jun 2013
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Hochschulgesetz
Hamburg
Dorothee Stapelfeldt
Hochschule
Universität Hamburg
Hochschulgesetz
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