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# taz.de -- Neues Hochschulgesetz: Alle Macht dem Präsidenten
> Hamburg überarbeitet sein Hochschulgesetz, weil es verfassungswidrig war.
> Doch auch das neue Gesetz ist juristisch anfechtbar.
Bild: Hat bald viel zu sagen: Hamburgs Uni-Chef Dieter Lenzen.
Hamburg hat kein Glück mit seinen Hochschulgesetzen. Im Jahr 2010 klagte
ein Professor erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht, weil die
Wissenschaft zu wenig Einfluss habe. Mit ihrem Gesetzentwurf versucht
Hamburgs Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) dies zu heilen.
Zum Beispiel dürfen die Angehörigen einer Hochschule ihren Präsidenten
wieder direkt wählen oder abwählen. Auch können künftig wieder die
Fakultätsräte, in denen die Professoren die Mehrheit haben, Kandidaten für
Berufungen vorschlagen.
Doch im Gegenzug wird die Machtfülle des Präsidenten gestärkt. Er oder sie
soll entscheiden, was mit frei werdenden Stellen geschieht, er soll
Wirtschaftspläne verabschieden, ebenso Gebührensatzungen und
Zielvereinbarungen mit der Stadt. Die Vizepräsidenten werden vom
Hochschul-Chef ausgesucht und haben wenig eigene Kompetenzen. Die Leitung
einer Hochschule solle bei einer „sichtbaren und verantwortlichen
Einzelperson liegen, die persönlich für die Entwicklungsziele einsteht“,
heißt es in Stapelfeldts Entwurf.
Dieser trage „monarchische Züge“, kritisiert die Hochschulpolitikerin Eva
Gümbel (Grüne). Das sei tragisch, weil Stapelfeldt den Hochschulen
eigentlich mehr Demokratie versprach.
Die Machtfülle für den Präsidenten wird in fast allen Stellungnahmen aus
den Hochschulen kritisiert. Asten, Hochschulsenate und selbst GEW und DGB
fordern eine Korrektur. Und auch Jura-Dekan Tillmann Repgen monierte im
Hamburger Abendblatt, das Gesetz greife unzulässig in die Mitwirkungsrechte
der Grundrechtsträger ein. Werde es so beschlossen, „läuft es Gefahr,
erneut vom Verfassungsgericht gekippt zu werden“. KAJ
11 Nov 2013
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Hochschulgesetz
Hamburg
Dorothee Stapelfeldt
Hochschulpolitik
Universität Hamburg
Hochschulgesetz
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