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# taz.de -- Hochwasserschäden in Deutschland: Kabinett beschließt Fluthilfe-F…
> Die Flut richtete weiträumige Schäden in den von ihr betroffenen Gebieten
> an. Das Bundeskabinett billigte nun einen Hilfsfonds in Milliardenhöhe.
Bild: Unter Wasser. In Bayern wurden ganze Orte überschwemmt.
BERLIN dpa | Die schwarz-gelbe Koalition hat den Fluthilfe-Fonds zur
Beseitigung der Hochwasserschäden auf den Weg gebracht. Das Kabinett
beschloss am Montag auf einer Sondersitzung in Berlin den bis zu acht
Milliarden Euro umfassenden Fonds, der von Bund und Ländern gemeinsam
finanziert wird.
Noch am Nachmittag wollte sich der Haushaltsausschuss des Bundestages mit
dem „Aufbauhilfegesetz“ befassen. Bundestag und Bundesrat sollen den Fonds
bis 5. Juli beschließen, so dass er noch vor der Sommerpause starten kann.
## Der Bund erhöht Neuverschuldung
Der Bund geht in Vorleistung und erhöht in diesem Jahr die Neuverschuldung
entsprechend um 8 Milliarden auf nun 25,1 Milliarden Euro. Dazu legt
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Nachtragshaushalt vor.
Zuvor war er den Ländern entgegengekommen und hatte zugesagt, einen
größeren Teil der Finanzierung zu schultern. So trägt der Bund 1,5
Milliarden Euro zur Beseitigung der Flutschäden an seiner Infrastruktur.
Dadurch reduziert sich das mit den Ländern gemeinsam zu finanzierende
Volumen. Die Länder bekommen bis zum Jahr 2033 Zeit, ihren Anteil von
insgesamt 3,25 Milliarden Euro abzuzahlen. Die jährlichen Zins- und
Tilgungszahlungen belaufen sich auf 202 Millionen Euro. Bis 2019 erhalten
die Länder wiederum Zuschüsse für kommunale Investitionen von jährlich rund
2,6 Milliarden Euro.
## Entlastung der Unternehmen
Zugleich werden Unternehmen entlastet, die ihren Betrieb wegen des
Hochwassers einschränken müssen und Kurzarbeit beantragen. Der Bund
übernimmt dazu in voller Höhe die Beiträge zu den Sozialversicherungen für
die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten.
Die Übernahme gilt für längstens drei Monate im Zeitraum Juni bis Dezember
2013. Auch müssen Firmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit in Folge der
Flut nicht die üblichen Fristen zur Stellung eines Insolvenzantrages
einhalten.
24 Jun 2013
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