# taz.de -- Kommentar Haasenburg: Übergriffe öffenlich machen | |
> Eine Expertenkommission soll die Übergriffe in der Haasenburg | |
> untersuchen. Das ist zu begrüßen. Trotzdem: Ein öffentlicher Ausschuss | |
> des Parlamentes wäre besser. | |
Bild: Die Haasenburg GmbH unterhält mehrere Heime – unter anderem in Jessern. | |
In Brandenburg soll eine Expertenkommission die private Heimfirma | |
Haasenburg untersuchen. Dass überhaupt etwas passiert, ist zu begrüßen. | |
Doch es reicht nicht, die Frage, was mit diesem Heim passiert, einer | |
Kommission hinter verschlossenen zu überlassen, die am Ende weißen oder | |
schwarzen Rauch aufsteigen lässt. | |
Viel besser wäre ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA), der | |
auch das Handeln der Landesbehörden und somit vom Ministerin Martina Münch | |
unter die Lupe nimmt und - in der Regel - öffentlich tagt. Etwas | |
beängstigend ist die Ansage der Ministerin, man werde nicht | |
„kriminalistisch“ arbeiten, sondern mit fachlichem Sachverstand. | |
Nichts gegen Sachverstand, aber hier klingt durch, man wolle alles so genau | |
nun auch wieder nicht wissen. Dafür soll es die Fachwelt richten. Dabei hat | |
die gerade massiv Vertrauen eingebüßt. Wer sich in einzelne Akten vertieft, | |
möchte die Kinder vor dieser Art Hilfesystem lieber schützen. Die | |
Jugendlichen sind Objekte ohne Rechte, finden mit ihren Wünschen und Klagen | |
im Gestrüpp der organisierten Verantwortungslosigkeit kein Gehör. | |
Wenn sich nur ein Teil dessen, was ehemalige Heimbewohner sagen, | |
bewahrheitet, haben Vormünder, Jugendämter, Familiengerichte und Gutachter | |
ihren Job nicht gut gemacht. Denn Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie | |
Erziehung. Dazu gehört laut Gesetzeskommentar auch ein Verbot von | |
entwürdigenden Maßnahmen wie nackt ausziehen, einsperren, längere Zeit | |
behinderndes Zupacken oder angstauslösendes Bedrängen. Auch das längere | |
Verweigern von Gesprächs- und Blickkontakt ist gesetzeswidrig. | |
Jugendliche, denen solches Unrecht wiederfahren ist, brauchen nun gute | |
Anwälte, die für sie Akteneinsicht fordern und sie begleiten, wenn sie zur | |
Staatsanwaltschaft gehen. Denn die ermittelt inzwischen wegen eines | |
Anfangsverdachts auf „Mißhandlung von Schutzbefohlenen“. So eine Tat | |
verjährt erst nach zehn Jahren. Die Justiz hat zu tun. Hier gehören Akten | |
gesichert, Mitarbeiter verhört. Wenn nur die Kommission über Konzepte | |
fachsimpelt und die Jugendlichen mit anonymen Meldungen bei der | |
Ministeriums-Hotline auflaufen, wird nicht genug getan, um die Wahrheit | |
aufzudecken. | |
30 Jun 2013 | |
## AUTOREN | |
Kaija Kutter | |
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