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# taz.de -- Kommentar Haasenburg: Übergriffe öffenlich machen
> Eine Expertenkommission soll die Übergriffe in der Haasenburg
> untersuchen. Das ist zu begrüßen. Trotzdem: Ein öffentlicher Ausschuss
> des Parlamentes wäre besser.
Bild: Die Haasenburg GmbH unterhält mehrere Heime – unter anderem in Jessern.
In Brandenburg soll eine Expertenkommission die private Heimfirma
Haasenburg untersuchen. Dass überhaupt etwas passiert, ist zu begrüßen.
Doch es reicht nicht, die Frage, was mit diesem Heim passiert, einer
Kommission hinter verschlossenen zu überlassen, die am Ende weißen oder
schwarzen Rauch aufsteigen lässt.
Viel besser wäre ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA), der
auch das Handeln der Landesbehörden und somit vom Ministerin Martina Münch
unter die Lupe nimmt und - in der Regel - öffentlich tagt. Etwas
beängstigend ist die Ansage der Ministerin, man werde nicht
„kriminalistisch“ arbeiten, sondern mit fachlichem Sachverstand.
Nichts gegen Sachverstand, aber hier klingt durch, man wolle alles so genau
nun auch wieder nicht wissen. Dafür soll es die Fachwelt richten. Dabei hat
die gerade massiv Vertrauen eingebüßt. Wer sich in einzelne Akten vertieft,
möchte die Kinder vor dieser Art Hilfesystem lieber schützen. Die
Jugendlichen sind Objekte ohne Rechte, finden mit ihren Wünschen und Klagen
im Gestrüpp der organisierten Verantwortungslosigkeit kein Gehör.
Wenn sich nur ein Teil dessen, was ehemalige Heimbewohner sagen,
bewahrheitet, haben Vormünder, Jugendämter, Familiengerichte und Gutachter
ihren Job nicht gut gemacht. Denn Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie
Erziehung. Dazu gehört laut Gesetzeskommentar auch ein Verbot von
entwürdigenden Maßnahmen wie nackt ausziehen, einsperren, längere Zeit
behinderndes Zupacken oder angstauslösendes Bedrängen. Auch das längere
Verweigern von Gesprächs- und Blickkontakt ist gesetzeswidrig.
Jugendliche, denen solches Unrecht wiederfahren ist, brauchen nun gute
Anwälte, die für sie Akteneinsicht fordern und sie begleiten, wenn sie zur
Staatsanwaltschaft gehen. Denn die ermittelt inzwischen wegen eines
Anfangsverdachts auf „Mißhandlung von Schutzbefohlenen“. So eine Tat
verjährt erst nach zehn Jahren. Die Justiz hat zu tun. Hier gehören Akten
gesichert, Mitarbeiter verhört. Wenn nur die Kommission über Konzepte
fachsimpelt und die Jugendlichen mit anonymen Meldungen bei der
Ministeriums-Hotline auflaufen, wird nicht genug getan, um die Wahrheit
aufzudecken.
30 Jun 2013
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Schwerpunkt Haasenburg Heime
Jugendliche
Übergriffe
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