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# taz.de -- Wohnen auf Brachfläche: Platzverweis für Obdachlose
> Auf einer brachliegenden Fläche an der Stresemannstraße wohnen seit zwei
> Jahren mehr als ein Dutzend Obdachlose. Nun sollen sie weg. Wohin, ist
> noch unklar.
Bild: Noch unbebaut, aber bewohnt: Brachfläche an der Stresemannstraße Ecke K…
Die zehn jungen Punks sitzen um die Feuerstelle ihres Zuhauses herum und
sind ratlos. Sie leben auf einer brachliegenden Fläche an der
Stresemannstraße Ecke Kieler Straße – bisher. Denn sie erhielten am Montag
von einem Polizeibeamten die Nachricht, dass sie den Platz räumen sollen.
Obwohl sie hier schon zwei Jahre lang wohnen, hat das bis heute noch
niemand gestört. Wie es nun weitergeht? Keiner weiß das.
Zunächst stand auf diesem Platz nur eine kleine zusammengezimmerte Hütte.
In den letzten Monaten kamen immer mehr dazu, inzwischen leben hier 15
junge Obdachlose in Hütten, Zelten und Bauwagen. Einer von ihnen erzählt,
er sei vor fünf Monaten hier gelandet. Als sein Mitbewohner ihre Wohnung in
der Kieler Straße aufgegeben hat, hat er mit der Vermieterin ausgemacht,
dass er die Räume weiter mieten kann. Dann überlegte sie es sich anders und
er war raus.
Die seit zehn Jahren brachliegende Fläche gehörte dem umstrittenen Investor
Burim Osmani. Vor zwei Jahren hieß es, das Grundstück sei an die Hanseatic
Holding AG verkauft worden. Die plant nun hier Studentenwohnungen, ein
Appartment-Haus und Gewerberäume. Der Bauantrag liegt bereits vor.
„Das ist eine schwierige Gemengelage“, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender im
Bezirk Altona Uwe Szczesny. Weil immer noch im Raum stehe, ob das
Grundstück nach wie vor Osmani gehört, hätten Bezirksverwaltung und
Stadtentwicklungsbehörden offenbar „Bauchschmerzen“, den Plänen
zuzustimmen.
Die Firma Hanseatic mit Sitz in Hildesheim hat nun Strafantrag wegen
Hausfriedensbruchs gestellt. Das bestätigt die Polizei auf taz-Anfrage,
möchte aber über Vorgehen vorerst nichts sagen. „Wir werden mit den Leuten
Kontakt aufnehmen“, sagt Sprecherin Karina Sadowsky. „Mehr nicht.“
Marc Meyer, Jurist vom Verein „Mieter helfen Mietern“, der das Areal kennt,
bezweifelt allerdings, dass überhaupt ein Hausfriedensbruch vorliegt. Das
Grundstück sei an mehreren Stellen frei zugänglich gewesen, so dass es aus
juristischer Sicht kein „befriedetes Gelände“ gewesen sei.
Denn nach der immer noch gängigen Rechtssprechung vom Reichsgerichtshof von
1884 liegt bei freiem Gelände nur Hausfriedensbruch vor, wenn das Areal
durch „Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert“ sei, die ein
„körperlich wirkendes Hindernis“ darstellen – also ein Zaun oder eine Ma…
oder zumindest „Betreten Verboten“-Warnschilder aufweisen.
Wenn die Hanseatic Group an einer Räumung festhält, braucht sie allerdings
nach Einschätzung von Meyer trotz der mehrmonatiger Fremdnutzung – anders,
als wenn ein Bauwagenplatz nach Auslaufen seines Vertrages nicht wegzieht –
keinen gerichtlichen Räumungstitel.
Daher müsse angesichts der Obdachlosigkeit eine politische Lösung gefunden
werden, bis das Areal wirklich bebaut werde. Um eine solche zu finden,
treffen sich die Platzbewohner nun, am heutigen Donnerstag, mit dem
Bauwagen-Beauftragten des Bezirksamts Altona. „Wir suchen einen Platz, wo
wir hingehen können“, sagt die Studentin. „Wir würden auch was pachten.“
Das Problem mit den anderen Wagenplätzen sei, dass die schon alle voll
sind, sagt sie.
4 Jul 2013
## AUTOREN
Kai von Appen
Lena Kaiser
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Hamburg
Obdachlosigkeit
Flensburg
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