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# taz.de -- Hürden beim Ehegattennachzug: EU-Kommission gegen Deutschtests
> Die EU sieht bei den deutschen Kriterien zum Ehegattennachzug einen
> Verstoß gegen ihre Richtlinien. Und geht dagegen vor.
Bild: Schön geheiratet – die Probleme mit dem Deutschtest kommen dann noch.
BERLIN taz | Deutschland verstößt mit seinen Sprachtests beim
Ehegattennachzug gegen EU-Recht. Dieser Auffassung ist die EU-Kommission
und hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
eingeleitet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine
kleine Anfrage der Linken hervor, die der taz vorliegt.
Seit August 2007 bekommen nachziehende Ehegatten nur noch dann eine
deutsche Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich „zumindest auf einfache Art in
deutscher Sprache verständigen“ können. Dies muss vor der Abreise durch
einen Sprachtest nachgewiesen werden. Betroffen sind von der Regelung vor
allem Türken, Russen und Kosovaren. Für EU-Staatsangehörige, US-Amerikaner
und Bürger aus vielen anderen Industriestaaten gilt die Deutschpflicht
nicht.
Nach Auffassung der EU-Kommission verstoßen solche Sprachtests gegen die
EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung. Die Richtlinie versucht, den
Nachzug von Ehegatten und anderen Familienangehörigen zu erleichtern. Ein
Test, der bei schlechten Ergebnissen zur Verweigerung des Nachzugsrechts
führen kann, verletze diese Richtlinie.
Die EU-Kommission hat daher die deutsche Regierung förmlich zur
Stellungnahme aufgefordert. Das ist der erste Schritt des
Vertragsverletzungsverfahrens. Die Bundesregierung hat demgegenüber
angekündigt, dass sie die Sprachtests beibehalten will. Sie beruft sich auf
einen Passus der EU-Richtlinie, wonach der Staat von Zuwanderern
„Integrationsmaßnahmen“ verlangen kann.
## Am Ende wohl gefragt: Der europäische Gerichtshof
Am Ende muss wohl der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob die
Sprachprüfungen zulässig sind oder nicht. Die Bundesregierung ging bisher
offensichtlich davon aus, dass sie beim EuGH wenig Chancen hat. Jedenfalls
hat sie in mehreren Streitfällen den Nachzug auch bei gescheitertem
Sprachtest gewährt, um eine Vorlage an den EuGH zu vermeiden.
Nach einer aktuellen Statistik der Bundesregierung fielen 2012 immerhin 34
Prozent der nachzugswilligen Eheleute beim Deutschtest durch. In Ländern
wie Bangladesh und Kosovo liegt die Misserfolgsquote sogar bei 54 und 53
Prozent. Insgesamt nahmen 2012 rund 28.000 Ehegatten an solchen Sprachtests
teil, wobei fast 10.000 Personen der Nachzug zum Partner wegen mangelnder
Deutschkenntnisse verwehrt wurde.
„Hinter diesen Zahlen steckt das unermessliche Leid derer, die trotz aller
Bemühungen an den Sprachanforderungen scheitern und von den Menschen
getrennt werden, die sie lieben“, kritisiert Sevim Dagdelen, die
integrationspolitische Sprecherin der Linken. Sie fordert deshalb, die
Sprachhürden beim Ehegattennachzug sofort abzuschaffen und nicht auf eine
Entscheidung des EuGH zu warten. Es sei ein Skandal, das Zusammenleben von
Ehepartnern zu verhindern.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im September 2012 immerhin bereits
entschieden, dass beim Nachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen
niedrigere Anforderungen bestehen als beim Nachzug zu einem in Deutschland
lebenden Ausländer. Im ersten Fall soll von einem erfolgreichen Sprachtest
abgesehen werden können, wenn Bemühungen um den Spracherwerb (…) nicht
möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich sind.
11 Jul 2013
## AUTOREN
Christian Rath
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Schwerpunkt Türkei
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