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# taz.de -- Sprachtests für Ausländer: Ärger für die Bundesregierung
> Wer dem Ehepartner nach Deutschland folgen will, muss Deutsch können. Das
> gilt jedenfalls für Nicht-Europäer. Das ist unverhältnismäßig, urteilt
> die EU-Kommission.
Bild: Die deutsche Regelung lasse nicht genug Spielraum für Einzefallentscheid…
BRÜSSEL dpa | Wegen Sprachtests für Ausländer bekommt die Bundesregierung
Ärger mit Brüssel. Die EU-Kommission hat ein Verfahren wegen Verletzung
europäischen Rechts gegen Deutschland eröffnet, wie die Behörde am Mittwoch
bestätigte.
Wenn Nicht-Europäer zu ihren Ehepartnern nach Deutschland ziehen wollen,
müssen sie Deutschkenntnisse nachweisen. „Gefordert sind Sprachkenntnisse
auf niedrigstem Niveau wie Antworten zu Fragen ‘Haben Sie einen
Schulabschluss?‘ oder ‘Arbeiten Sie zur Zeit?‘“, erklärt die
Bundesregierung im Internet.
Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt diese Regelung gegen europäisches
Recht. Das deutsche Gesetz lasse mit seinen pauschalen Sprachanforderungen
nicht genug Raum für Entscheidungen je nach Einzelfall, erklärte die
Behörde. Es sei unverhältnismäßig.
Die Bundesregierung muss nun auf einen Brief der EU-Kommission von Ende Mai
antworten und zu den Vorwürfen Stellung beziehen.
Berlin sieht sich im Recht. „Die Bundesregierung wird in Ihrer
Stellungnahme an die Europäische Kommission an ihren bekannten
Rechtspositionen festhalten“, erklärte sie am 5. Juli in ihrer Antwort auf
eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.
## Verfahren sei kontraproduktiv
Der hessische Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) geißelte das
Verfahren am Mittwoch als „integrationspolitisch völlig falsch und
kontraproduktiv“. Er erklärte in einer Mitteilung: „Die einfachste
Verständigungsmöglichkeit mit wenigen Worten Deutsch ist nicht zu viel
verlangt, um nach Deutschland einzuwandern. Das ist keine Gängelei, sondern
dient in besonderem Maße der Integration.“
Wenn sich die EU-Kommission und Deutschland nicht einigen, droht am Ende
eines mehrstufigen Verfahrens eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
und möglicherweise auch eine Geldbuße.
1 Aug 2013
## TAGS
Deutschland
EU-Kommission
Integration
Frühkindliche Bildung
Asylsuchende
Schwerpunkt Volker Beck
Ehegattennachzug
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