# taz.de -- Sprachtests für Ausländer: Ärger für die Bundesregierung | |
> Wer dem Ehepartner nach Deutschland folgen will, muss Deutsch können. Das | |
> gilt jedenfalls für Nicht-Europäer. Das ist unverhältnismäßig, urteilt | |
> die EU-Kommission. | |
Bild: Die deutsche Regelung lasse nicht genug Spielraum für Einzefallentscheid… | |
BRÜSSEL dpa | Wegen Sprachtests für Ausländer bekommt die Bundesregierung | |
Ärger mit Brüssel. Die EU-Kommission hat ein Verfahren wegen Verletzung | |
europäischen Rechts gegen Deutschland eröffnet, wie die Behörde am Mittwoch | |
bestätigte. | |
Wenn Nicht-Europäer zu ihren Ehepartnern nach Deutschland ziehen wollen, | |
müssen sie Deutschkenntnisse nachweisen. „Gefordert sind Sprachkenntnisse | |
auf niedrigstem Niveau wie Antworten zu Fragen ‘Haben Sie einen | |
Schulabschluss?‘ oder ‘Arbeiten Sie zur Zeit?‘“, erklärt die | |
Bundesregierung im Internet. | |
Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt diese Regelung gegen europäisches | |
Recht. Das deutsche Gesetz lasse mit seinen pauschalen Sprachanforderungen | |
nicht genug Raum für Entscheidungen je nach Einzelfall, erklärte die | |
Behörde. Es sei unverhältnismäßig. | |
Die Bundesregierung muss nun auf einen Brief der EU-Kommission von Ende Mai | |
antworten und zu den Vorwürfen Stellung beziehen. | |
Berlin sieht sich im Recht. „Die Bundesregierung wird in Ihrer | |
Stellungnahme an die Europäische Kommission an ihren bekannten | |
Rechtspositionen festhalten“, erklärte sie am 5. Juli in ihrer Antwort auf | |
eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. | |
## Verfahren sei kontraproduktiv | |
Der hessische Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) geißelte das | |
Verfahren am Mittwoch als „integrationspolitisch völlig falsch und | |
kontraproduktiv“. Er erklärte in einer Mitteilung: „Die einfachste | |
Verständigungsmöglichkeit mit wenigen Worten Deutsch ist nicht zu viel | |
verlangt, um nach Deutschland einzuwandern. Das ist keine Gängelei, sondern | |
dient in besonderem Maße der Integration.“ | |
Wenn sich die EU-Kommission und Deutschland nicht einigen, droht am Ende | |
eines mehrstufigen Verfahrens eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof | |
und möglicherweise auch eine Geldbuße. | |
1 Aug 2013 | |
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