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# taz.de -- Berufungskammer des UN-Tribunals: Karadzic erneut belastet
> Überraschung in Den Haag: Das UN-Tribunal für Kriegsverbrechen in
> Ex-Jugoslawien hat die Klage gegen Radovan Karadzic wieder in Kraft
> gesetzt.
Bild: Alles von vorn? Radovan Karadzic in Den Haag
SARAJEVO taz | Überraschend hat die Berufungskammer des UN-Tribunals für
Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien in Den Haag den ehemaligen
serbischen Nationalistenführer Radovan Karadzic erneut belastet.
Der im letzten Jahr ergangene Freispruch vom Vorwurf des Völkermords in
einem Punkt wurde am Donnerstag wieder aufgehoben. Richter Theodor Meron
sagte, damit sei die Klage gegen Karadzic wieder in Kraft. Das UN-Tribunal
hatte im Juni 2012 geurteilt, für die Einstufung von im Jahr 1992 in vielen
bosnischen Gemeinden verübten Gewalttaten als Völkermord gebe es keine
ausreichenden Beweise.
Bei den Gewalttaten im Jahr 1992 handelt es sich um die Verbrechen der
ethnischen Säuberungen in weiten Teilen Bosnien und Herzgowinas. Bei der
seit April 1992 durchgeführten Offensive serbischer Truppen wurden zwei
Drittel des Landes erobert und alle Nichtserben aus diesen Gebieten mit
Gewalt vertrieben.
Etwa zwei Millionen Menschen wurden in die Flucht getrieben, Zehntausende
wurden in Lagern oder an ihren Heimatorten in Massakern getötet. Die
Konzentrationslager Omarska und Keraterm in der westbosnischen Stadt
Prijedor, in denen allein weit über 1.000 Menschen ermordet wurden, waren
der Anlass für die Gründung des UN-Tribunals in Den Haag.
## Weit über den Prozess hinausgehende politische Bedeutung
Nach damaliger Einstufung waren die Verbrechen der ethnischen Säuberungen
ein Genozid. Die Frage der Einstufung dieser Verbrechen war Anlass für
scharfe Diskussionen und Auseinandersetzungen unter internationalen
Juristen und natürlich in Bosnien und Herzegowina selbst.
Die lokalen serbischen Behörden beriefen sich zunehmend auf die vom
Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegebene Einschätzung von 2007, es
handele sich bei den damaligen Verbrechen nicht um Genozid. 2007 wurden
allein die Verbrechen in Srebrenica als Genozid anerkannt. Angeblich
fehlten in Bezug auf die 1992 stattgefundenen Verbrechen die Beweise, was
lokalen serbischen Behörden bis heute als entlastend bewerteten.
So hat die Entscheidung des Berufungsgerichtes, Radovan Karadzic nicht von
den Verbrechen von 1992 zu entlasten, eine weit über den Prozess
hinausgehende politische Bedeutung. Der frühere bosnische Serbenführer
bleibt weiterhin wegen Völkermords in Srebrenica angeklagt.
Karadzic muss sich seit Oktober 2009 vor dem Haager Tribunal verantworten.
Er war im Juli 2008 in der serbischen Hauptstadt Belgrad gefasst worden,
nachdem er sich 13 Jahre lang versteckt gehalten hatte. Insgesamt starben
im Bosnienkrieg etwa 100.000 Menschen. Rund 2,2 Millionen weitere Menschen
wurden aus ihrer Heimat vertrieben.
11 Jul 2013
## AUTOREN
Erich Rathfelder
## TAGS
Serbien
Kriegsverbrechen
Radovan Karadžić
Völkermord
Bosnien und Herzegowina
Srebrenica
Bosnien
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