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# taz.de -- Erhöhte Anwalts- und Gerichtskosten: Scheiden tut weher
> Ab heute steigen die Gebühren für Anwälte, Notare und Gerichte. Vor allem
> Scheidungen und Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten werden teurer.
Bild: Nicht nur das Hochzeitsfest - Eine Scheidung muss man sich auch leisten k…
KÖLN taz | Etwa 180.000 Ehepaare haben sich im vergangenen Jahr scheiden
lassen – zu deutlich günstigeren Preisen als jene, die ab jetzt die
Trennungspapiere einreichen. Am 1. August tritt die neue Anwalts- und
Gerichtsgebührenordnung in Kraft. Das finanzielle Risiko bei juristischen
Auseinandersetzungen steigt damit erheblich. „Es stellt sich die Frage, ob
Bürgern nicht aufgrund immer höherer Gebühren der Rechtsweg versperrt
wird“, sagt Edith Kindermann, Vorsitzende des zuständigen Ausschusses im
Deutschen Anwaltverein.
Schätzungen zufolge steigen die Gebühren der Anwälte im Schnitt um 12
Prozent, die der Notare um 15 Prozent und die der Gerichte um 18 Prozent –
je nach Rechtsfall ist aber eine weitaus stärkere Anhebung möglich. Die
Anwaltschaft begrüßt zwar die höheren Gebühren für sich selbst, denn seit
der letzten Anhebung sind 19 Jahre vergangen.
Die steigenden Gerichtskosten sehen die Juristen aber skeptisch. „Die
Gerichte bekommen von den Justizministerien der Länder nicht die Mittel,
die sie brauchen“, sagt Kindermann. Die Gerichte würden immer mehr
gesellschaftliche justizferne Ausgaben übernehmen, etwa
Betreuungsangelegenheiten für Hochbetagte. Dafür bekommen sie aber nicht
mehr Geld. Stattdessen erhöhen Bund und Länder nun die Gebühren.
Bei einem Zivilverfahren zahlt die unterlegene Partei. Doch das Risiko zu
verlieren, besteht immer. 40 Prozent der Haushalte haben eine
Rechtsschutzversicherung. Aber die übernimmt nur für die exakt ausgewählten
Rechtsgebiete die Kosten, was viele Kunden erst im Streitfall merken. Bei
Scheidungen zahlt die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht. Für
eine Scheidung mit einem Streitwert von 15.000 Euro entstanden bislang für
jede Seite 1.708 Euro an Anwalts- und 242 Euro an Gerichtskosten. Jetzt
sind es 1.958 Euro und 293 Euro.
Im Arbeitsrecht muss in der ersten Instanz jeder die eigenen Kosten zahlen.
Für Beschäftigte, die keinen Rechtsschutz über eine Gewerkschaft oder ein
Versicherung haben, ist das jetzt richtig teuer. Bei einer
Kündigungsschutzklage mit einem Streitwert von 10.000 Euro zahlen
Arbeitnehmer künftig 1.684 Euro, das sind 214 Euro mehr. Verlieren sie in
der zweiten Instanz müssen sie sogar 900 Euro mehr aufbringen, insgesamt
6.690 Euro.
## Prämien steigen als nächstes
Das Bundesjustizministerium will keine Schätzung abgeben, wie viel Geld die
Gebührenanhebung auf Anwaltskonten und in Gerichtskassen spült. Die
Rechtsschutzversicherer gehen davon aus, dass ihre Ausgaben aufgrund der
Erhöhung um 16 Prozent oder 375 Millionen Euro im Jahr steigen werden. 2012
gaben sie 2,3 Milliarden Euro für Leistungen aus. Sie werden es sich nicht
entgehen lassen, die Prämien anzuheben.
Das kann auch Mitglieder von Mietervereinen treffen. Die Vereine haben
Versicherungen abgeschlossen, die Anwalts- und Gerichtskosten bei Prozessen
tragen. „Für außergerichtliche Angelegenheiten haben die Mietervereine
eigene angestellte Juristen“, sagt Norbert Eisenschmid, Justiziar des
deutschen Mieterbunds. Auch die Gewerkschaften haben eigene Anwälte, aber
keine Rechtsschutzversicherung. „Unsere 360 Juristen können
Gewerkschaftsmitglieder auch vor Gericht vertreten“, sagt Tjark Menssen vom
DGB-Rechtsschutz. Gewerkschaftsmitglieder genießen in vielen Fällen auch
bei Ärger mit der Arbeitsagentur Rechtsschutz. Außerdem haben
Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
31 Jul 2013
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
Scheidung
Gericht
Bildung
Hamburg
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