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# taz.de -- Kommentar Kosovokrieg: Auf die falsche Brücke gefahren
> Kein Schadensersatz für die Angehörigen der Varvarin-Opfer: Das Urteil
> genügt der Beweislage. Dennoch hätte das Gericht mutiger sein können.
Bild: Alles richtig gemacht und doch keinen Schneid bewiesen im Fall Varvarin: …
„Hard Cases make bad law“ – extreme Fälle sind keine gute Grundlage für
neue Regeln. Das ist eine alte Juristenweisheit.
Insofern ist es nicht überraschend, dass das Bundesverfassungsgericht den
Nato-Angriff auf die Brücke der serbischen Kleinstadt Varvarin jetzt nicht
zum Anlass für eine revolutionäre Stärkung von Kriegsopfern genommen hat.
Denn wenn es keine eindeutigen Beweise dafür gibt, dass auch deutsche
Soldaten an diesem Angriff beteiligt waren, ist eine Klage gegen
Deutschland eben kein Selbstläufer.
Dass die Verfassungsrichter nicht im Alleingang völkerrechtliche Ansprüche
von Individuen schaffen, war schon erwartet worden. Doch beim
innerdeutschen Recht, den Amtshaftungsansprüchen gegen den deutschen Staat,
wäre etwas mehr Mut denkbar gewesen. Immerhin hatte das Oberlandesgericht
Köln in diesem Fall erstmals die prinzipielle Möglichkeit solcher Ansprüche
bejaht. Die Verfassungsrichter haben dies nun offengelassen. Schade.
Aber der nächste, bessere Fall ist schon abzusehen. Derzeit klagen am
Landgericht Bonn die Opfer des Bombardements von Kunduz. Hier wird niemand
sagen können, Deutschland sei nicht beteiligt gewesen. Schließlich hat der
deutsche Oberst Klein den Befehl gegeben.
Dann wird es auch eine Rolle spielen, dass Karlsruhe jetzt zum Beispiel die
Beweislast bei Vorgängen innerhalb der Nato umgedreht und die gerichtliche
Kontrolle bei der Zielauswahl verbessert hat. Auch das ist eine kleine
Revolution - gut versteckt, in einer abgelehnten Klage. Manchmal sorgen
aussichtslose Fälle doch für Fortschritte.
3 Sep 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Kosovo
Kosovo
Kosovo
Kosovokrieg
UN-Tribunal Ex-Jugoslawien
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