# taz.de -- Kommentar Kosovokrieg: Auf die falsche Brücke gefahren | |
> Kein Schadensersatz für die Angehörigen der Varvarin-Opfer: Das Urteil | |
> genügt der Beweislage. Dennoch hätte das Gericht mutiger sein können. | |
Bild: Alles richtig gemacht und doch keinen Schneid bewiesen im Fall Varvarin: … | |
„Hard Cases make bad law“ – extreme Fälle sind keine gute Grundlage für | |
neue Regeln. Das ist eine alte Juristenweisheit. | |
Insofern ist es nicht überraschend, dass das Bundesverfassungsgericht den | |
Nato-Angriff auf die Brücke der serbischen Kleinstadt Varvarin jetzt nicht | |
zum Anlass für eine revolutionäre Stärkung von Kriegsopfern genommen hat. | |
Denn wenn es keine eindeutigen Beweise dafür gibt, dass auch deutsche | |
Soldaten an diesem Angriff beteiligt waren, ist eine Klage gegen | |
Deutschland eben kein Selbstläufer. | |
Dass die Verfassungsrichter nicht im Alleingang völkerrechtliche Ansprüche | |
von Individuen schaffen, war schon erwartet worden. Doch beim | |
innerdeutschen Recht, den Amtshaftungsansprüchen gegen den deutschen Staat, | |
wäre etwas mehr Mut denkbar gewesen. Immerhin hatte das Oberlandesgericht | |
Köln in diesem Fall erstmals die prinzipielle Möglichkeit solcher Ansprüche | |
bejaht. Die Verfassungsrichter haben dies nun offengelassen. Schade. | |
Aber der nächste, bessere Fall ist schon abzusehen. Derzeit klagen am | |
Landgericht Bonn die Opfer des Bombardements von Kunduz. Hier wird niemand | |
sagen können, Deutschland sei nicht beteiligt gewesen. Schließlich hat der | |
deutsche Oberst Klein den Befehl gegeben. | |
Dann wird es auch eine Rolle spielen, dass Karlsruhe jetzt zum Beispiel die | |
Beweislast bei Vorgängen innerhalb der Nato umgedreht und die gerichtliche | |
Kontrolle bei der Zielauswahl verbessert hat. Auch das ist eine kleine | |
Revolution - gut versteckt, in einer abgelehnten Klage. Manchmal sorgen | |
aussichtslose Fälle doch für Fortschritte. | |
3 Sep 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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UN-Tribunal Ex-Jugoslawien | |
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