# taz.de -- Entscheidung des Bundessozialgerichts: Kein Elterngeld im Knast | |
> Mütter, die ihre Kinder im Gefängnis großziehen, haben keinen Anspruch | |
> auf Elterngeld. Der Justizvollzug sei kein gemeinsamer Haushalt, urteilte | |
> das Bundessozialgericht. | |
Bild: Einige Ausnahmen: Das Elterngeld gibt´s nicht für alle. | |
KASSEL afp | Mütter, die im Gefängnis für ihr Kind sorgen, haben keinen | |
Anspruch auf Elterngeld. Auch eine Mutter-Kind-Einrichtung des | |
Strafvollzugs sei nicht wirklich ein eigener „Haushalt“, entschied am | |
Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. | |
Es wies damit die Klage einer heute 33-jährigen Mutter aus | |
Baden-Württemberg ab. Sie hatte 2007 in der Justizvollzugsanstalt | |
Schwäbisch Gmünd ihr drittes Kind geboren. Statt es wie die Geschwister zu | |
den Großeltern zu geben, entschied sie sich für eine | |
Mutter-Kind-Einrichtung des Justizvollzugs. | |
Zwei Monate nach der Geburt beantragte sie Elterngeld-Mindestbetrag von | |
monatlich 300 Euro. Die Elterngeldbehörde lehnte dies ab. Dies hat das BSG | |
nun bestätigt. | |
Voraussetzung für das Elterngeld sei ein eigener gemeinsamer Haushalt mit | |
dem Kind. Hierfür fehle im Gefängnis das haushaltstypische eigenständige | |
Wirtschaften. Hier sei der Unterhalt der Mutter vom Justizvollzug gedeckt | |
gewesen, der des Kindes durch einen dem Gefängnis ausbezahlten Tagessatz | |
des Jugendamts. | |
Für ein eigenständiges Wirtschaften habe die Mutter nur das Kindergeld und | |
geringe Einkünfte durch ihre Arbeit im Gefängnis gehabt. Dies reiche nicht | |
aus, urteilte das BSG. | |
Aktenzeichen: B 10 EG 4/12 R | |
4 Sep 2013 | |
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