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# taz.de -- Entscheidung des Bundessozialgerichts: Kein Elterngeld im Knast
> Mütter, die ihre Kinder im Gefängnis großziehen, haben keinen Anspruch
> auf Elterngeld. Der Justizvollzug sei kein gemeinsamer Haushalt, urteilte
> das Bundessozialgericht.
Bild: Einige Ausnahmen: Das Elterngeld gibt´s nicht für alle.
KASSEL afp | Mütter, die im Gefängnis für ihr Kind sorgen, haben keinen
Anspruch auf Elterngeld. Auch eine Mutter-Kind-Einrichtung des
Strafvollzugs sei nicht wirklich ein eigener „Haushalt“, entschied am
Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Es wies damit die Klage einer heute 33-jährigen Mutter aus
Baden-Württemberg ab. Sie hatte 2007 in der Justizvollzugsanstalt
Schwäbisch Gmünd ihr drittes Kind geboren. Statt es wie die Geschwister zu
den Großeltern zu geben, entschied sie sich für eine
Mutter-Kind-Einrichtung des Justizvollzugs.
Zwei Monate nach der Geburt beantragte sie Elterngeld-Mindestbetrag von
monatlich 300 Euro. Die Elterngeldbehörde lehnte dies ab. Dies hat das BSG
nun bestätigt.
Voraussetzung für das Elterngeld sei ein eigener gemeinsamer Haushalt mit
dem Kind. Hierfür fehle im Gefängnis das haushaltstypische eigenständige
Wirtschaften. Hier sei der Unterhalt der Mutter vom Justizvollzug gedeckt
gewesen, der des Kindes durch einen dem Gefängnis ausbezahlten Tagessatz
des Jugendamts.
Für ein eigenständiges Wirtschaften habe die Mutter nur das Kindergeld und
geringe Einkünfte durch ihre Arbeit im Gefängnis gehabt. Dies reiche nicht
aus, urteilte das BSG.
Aktenzeichen: B 10 EG 4/12 R
4 Sep 2013
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Verfassungsgericht
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