# taz.de -- Kommentar Elterngeld im Gefängnis: Kinder haften nicht für ihre E… | |
> Kein Elterngeld im Gefängnis – so hat es das Bundessozialgericht | |
> entschieden. Hinter diesem Richterspruch steckt Ideologie. | |
Bild: Mama im Knast, Kinder schauen in die Röhre. | |
Hat das Bundessozialgericht unmenschlich entschieden, als es mit seinem | |
Urteil vom Mittwoch Müttern (oder Vätern), die gemeinsam mit ihren Kindern | |
im Gefängnis sitzen, das Elterngeld verweigerte? Eltern also, die auf das | |
Geld angewiesen sind, weil sie nicht selbst über ihre Einkommenssituation | |
bestimmen können? | |
Nun, mit dem Elterngeld ist es so eine Sache. Wer weiß das besser als | |
andere Menschen mit wenig Geld, beispielsweise Hartz-IV-Empfängerinnen: Das | |
Elterngeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung und soll Eltern | |
finanziell entschädigen, die in den ersten Monaten nach der Geburt ihres | |
Kindes ihre Erwerbsarbeit für die Betreuung des Nachwuchses ruhen lassen. | |
Deshalb richtet sich die Höhe des Elterngeldes auch nach der Höhe des | |
letzten Einkommens. Hartz-IV-EmpfängerInnen bekommen zwar auch Elterngeld, | |
aber es wird vollständig auf das Sozialgeld angerechnet - die Betroffenen | |
haben also nichts davon. | |
Dieser Logik folgte nun auch das Bundessozialgericht. Der Unterhalt der | |
Mutter sei "vom Justizvollzug gedeckt" gewesen, so die Argumentation: Alles | |
was die Mutter zum Leben braucht, bekommt sie im Gefängnis. Für das Kind | |
erhält sie Geld vom Jugendamt. Dagegen ist nichts einzuwenden - rein | |
sachlich betrachtet. | |
## Zutiefst neoliberal | |
Eine Lohnersatzleistung ist eine Lohnersatzleistung, wer vor der Elternzeit | |
nicht gearbeitet hat, hat eben auch keinen Anspruch auf mehr Geld. Und wer | |
im Gefängnis alimentiert wird, darf nicht noch mehr bekommen. | |
Allerdings: Eine solche Haltung ist zutiefst neoliberal und lässt außer | |
Acht, dass zumindest viele Hartz-IV-EmpfängerInnen nicht freiwillig auf | |
staatliche Unterstützung angewiesen sind, dass nicht in jedem Fall sie | |
selbst "schuld" sind an ihrer Bedürftigkeit, sondern die Umstände. Aber ist | |
man wiederum nicht selbst "schuld", wenn man im Gefändnis sitzt? Man muss | |
schon einiges dafür tun, um hinter Gittern zu landen. | |
Richtig. Aber dafür kann das Kind ja nichts. Bislang haften Eltern für ihre | |
Kinder. Und nicht umgekehrt. | |
5 Sep 2013 | |
## AUTOREN | |
Simone Schmollack | |
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