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# taz.de -- Kommentar Elterngeld im Gefängnis: Kinder haften nicht für ihre E…
> Kein Elterngeld im Gefängnis – so hat es das Bundessozialgericht
> entschieden. Hinter diesem Richterspruch steckt Ideologie.
Bild: Mama im Knast, Kinder schauen in die Röhre.
Hat das Bundessozialgericht unmenschlich entschieden, als es mit seinem
Urteil vom Mittwoch Müttern (oder Vätern), die gemeinsam mit ihren Kindern
im Gefängnis sitzen, das Elterngeld verweigerte? Eltern also, die auf das
Geld angewiesen sind, weil sie nicht selbst über ihre Einkommenssituation
bestimmen können?
Nun, mit dem Elterngeld ist es so eine Sache. Wer weiß das besser als
andere Menschen mit wenig Geld, beispielsweise Hartz-IV-Empfängerinnen: Das
Elterngeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung und soll Eltern
finanziell entschädigen, die in den ersten Monaten nach der Geburt ihres
Kindes ihre Erwerbsarbeit für die Betreuung des Nachwuchses ruhen lassen.
Deshalb richtet sich die Höhe des Elterngeldes auch nach der Höhe des
letzten Einkommens. Hartz-IV-EmpfängerInnen bekommen zwar auch Elterngeld,
aber es wird vollständig auf das Sozialgeld angerechnet - die Betroffenen
haben also nichts davon.
Dieser Logik folgte nun auch das Bundessozialgericht. Der Unterhalt der
Mutter sei "vom Justizvollzug gedeckt" gewesen, so die Argumentation: Alles
was die Mutter zum Leben braucht, bekommt sie im Gefängnis. Für das Kind
erhält sie Geld vom Jugendamt. Dagegen ist nichts einzuwenden - rein
sachlich betrachtet.
## Zutiefst neoliberal
Eine Lohnersatzleistung ist eine Lohnersatzleistung, wer vor der Elternzeit
nicht gearbeitet hat, hat eben auch keinen Anspruch auf mehr Geld. Und wer
im Gefängnis alimentiert wird, darf nicht noch mehr bekommen.
Allerdings: Eine solche Haltung ist zutiefst neoliberal und lässt außer
Acht, dass zumindest viele Hartz-IV-EmpfängerInnen nicht freiwillig auf
staatliche Unterstützung angewiesen sind, dass nicht in jedem Fall sie
selbst "schuld" sind an ihrer Bedürftigkeit, sondern die Umstände. Aber ist
man wiederum nicht selbst "schuld", wenn man im Gefändnis sitzt? Man muss
schon einiges dafür tun, um hinter Gittern zu landen.
Richtig. Aber dafür kann das Kind ja nichts. Bislang haften Eltern für ihre
Kinder. Und nicht umgekehrt.
5 Sep 2013
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Elterngeld
Gefängnis
Bundessozialgericht
Elterngeld
SPD
Familie
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