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# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Mehr Flüchtlinge kriegen Elt…
> Bürgerkriegsflüchtlinge können nach drei Jahren in Deutschland Elterngeld
> bekommen. Das hat das Verfassungsgericht entschieden.
Bild: Gleiche Rechte: Bürgerkriegsflüchtlinge können Elterngeld bekommen.
FREIBURG taz | Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten künftig generell
Elterngeld, wenn sie kleine Kinder haben. Das Bundesverfassungsgericht
erklärte den bisherigen Ausschluss von Bürgerkriegsflüchtlingen, die nicht
in den Arbeitsmarkt integriert sind, für verfassungswidrig.
Grundsätzlich können auch Ausländer Elterngeld erhalten. Der Gesetzgeber
wollte die Sozialleistung aber auf jene beschränken, die vermutlich
dauerhaft in Deutschland bleiben. Ausländer, die eine dauerhafte
Niederlassungserlaubnis haben, bekommen deshalb ebenso Elterngeld wie
Flüchtlinge, die wegen ihrer politischen Verfolgung in Deutschland Asyl
erhielten.
Bürgerkriegsflüchtlinge und andere Flüchtlinge mit einer humanitären
Aufenthaltserlaubnis waren dagegen bisher vom Elterngeld ausgeschlossen –
es sei denn, sie leben seit drei Jahren in Deutschland und sind in den
Arbeitsmarkt integriert – dazu zählt, wer arbeitet oder nach früherer
Erwerbsarbeit Arbeitslosengeld 1 bezieht.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat es grundsätzlich
gebilligt, dass das Elterngeld auf jene Ausländer beschränkt wird, die
voraussichtlich dauerhaft in Deutschland bleiben. Die Integration in den
Arbeitsmarkt sei dafür aber kein sinnvolles Unterscheidungsmerkmal –
schließlich kämen Bürgerkriegsflüchtlinge nicht nach Deutschland, weil sie
hier arbeiten wollen, sondern wegen der Situation im Heimatland. Die
Regelung sei daher nicht sachgemäß und verstoße gegen das
Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.
## Bisherige Regelung diskriminierte Frauen
Zudem stelle die Regelung eine unzulässige Diskriminierung von Frauen dar,
weil diese im achtwöchigen Mutterschutz gar nicht arbeiten dürfen, und
anschließend – wenn sie stillen – bei der Arbeit aus biologischen Gründen
eingeschränkt sind. Die Richter erklärten die Regelung nun für nichtig.
Damit haben ab sofort alle Bürgerkriegsflüchtlinge, die länger als drei
Jahre in Deutschland leben, Anspruch auf Elterngeld, wenn sie ihr kleines
Kind zu Hause betreuen.
Zwar wird das Elterngeld (Sockelbetrag 300 Euro) mit Hartz-IV-Leistungen
verrechnet. Der Karlsruher Beschluss hat aber praktische Relevanz, wenn zum
Beispiel der Ehemann arbeitet und seine Frau nicht.
(Az. 1 BvL 2/10 u. a.)
30 Aug 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Elterngeld
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