# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Mehr Flüchtlinge kriegen Elt… | |
> Bürgerkriegsflüchtlinge können nach drei Jahren in Deutschland Elterngeld | |
> bekommen. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. | |
Bild: Gleiche Rechte: Bürgerkriegsflüchtlinge können Elterngeld bekommen. | |
FREIBURG taz | Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten künftig generell | |
Elterngeld, wenn sie kleine Kinder haben. Das Bundesverfassungsgericht | |
erklärte den bisherigen Ausschluss von Bürgerkriegsflüchtlingen, die nicht | |
in den Arbeitsmarkt integriert sind, für verfassungswidrig. | |
Grundsätzlich können auch Ausländer Elterngeld erhalten. Der Gesetzgeber | |
wollte die Sozialleistung aber auf jene beschränken, die vermutlich | |
dauerhaft in Deutschland bleiben. Ausländer, die eine dauerhafte | |
Niederlassungserlaubnis haben, bekommen deshalb ebenso Elterngeld wie | |
Flüchtlinge, die wegen ihrer politischen Verfolgung in Deutschland Asyl | |
erhielten. | |
Bürgerkriegsflüchtlinge und andere Flüchtlinge mit einer humanitären | |
Aufenthaltserlaubnis waren dagegen bisher vom Elterngeld ausgeschlossen – | |
es sei denn, sie leben seit drei Jahren in Deutschland und sind in den | |
Arbeitsmarkt integriert – dazu zählt, wer arbeitet oder nach früherer | |
Erwerbsarbeit Arbeitslosengeld 1 bezieht. | |
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat es grundsätzlich | |
gebilligt, dass das Elterngeld auf jene Ausländer beschränkt wird, die | |
voraussichtlich dauerhaft in Deutschland bleiben. Die Integration in den | |
Arbeitsmarkt sei dafür aber kein sinnvolles Unterscheidungsmerkmal – | |
schließlich kämen Bürgerkriegsflüchtlinge nicht nach Deutschland, weil sie | |
hier arbeiten wollen, sondern wegen der Situation im Heimatland. Die | |
Regelung sei daher nicht sachgemäß und verstoße gegen das | |
Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. | |
## Bisherige Regelung diskriminierte Frauen | |
Zudem stelle die Regelung eine unzulässige Diskriminierung von Frauen dar, | |
weil diese im achtwöchigen Mutterschutz gar nicht arbeiten dürfen, und | |
anschließend – wenn sie stillen – bei der Arbeit aus biologischen Gründen | |
eingeschränkt sind. Die Richter erklärten die Regelung nun für nichtig. | |
Damit haben ab sofort alle Bürgerkriegsflüchtlinge, die länger als drei | |
Jahre in Deutschland leben, Anspruch auf Elterngeld, wenn sie ihr kleines | |
Kind zu Hause betreuen. | |
Zwar wird das Elterngeld (Sockelbetrag 300 Euro) mit Hartz-IV-Leistungen | |
verrechnet. Der Karlsruher Beschluss hat aber praktische Relevanz, wenn zum | |
Beispiel der Ehemann arbeitet und seine Frau nicht. | |
(Az. 1 BvL 2/10 u. a.) | |
30 Aug 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Elterngeld | |
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