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# taz.de -- Verfassungsgerichts zu Elterngeld: Kein Geld für geduldete Auslän…
> Geduldete Ausländer haben weiterhin keinen Anspruch auf Elterngeld, auch
> wenn sie jahrelang in Deutschland gelebt haben. So urteilte das
> Verfassungsgericht.
Bild: Unterstützung für die Kinderbetreuung? Nur für Familien mit sicherem A…
KARLRUHE dapd | Geduldete Ausländer bleiben weiterhin ausnahmslos vom
Elterngeld ausgeschlossen. Das ergibt sich aus einem am Freitag
veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher
Richter verwarfen eine Vorlage des Bundessozialgerichts, das die
entsprechende Vorschrift im Elterngeldgesetz für verfassungswidrig hielt.
Das oberste Sozialgericht meinte, die Bestimmung benachteilige geduldete
Ausländer ohne sachlichen Grund. Zwar könne der Gesetzgeber durchaus
Elterngeld nur ausländischen Eltern gewähren, von denen erwartet werden
könne, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben. Geduldeten Ausländern,
die sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhalten, könne eine positive
Bleibeprognose aber nicht generell abgesprochen werden. Denn langjährig
geduldete Ausländer seien etwa zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
berechtigt.
Der Erste Senat des Verfassungsgerichts sah die Richtervorlage aber als
„unzulässig“ an. Das Bundessozialgericht habe seine Auffassung nicht
ausführlich genug dargelegt und sich nicht ausreichend mit der komplexen
rechtlichen Ausgangslage auseinandergesetzt.
Die heute 24-jährige Klägerin des Ausgangsverfahrens war 1992 mit ihren
Eltern aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland eingereist und lebt
seitdem hier. Für das erste Lebensjahr ihrer im November 2008 geborenen
Tochter hatte die allein erziehende, ledige Frau erfolglos Elterngeld
beantragt. (Az: 1 BvL 4/12)
21 Dec 2012
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Duldung
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Familie
Elternzeit
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