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# taz.de -- Power II: Energie ohne Strom
> Der Senat darf kein Geld für eine Nein-Kampagne ausgeben. CDU und SPD
> wenig aktiv.
Bild: Soll nach einem Kompromiss des rot-schwarzen Senats neben Vattenfall Part…
Nicht der Senat oder die ihn tragenden Parteien – die SPD und die CDU –,
sondern ein Bündnis aus Kammern, Unternehmensverbänden und Gewerkschaftern
tut sich derzeit als treibende Kraft für ein „Nein“ beim
Energie-Volksentscheid am 3. November hervor. Als sogenanntes
„Faktenbündnis Stromentscheid“ wollen sie in den nächsten Wochen gegen den
von der initiative Energietisch vorgelegten Gesetzentwurf trommeln.
Im Roten Rathaus würden sie das ja vielleicht auch gern. „Das dürfen wir
aber nicht“, sagt Senatssprecher Richard Meng der taz. „Natürlich werden
wir dort, wo wir gefragt werden, unsere Meinung sagen und klarmachen, dass
der Volksentscheid überflüssig ist.“ Doch eine richtige Gegenkampagne sei
nicht möglich. „Weder gibt es dafür einen Etat noch ist das rechtlich
zulässig“, sagt Meng, da gebe es ein sogennantes Zurückhaltungsgebot für
die Landesregierung.
Die Fraktionen im Abgeordnetenhaus dürfen laut laut Heiko Melzer,
parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, ebenfalls kein Geld in
eine Kampagne zum Volksentscheid stecken. Aber natürlich würden die
Abgeordneten ihre Meinung in Diskussionsrunden und Gesprächen deutlich
machen. Eine Demobilisierungsstrategie und die Hoffnung auf eine nicht
ausreichende Beteiligung an der Abstimmung mag Melzer darin nicht sehen.
Für die Parteien gilt diese Beschränkung nicht. Dennoch verzichten SPD und
CDU bislang auf groß angelegte Kampagnen mit „Nein“-Plakaten.
SPD-Landeschef Jan Stöß sagt: „Da wir die energiepolitischen Forderungen
des Energietisches bereits erfüllt oder auf den Weg gebracht haben, sind
für uns die Anliegen des Volksbegehrens erledigt. Die Abstimmung am 3.
November ist damit überflüssig.“ Der Hintergrund für die Zurückhaltung
könnten parteiinterne Streitigkeiten sein: Noch im Sommer hatte sich die
SPD-Führung dafür ausgesprochen, das Volksbegehren anzunehmen.
Die rund zweieinhalb Millionen Berliner Wahlberechtigten haben jüngst mit
der Abstimmungsbenachrichtigung auch die Argumentation des Energietischs
sowie die gleich langen ablehnenden Stellungnahmen des Senats und des
Abgeordnetenhauses bekommen. Im Parlament hatten SPD und CDU eine
Empfehlung zum „Nein“ gegen die drei Oppositionsfraktionen durchgesetzt.
Das „Faktenbündnis Stromentscheid“ besteht aus 16 Einrichtungen, darunter
der Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg, die Handwerkskammer Berlin, die
Industrie- und Handelskammer (IHK), die Industriegewerkschaft Bergbau,
Chemie, Energie (IG BCE) und die Vereinigung der Unternehmensverbände in
Berlin und Brandenburg.
Während zwischen der Position des Senats und dem Volksbegehren noch eine
gewisse Nähe besteht, weil sich auch das Land um die Übernahme des
Stromnetzes bewirbt, sieht das „Faktenbündnis“ keinen Nutzen in einer
Rekommunalisierung: Das fördere weder die Energiewende, noch würden die
Strompreise sinken. Eine Rekommunalisierung des Stromnetzes und der Aufbau
eines Stadtwerkes bergen hohe finanzielle Risiken für das Land. Für die
möglichen Kosten haften alle Berliner – daher müssten gerade die
finanziellen Risiken klar benannt werden.
Auch das von den Koalitionspartnern beschlossene landeseigene Stadtwerk,
das auch das Volksbegehren fordert, ist für das Bündnis „nur ein
zusätzlicher Anbieter auf einem funktionierenden Markt, der dem Kunden
bereits heute eine Auswahl von mehr als 80 Ökostromtarifen bietet“.
21 Oct 2013
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Erneuerbare Energien
Volksentscheid
RWE
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