# taz.de -- Urteil zur Energieversorgung in der EU: Klaps auf Hand des Kapitals… | |
> Der EuGH weist eine Klage von Konzernen gegen die Niederlande zurück: Der | |
> Zugriff auf öffentliche Strom- und Gasnetze durch Privatinvestoren darf | |
> verboten werden. | |
Bild: Klarer Richterspruch: Finger weg von Strommasten in öffentlichem Besitz | |
LUXEMBURG afp | Die EU-Mitgliedstaaten dürfen Strom- und Gasnetze in | |
öffentlicher Hand durch Privatisierungs- und Beteiligungsverbote vor dem | |
Zugriff von Energiekonzernen schützen. Dies entschied der Europäische | |
Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten | |
Urteil. | |
Diese Einschränkungen des Kapitalverkehrs dienten einem „unverfälschten | |
Wettbewerb zum Schutz der Verbraucher“, entschieden die Richter zugunsten | |
der beklagten Niederlande. (Az C-105/12 u.a.) | |
In den Niederlande dürfen private Investoren laut Gesetz keine Anteile an | |
einem dort tätigen Strom- oder Gasnetzbetreiber erwerben oder halten. Über | |
dieses sogenannte Privatisierungsverbot hinaus sind auch noch Beteiligungen | |
oder Beherrschungsverhältnisse zwischen Netzbetreibern und Strom- oder | |
Gaserzeugern verboten. Dagegen klagten eine Reihe von Energieunternehmen, | |
unter anderem eine Tochter der deutschen RWE, wegen Beschränkung des | |
„freien Kapitalverkehrs“. | |
Der EuGH erklärte die Verbote nun für zulässig, weil sie einem | |
„unverfälschten Wettbewerb“ dienten und damit „letztlich den Verbraucher | |
schützen“. Die Regelungen könnten „Quersubventionierungen und den Austaus… | |
strategischer Informationen“ zwischen den Unternehmen unterbinden, | |
„Transparenz auf den Märkten für Elektrizität und Gas schaffen und | |
Wettbewerbsverzerrungen verhindern“, heißt es in der Urteilsbegründung. | |
22 Oct 2013 | |
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