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# taz.de -- Urteil zur Energieversorgung in der EU: Klaps auf Hand des Kapitals…
> Der EuGH weist eine Klage von Konzernen gegen die Niederlande zurück: Der
> Zugriff auf öffentliche Strom- und Gasnetze durch Privatinvestoren darf
> verboten werden.
Bild: Klarer Richterspruch: Finger weg von Strommasten in öffentlichem Besitz
LUXEMBURG afp | Die EU-Mitgliedstaaten dürfen Strom- und Gasnetze in
öffentlicher Hand durch Privatisierungs- und Beteiligungsverbote vor dem
Zugriff von Energiekonzernen schützen. Dies entschied der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten
Urteil.
Diese Einschränkungen des Kapitalverkehrs dienten einem „unverfälschten
Wettbewerb zum Schutz der Verbraucher“, entschieden die Richter zugunsten
der beklagten Niederlande. (Az C-105/12 u.a.)
In den Niederlande dürfen private Investoren laut Gesetz keine Anteile an
einem dort tätigen Strom- oder Gasnetzbetreiber erwerben oder halten. Über
dieses sogenannte Privatisierungsverbot hinaus sind auch noch Beteiligungen
oder Beherrschungsverhältnisse zwischen Netzbetreibern und Strom- oder
Gaserzeugern verboten. Dagegen klagten eine Reihe von Energieunternehmen,
unter anderem eine Tochter der deutschen RWE, wegen Beschränkung des
„freien Kapitalverkehrs“.
Der EuGH erklärte die Verbote nun für zulässig, weil sie einem
„unverfälschten Wettbewerb“ dienten und damit „letztlich den Verbraucher
schützen“. Die Regelungen könnten „Quersubventionierungen und den Austaus…
strategischer Informationen“ zwischen den Unternehmen unterbinden,
„Transparenz auf den Märkten für Elektrizität und Gas schaffen und
Wettbewerbsverzerrungen verhindern“, heißt es in der Urteilsbegründung.
22 Oct 2013
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