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# taz.de -- Nachdenken über Polizeigewalt: Wer ermittelt gegen Polizisten?
> In Bremen überlegen SPD und Grüne, ob künftig ein unabhängiger
> Polizeibeauftragter den Hinweisen auf gewalttätige Polizisten nachgehen
> soll.
Bild: Kein Fall für den Polizeibeauftragten: Sanfte Räumung einer Sitzblockie…
BREMEN taz | Sollte ein unabhängiger Polizeibeauftragter Hinweisen auf
Polizeigewalt nachgehen? Der Bremer Senat findet „eher nicht“, während die
Fraktionen von SPD und Grünen darüber nachdenken. „Ich hätte mir vom Senat
ein deutlicheres Signal gewünscht“, sagte am Dienstag der grüne
Innenpolitiker, Björn Fecker. In einer Antwort auf eine Anfrage von SPD und
Grünen in der Bürgerschaft formuliert der Bremer Senat Zweifel daran, dass
jemand gegen Polizisten ermitteln könne, ohne polizeiliche Hilfe in
Anspruch zu nehmen. Zudem müsse eine solche Person selbst einschlägige
berufliche Erfahrungen haben, heißt es.
„Polizeilicher Sachverstand ist notwendig“, sagt dazu Björn Fecker, aber
den hätten auch StaatsanwältInnen. Außerdem wäre der oder die
Polizeibeauftragte ein „niedrigschwelliges Angebot“ an BürgerInnen. Er geht
davon aus, dass sich viele nicht trauen, bei PolizistInnen einen Kollegen
anzuzeigen. „Es gibt den bösen Schein, dass Polizisten nicht gegeneinander
ermitteln.“ Auf Dauer sei so ein Bild gefährlich, sagt Fecker. „Das
zerstört das Vertrauen in den Rechtsstaat.“
Der Verdacht kommt allerdings nicht von ungefähr. Immer wieder gibt es vor
allem in Zusammenhang mit Demonstrationen Berichte über Attacken durch
PolizistInnen. Viele werden nicht angezeigt, weil Betroffene die Erfahrung
gemacht haben, anschließend selbst von der Polizei angezeigt zu werden. Zum
Beispiel wegen Falschbeschuldigung oder selbst begangener Straftaten
während des Ereignisses.
Wie selten es zu Verurteilungen und Disziplinarverfahren kommt, zeigt eine
aktuelle Auflistung von Fällen aus dem Land Bremen. Im Jahr 2012 gab es 249
Anzeigen gegen MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst, davon 196 gegen
PolizistInnen. Im Jahr zuvor waren es 314, darunter 270 PolizistInnen. Von
all diesen Verfahren im Jahr 2011 wurden 198 eingestellt. In sieben Fällen
kam es zu einem Strafbefehl und in drei zu einer Verurteilung. Noch mehr
Verfahren offen sind aus dem Jahr 2012, aber auch hier sind bereits 112
eingestellt worden. Disziplinarverfahren wurden seit dem Jahr 2011 drei
eingestellt, die Betroffenen nur gerügt. Vier Fälle sind noch offen.
Dabei ermitteln in Bremen anders als in anderen Bundesländern nicht
PolizistInnen gegen PolizistInnen. 2009 lagerte die rot-grüne
Landesregierung die internen Ermittlungen an die Innenbehörde aus. Dadurch,
schreibt der Senat jetzt in seiner Antwort, sei „ein hohes Maß an
Objektivität und Professionalität gewährleistet“.
6 Nov 2013
## AUTOREN
Eiken Bruhn
## TAGS
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Polizei
Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG
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