| # taz.de -- Niedersachsen beobachtete Journalisten: Niederlage für den Verfass… | |
| > Der niedersächsische Verfassungsschutz steht in der Kritik, weil er | |
| > jahrelang Daten über Journalisten gesammelt hat. In einem Fall wurde er | |
| > jetzt zur Löschung verurteilt. | |
| Bild: Hatte beim Amtsantritt Aufklärung zugesagt: Die Chefin des niedersächsi… | |
| GÖTTINGEN dpa | Der in die Kritik geratene niedersächsische | |
| Verfassungsschutz hat eine juristische Niederlage erlitten. Das | |
| Verwaltungsgericht Göttingen verurteilte den Geheimdienst am Mittwoch dazu, | |
| die über einen Göttinger Journalisten gesammelten Daten zu löschen. | |
| Der Verfassungsschutz hatte den Journalisten als möglichen politisch | |
| linksmotivierten Straftäter eingestuft. Dafür ergeben sich aus den | |
| bekanntgewordenen Daten, die der Geheimdienst gespeichert hat, keine | |
| Anhaltspunkte, sagte Gerichtspräsident Thomas Smollich als Vorsitzender | |
| Richter in der Urteilsbegründung. Im Rahmen eines Auskunftsersuchens hatte | |
| der Verfassungsschutz dem Journalisten mitgeteilt, dass er jahrelang | |
| beobachtet wurde und personenbezogene Daten über ihn gespeichert seien. | |
| Der Verfassungsschutz hatte unter anderem registriert, dass der Journalist | |
| beim [1][Göttinger „Stadtradio“] arbeitet, weil im Rahmen des Bürgerfunks, | |
| für den der Redakteur überhaupt nicht verantwortlich ist, Linksradikale zu | |
| Wort gekommen seien. Zudem habe der Journalist an Demonstrationen | |
| teilgenommen. „Was soll daran verfassungsfeindlich sein?“, hatte der | |
| Vorsitzende Richter schon während der Verhandlung gefragt. Die Teilnahme an | |
| Demonstrationen sei schließlich ein Grundrecht. | |
| Die Vertreter des Verfassungsschutzes verwiesen darauf, dass es „weitere | |
| Erkenntnisse“ über den Journalisten gebe, über die man aus | |
| Geheimhaltungsgründen nicht sprechen könne. Dies ließ das Gericht als Grund | |
| für das Datensammeln nicht gelten. Es sei zwar höchstrichterlich | |
| entschieden, dass Verfassungsschützer nicht alle gewonnenen Erkenntnisse | |
| öffentlich machen müssen, sagte Smollich. „Aber was wir nicht kennen, | |
| können wir nicht zur Grundlage unserer Entscheidung machen.“ Deswegen | |
| müssten die bekannten Daten in jedem Fall gelöscht werden. | |
| ## „Alles Unsinn“ | |
| Der Verfassungsschutz hatte nach eigenen Angaben 1997 damit begonnen, Daten | |
| über den Redakteur zu sammeln. Er soll nach Durchsuchungsaktionen in | |
| Verdacht geraten sein, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu | |
| bekämpfen. „Alles Unsinn“, sagte der Anwalt des Journalisten, Sven Adam. | |
| Das damalige Strafverfahren sei eingestellt worden. Sein Mandant habe zudem | |
| niemals verfassungsfeindliche Bestrebungen gehabt, sondern stets nur seine | |
| Arbeit gemacht und deshalb auch Demonstrationen beobachtet. Ein | |
| Themenschwerpunkt des Journalisten ist Rechtsextremismus. | |
| Den weitergehenden Antrag des Anwalts, den Verfassungsschutz zur Löschung | |
| sämtlicher über den Redakteur vorhandenen Daten zu verpflichten, müsse das | |
| Gericht ablehnen, sagte Smollich. Da die Behörde sich rechtmäßig weigern | |
| könne, alle gespeicherten Erkenntnisse zu offenbaren, habe dies für den | |
| Journalisten „die bedauerliche Konsequenz“, dass er – anders als bei den | |
| bekannten Daten – keinen ausreichend konkreten Löschungsantrag stellen | |
| könne. | |
| Der niedersächsische Verfassungsschutz war in die Kritik geraten, nachdem | |
| bekanntgeworden war, dass er – zumindest in früheren Jahren – auch | |
| Journalisten verbotenerweise beobachtet hatte. Die neue Präsidentin Maren | |
| Brandenburger hatte Aufklärung zugesagt. (Az: 1 A 246/11) | |
| 6 Nov 2013 | |
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| [1] http://www.stadtradio-goettingen.de/ | |
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