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# taz.de -- Niedersachsen beobachtete Journalisten: Niederlage für den Verfass…
> Der niedersächsische Verfassungsschutz steht in der Kritik, weil er
> jahrelang Daten über Journalisten gesammelt hat. In einem Fall wurde er
> jetzt zur Löschung verurteilt.
Bild: Hatte beim Amtsantritt Aufklärung zugesagt: Die Chefin des niedersächsi…
GÖTTINGEN dpa | Der in die Kritik geratene niedersächsische
Verfassungsschutz hat eine juristische Niederlage erlitten. Das
Verwaltungsgericht Göttingen verurteilte den Geheimdienst am Mittwoch dazu,
die über einen Göttinger Journalisten gesammelten Daten zu löschen.
Der Verfassungsschutz hatte den Journalisten als möglichen politisch
linksmotivierten Straftäter eingestuft. Dafür ergeben sich aus den
bekanntgewordenen Daten, die der Geheimdienst gespeichert hat, keine
Anhaltspunkte, sagte Gerichtspräsident Thomas Smollich als Vorsitzender
Richter in der Urteilsbegründung. Im Rahmen eines Auskunftsersuchens hatte
der Verfassungsschutz dem Journalisten mitgeteilt, dass er jahrelang
beobachtet wurde und personenbezogene Daten über ihn gespeichert seien.
Der Verfassungsschutz hatte unter anderem registriert, dass der Journalist
beim [1][Göttinger „Stadtradio“] arbeitet, weil im Rahmen des Bürgerfunks,
für den der Redakteur überhaupt nicht verantwortlich ist, Linksradikale zu
Wort gekommen seien. Zudem habe der Journalist an Demonstrationen
teilgenommen. „Was soll daran verfassungsfeindlich sein?“, hatte der
Vorsitzende Richter schon während der Verhandlung gefragt. Die Teilnahme an
Demonstrationen sei schließlich ein Grundrecht.
Die Vertreter des Verfassungsschutzes verwiesen darauf, dass es „weitere
Erkenntnisse“ über den Journalisten gebe, über die man aus
Geheimhaltungsgründen nicht sprechen könne. Dies ließ das Gericht als Grund
für das Datensammeln nicht gelten. Es sei zwar höchstrichterlich
entschieden, dass Verfassungsschützer nicht alle gewonnenen Erkenntnisse
öffentlich machen müssen, sagte Smollich. „Aber was wir nicht kennen,
können wir nicht zur Grundlage unserer Entscheidung machen.“ Deswegen
müssten die bekannten Daten in jedem Fall gelöscht werden.
## „Alles Unsinn“
Der Verfassungsschutz hatte nach eigenen Angaben 1997 damit begonnen, Daten
über den Redakteur zu sammeln. Er soll nach Durchsuchungsaktionen in
Verdacht geraten sein, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu
bekämpfen. „Alles Unsinn“, sagte der Anwalt des Journalisten, Sven Adam.
Das damalige Strafverfahren sei eingestellt worden. Sein Mandant habe zudem
niemals verfassungsfeindliche Bestrebungen gehabt, sondern stets nur seine
Arbeit gemacht und deshalb auch Demonstrationen beobachtet. Ein
Themenschwerpunkt des Journalisten ist Rechtsextremismus.
Den weitergehenden Antrag des Anwalts, den Verfassungsschutz zur Löschung
sämtlicher über den Redakteur vorhandenen Daten zu verpflichten, müsse das
Gericht ablehnen, sagte Smollich. Da die Behörde sich rechtmäßig weigern
könne, alle gespeicherten Erkenntnisse zu offenbaren, habe dies für den
Journalisten „die bedauerliche Konsequenz“, dass er – anders als bei den
bekannten Daten – keinen ausreichend konkreten Löschungsantrag stellen
könne.
Der niedersächsische Verfassungsschutz war in die Kritik geraten, nachdem
bekanntgeworden war, dass er – zumindest in früheren Jahren – auch
Journalisten verbotenerweise beobachtet hatte. Die neue Präsidentin Maren
Brandenburger hatte Aufklärung zugesagt. (Az: 1 A 246/11)
6 Nov 2013
## LINKS
[1] http://www.stadtradio-goettingen.de/
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