# taz.de -- Geheimniskrämer: Verfassungsschutz macht Fehler | |
> Das Verwaltungsgericht Göttingen urteilt: Niedersachsens | |
> Verfassungsschützer müssen Daten über den Journalisten Kai Budler | |
> löschen. | |
Bild: Auch offiziell wieder unbescholten: Kai Budler | |
HANNOVER taz | Dass Niedersachsens Verfassungsschutz rechtswidrig Daten | |
über Journalisten gesammelt hat, ist nun auch gerichtlich bestätigt: | |
Gestern verpflichtete das Verwaltungsgericht Göttingen die Behörde, ihre | |
Einträge zum Journalisten Kai Budler zu löschen. Dass man ihn jahrelang als | |
vermeintlichen Linksextremisten führte, wusste Budler, seit er 2011 ein | |
Auskunftersuchen gestellt hatte. Daraufhin reichte er Klage ein. | |
In der Ära von Ex-Innenminister Uwe Schünemann (CDU) legte die Behörde | |
Budler etwa den Besuch diverser Demos von Rechtsextremisten bis hin zu | |
Atomkraftgegnern zur Last. Vermerkt wurde sogar, dass er seit 2000 beim | |
Stadtradio Göttingen arbeitet. Budlers Anwalt Sven Adam sieht nicht nur die | |
Grundrechte Budlers verletzt, sondern auch die Pressefreiheit. | |
Verfassungsfeindliche Bestrebungen gingen aus den Akten nicht hervor. Die | |
Demonstrationen etwa habe Budler zu Recherchezwecken besucht – sprich: aus | |
beruflichen Gründen. | |
Diese Auffassung bestätigte nun auch das Gericht und ordnete die Löschung | |
der Daten an. Einzig für die geheim gehaltenen Einträge mochte es dies | |
nicht fordern: Der Verfassungsschutz hatte auf Budlers Auskunftersuchen hin | |
den Teil der Daten zurückgehalten, der mutmaßlich über V-Leute oder mit | |
nachrichtendienstlichen Überwachungsmitteln gesammelt worden war. Auch vor | |
Gericht machte die Behörde dazu jetzt keine Angaben. | |
Budlers Anwalt Adam spricht dennoch von einem „vollen Erfolg“: Mit dem | |
Urteil sei erwiesen, dass seinem Mandanten „nichts vorzuwerfen und die | |
Praxis des Verfassungsschutzes in der Vergangenheit eindeutig rechtswidrig | |
war“. Die Behörde hat unter Schwarz-Gelb nicht nur weitere Journalisten | |
beobachtet, darunter die taz-Autorin Andrea Röpke. Auch Rechtsanwalt Adam | |
selbst soll ins Visier des Geheimdienstes geraten sein. | |
Publik gemacht hat die Bespitzelungen die neue Verfassungsschutzpräsidentin | |
Maren Brandenburger (SPD), nach dem Regierungswechsel von Rot-Grün | |
eingesetzt. Zuvor war sie Pressesprecherin der Behörde – und hatte die | |
Beobachtung Budlers 2011 noch verteidigt. | |
6 Nov 2013 | |
## AUTOREN | |
Teresa Haclicek | |
## TAGS | |
Geheimdienst | |
Rechtsextremismus | |
Lokalzeitung | |
Polizei | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Verfassungsschutz: Geheimdienst stellt Gericht kalt | |
Im Streit um die Bespitzelung des Journalisten Kai Budler sollen Lüneburger | |
Richter entscheiden, was ihre Kollegen in Hannover erfahren dürfen. | |
Überwachte Journalistin wehrt sich: Geheimniskrämerei verklagt | |
Der niedersächsische Verfassungsschutz verweigert der | |
Rechtsextremismusexpertin Andrea Röpke vollständige Auskunft über | |
rechtswidrig geführte Akten. Der Grund: Quellenschutz. Nun klagt sie. | |
Pressefreiheit in Bayern: Jagd nach dem Spitzel | |
Der Lokaljournalist Hubert Denk berichtete nur über eine kontroverse | |
Parteispende. Nun wird gegen den bayerischen Journalisten ermittelt. | |
Deutsche Journalisten unter Beobachtung: Illegale Überwachungen | |
Wenn Journalisten mehr wissen als Geheimdienste und Behörden, werden sie | |
bespitzelt und durchsucht. Das war 1970 nicht anders als heute. | |
Sicherheit oder Einbildung: Brauchen wir den Verfassungsschutz? | |
Der niedersächsische Inlandsgeheimdienst hat die Journalisten Andrea Röpke | |
und Kai Budler beobachtet - rechtswidrig. Soll man die Institution | |
abschaffen? |