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# taz.de -- Atomkonzerne wollen sparen: Brennelemente-Steuer vor EU-Gericht
> Ist die Steuer, die beim Brennstabwechsel anfällt, rechtlich in Ordnung?
> Das Finanzgericht Hamburg zweifelt daran – und schaltet den EuGH ein.
Bild: Protest gegen AKW Biblis: Atomkonzerne in Schwierigkeiten.
HAMBURG taz | Das Finanzgericht Hamburg hat europarechtliche Zweifel an der
Brennelementesteuer. Bei der Verhandlung am Dienstag entschied es daher,
die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der muss nun in
einem Musterverfahren entscheiden.
Im Jahr 2012 brachte die Steuer dem Bund 1,5 Milliarden Einnahmen, die die
AKW-Betreiber zahlen müssen. Die Steuer, die bei jedem Brennstabwechsel
anfällt, wurde ursprünglich als Ausgleich für eine AKW-Laufzeitverlängerung
diskutiert. Sie war rechtlich aber nicht damit verknüpft und wurde deshalb
auch nach dem Beschluss zum Atomausstieg beibehalten. Erhoben wird die neue
Steuer seit 2011. Ihr Aufkommen fließt in den allgemeinen Haushalt.
Für fünf der neun noch laufenden AKWs ist das Finanzgericht Hamburg
zuständig. Es hat schon im Januar erklärt, dass es die Brennelementesteuer
für verfassungswidrig hält. Die Steuer sei keine normale Verbrauchssteuer,
der Bund habe hier unzulässigerweise eine neue Steuerart erfunden. Wann mit
einer Karlsruher Entscheidung zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht
absehbar.
Deshalb versuchten die Betreiber nun ein anderes Verfahren zum EuGH zu
bringen. Grund: Der EuGH entscheidet möglicherweise schneller, prüft andere
Argumente, und seine Entscheidungen wirken eher für die Vergangenheit als
die des Bundesverfassungsgerichts. Konkret ging es jetzt in Hamburg um das
AKW Emsland, das zu RWE gehört.
## Finanzgericht hat Zweifel an deutscher Rechtslage
RWE argumentierte, eine nationale Steuer für Atomenergie verstoße gegen die
EU-Richtlinien über Energiesteuern und das Verbrauchssteuersystem. Die
Bundesregierung entgegnete, dass diese Richtlinien nicht für AKWs und
Brennstäbe gälten. RWE will sie deshalb „analog“ anwenden. Das hielten die
Vertreter der Bundesregierung für „abwegig“. Das Finanzgericht äußerte n…
zumindest Zweifel an der Rechtslage und bat den EuGH deshalb um Auslegung
des EU-Rechts. Ein Urteil wird in rund 15 Monaten erwartet.
RWE hofft, dass bis dahin die Brennelementesteuer ausgesetzt wird. Einen
entsprechenden Antrag hat der Betreiber aber noch nicht gestellt. Über die
Aussetzung würde ebenfalls das Finanzgericht Hamburg entscheiden.
Auch bei den Koalitionsverhandlungen ist die Brennelementesteuer ein Thema.
Die SPD will sie um 30 Prozent erhöhen. Laut Gesetz soll sie 2016
auslaufen.
19 Nov 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
AKW
EuGH
Schwerpunkt Atomkraft
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