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# taz.de -- Entscheidung zu Brennelementesteuer: Milliarden für Atomkraft
> Mit einem vorläufigen Rechtsschutz beschert ein Gericht den
> AKW-Betreibern einen Geldsegen. Dem Bund drohen Milliardenzahlungen.
Bild: Spielendes Kind – im Hintergrund die Kühltürme des AKW Grafenrheinfel…
HAMBURG dpa | Mehrere Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland bekommen
insgesamt 2,2 Milliarden Euro Brennelementesteuer zurückerstattet. Das
Finanzgericht Hamburg gab Anträgen von fünf Energieversorgern statt und
verpflichtete die Hauptzollämter vorläufig zur Erstattung der Steuer, wie
die Kammer am Montag mitteilte. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung habe
der 4. Senat aber die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zugelassen. Die
Versorger begrüßten die Entscheidung (Az. 4 V 154/13).
Die Brennelementesteuer ist seit ihrer Einführung 2011 in Deutschland
umstritten. Die Betreiber von fünf Kernkraftwerken – darunter RWE und Eon –
haben beim Hamburger Gericht gegen das Gesetz geklagt. Das Hamburger
Finanzgericht hat bereits das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und den
europäischen Gerichtshof in Luxemburg angerufen. Sie sollen klären, ob die
Steuer verfassungsgemäß und im Einklang mit europäischem Recht ist. Die
Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Steuer mit europäischem Recht
vereinbar ist.
Da der Hamburger Senat über die Betreiber-Klagen nicht vor einem Urteil der
höchsten Instanzen entscheiden kann, beantragten die Unternehmen
vorläufigen Rechtsschutz. Damit wollten sie nach Angaben des Gerichts von
der Steuerzahlung einstweilig befreit werden beziehungsweise die
Rückzahlung erreichen. „Mit Erfolg“, teilte das Gericht mit.
Die Hamburger Richter sind der Auffassung, dass der Bund gar keine
Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer hat. Ihre
Begründung: Es handele sich nicht um eine auf Konsumenten umzulegende
Verbrauchssteuer, sondern sie verfolge das Ziel, die Gewinne der
Kernkraftwerksbetreiber abzuschöpfen. „Außerdem spreche einiges dafür, dass
die Kernbrennstoffsteuer europarechtswidrig ist“, teilte das Gericht mit.
Die Energiekonzerne RWE und Eon sehen sich durch die Hamburger Entscheidung
in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Sie sprachen von einer
verfassungswidrigen Kernbrennstoffsteuer, die nicht europarechtskonform
sei. Rund 400 Millionen Euro Steuerlast seien RWE zuzurechnen, teilte das
Unternehmen in Essen mit. Auf Eon entfallen rund 1,7 Milliarden Euro.
Ursprünglich wollte der Bund 2,3 Milliarden Euro über die Steuer einnehmen.
Im Zuge der Energiewende sind von ehemals 17 Atommeilern heute noch 9 in
Betrieb.
14 Apr 2014
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