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# taz.de -- Jesuitenprotest gegen Flüchtlingspolitik: Raus aus den normalen Kn…
> Immer noch sind Flüchtlinge, die abgeschoben werden sollen, in normalen
> Gefängnissen untergebracht. Obwohl das gegen EU-Recht verstößt.
Bild: Da will keiner gerne hin – Abschiebegefängnis in Langenhagen (Niedersa…
BERLIN taz | Eigentlich sollen Personen in Abschiebehaft nicht gemeinsam
mit Strafgefangenen inhaftiert werden. Das zumindest verbietet seit 2011
eine EU-Richtlinie. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst forderte deswegen am
Mittwoch in Berlin erneut die Bundesländer dazu auf, die Inhaftierung von
Abschiebegefangenen in Justizvollzugsanstalten (JVAen) zu beenden. „Flucht
ist kein Verbrechen", sagte Jesuitenpater Dieter Hillebrandt.
Nur Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz bringen Abschiebegefangene
bisher in sogenannten Abschiebegewahrsamen unter. Dort können die
Flüchtlinge telefonieren, Besuch empfangen und sich innerhalb des Gebäudes
frei bewegen.
Doch zumindest Bayern will nun noch in diesem Monat einen Abschiebeknast
leisten. Dazu wird eine Justizvollzugsanstalt (JVA) in Mühldorf am Inn
gerade geräumt. Anschließend sollen dort ausschließlich Abschiebegefangene
untergebracht werden.
Das geschieht nicht freiwillig. Der Freistaat musste seit September 40
Abschiebehäftlingen die Freiheit schenken, weil ihre Unterbringung in einer
JVA gegen EU-Recht verstößt. Der katholische Jesuiten-Orden hatte die
Freigelassenen mit Anwälten unterstützt. 18 weitere Verfahren sind noch
nicht entschieden. Auch in Sachsen haben die Landgerichte Dresden und
Görlitz Menschen in die Freiheit entlassen, weil sie in einer JVA
inhaftiert waren. Niedersachsen könnte dem Beispiel bald folgen.
## Viele wissen nicht, warum sie in Haft sind
„Es ist ein großer Erfolg unserer Arbeit. Aber es ist nur ein Teilerfolg.
Wir fordern die Politik auf, über Alternativen zur Abschiebehaft
nachzudenken", sagte Heiko Habbe vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst in Berlin.
Zwischen 60 und 80 Prozent der Abschiebegefangenen bundesweit säßen nicht
in Haft, weil die Gefahr bestünde, dass sie sonst ntertauchen würden.
Vielmehr seien die Personen, bevor sie ihren Asylantrag offiziell beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen konnten, in eine
Personenkontrolle der Bundespolizei geraten.
Nur deswegen müssten sie ihr Asylverfahren jetzt aus der Haft heraus
betreiben. Hätten sie den Antrag offiziell beim Bundesamt stellen können,
würden sie hingegen in einem Flüchtlingsheim leben. „Oftmals wissen die
Menschen gar nicht, warum sie inhaftiert sind. Ich höre immer wieder von
Menschen, sie hätten doch gar nichts getan“, sagt Jesuitenpater Ludger
Hillebrand, der als Seelsorger arbeitet.
In Bayern hat das Justizministerium nun innerhalb weniger Tage eine
Kehrtwende um 180 Grad vollzogen. Noch letzte Woche hatte es erklärt, die
Abschiebehaft im Freistaat sei rechtskonform. Das sieht man im Süden der
Republik nun wohl nicht mehr so und räumt eine JVA.
In Sachsen hingegen hält man an der herkömmlichen Unterbringung weiterhin
fest. Die Abschiebegefangenen seien schließlich in einer eigenen Station
innerhalb der JVA und hätten keinen Kontakt mit Strafgefangenen, sagte
Thomas Ziegert vom Sächsischen Innenministerium der taz. Die Jesuiten sehen
darin aber trotzdem Probleme: Es gebe dann in der Regel weniger Hofgang für
die Abschiebegefangenen, denn der Hofgang sei den regulären Strafgefangenen
vorbehalten.
Die Jesuiten gehen davon aus, dass Sachsen seit Oktober vermehrt
Abschiebegefangene nach Berlin bringt, weil es dort ein eigenes
Abschiebegefängnis gibt. Ministeriumssprecher Ziegert dementierte jedoch,
dass der Grund dafür in der aktuellen Rechtssprechung liege. Pragmatische
Gründe seien vielmehr ausschlaggebend, etwa der kürzere Weg zum Flughafen.
21 Nov 2013
## AUTOREN
Marina Mai
## TAGS
Abschiebehaft
Flüchtlinge
Gefängnis
Asyl
Flüchtlinge
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