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# taz.de -- Aufenthaltsrecht: Bleiberecht abgelehnt
> Ahmed Siala, Ehemann von Gazale Salame, ist mit seiner Klage für ein
> dauerhaftes Aufenthaltsrecht vor dem Verwaltungsgericht in Hannover
> gescheitert.
Bild: Ahmed Siala wird wohl bei seiner Frau Gazale Salame (hinten Mitte) und se…
HANNOVER taz | Ahmed Siala, der Ehemann von Gazale Salame, muss weiter um
seinen Aufenthaltsstatus bangen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies
gestern eine Klage des 34-Jährigen gegen den Landkreis Hildesheim ab. Siala
hatte mit seiner Klage erreichen wollen, dass ihm die Behörde rückwirkend
eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erteilt.
Siala wurde in Beirut geboren. 1985 floh er aus den Wirren des
libanesischen Bürgerkriegs mit seiner Familie in die Bundesrepublik. 1990
erhielt er vom Landkreis Hildesheim dann eine Aufenthaltserlaubnis – die
Eltern hatten sich zuvor gegenüber den Behörden als staatenlose Kurden
bezeichnet. Doch 2001 widerrief der Kreis die Aufenthaltserlaubnis. Mit der
Begründung, ein türkischer Familienregisterauszug habe ergeben, dass Sialas
Vater und sein Großvater Türken seien. Von dieser Annahme leitete die
Behörde ab, dass auch Siala die türkische Staatsangehörigkeit habe. Siala
könne einen türkischen Pass beantragen, ein Aufenthaltsrecht als
staatenloser Kurde stehe ihm nicht zu, urteilte das Gericht.
Siala klagte gegen den Ablehnungsbescheid und zog bis vor das
Bundesverwaltungsgericht. 2010 beantragte er ein Bleiberecht über die
niedersächsische Härtefall-Kommission und nahm deshalb alle Rechtsmittel
zurück – der Antrag scheiterte jedoch knapp. Mit seiner neuerlichen Klage
wollte Siala erreichen, dass sein Verfahren wieder aufgenommen wird. Ein
DNA-Gutachten der Medizinischen Hochschule Hannover habe ergeben, dass der
türkische Familienregisterauszug falsch sei.
Nach Ansicht des Verwaltungsgericht lagen aber keine Gründe vor, das
abgeschlossene Verwaltungsverfahren wieder aufzugreifen. Es wertete die
ursprüngliche Entscheidung des Landkreises Hildesheim, Sialas
Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlängern, als „bestandskräftig“. Und solch
bestandskräftige Bescheide seien aus Gründen der Rechtssicherheit
grundsätzlich nicht mehr anfechtbar, urteilte die Kammer.
Die Frage, ob mit dem DNA-Gutachten ein neues Beweismittel vorliege, das
für den Kläger im Jahr 2001 eine günstigere Entscheidung bedeutet hätte,
habe das Gericht verneint, sagte eine Gerichtssprecherin. Aus dem Gutachten
folge nicht, dass der Vater des Klägers kein türkischer Staatsangehöriger
sei. Es beweise nur, dass der Vater des Klägers und eine andere Person
keine Vollgeschwister seien. Im Übrigen gebe es eine „Vielzahl von
Indizien“, die dafür sprächen, dass der Inhalt des Registerauszugs richtig
sei.
Eine Berufung gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Der Kläger könne
aber beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf
Zulassung der Berufung stellen. Mit einer Abschiebung müsse Siala nach all
den Jahren in Deutschland dennoch nicht rechnen, erklärte eine
Landkreis-Vertreterin vor Gericht.
Siala und Gazale Salame sind nach islamischem Recht verheiratet. Salame war
2005 zusammen mit der jüngsten Tochter in die Türkei abgeschoben worden,
während Siala den beiden älteren Töchtern einen Turnbeutel in die Schule
brachte. 2013 kehrte Salame mit ihren Kindern nach Niedersachsen zurück.
20 Nov 2013
## AUTOREN
Reimar Paul
## TAGS
Flüchtlinge
Abschiebung
Aufenthaltserlaubnis
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