# taz.de -- Studie stellt E-Gesundheitskarte infrage: Beim Lichtbild geschlampt | |
> Laut Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind die neuen e-Cards | |
> nicht zulässig. Die Versicherungen hätten versäumt, die eingereichten | |
> Fotos zu überprüfen. | |
Bild: Ganz durchdacht war die Einführung der neuen eCard nicht. | |
HAMBURG dpa | Die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische | |
Gesundheitskarte verstößt nach einem Zeitungsbericht gemäß einem | |
juristischen Gutachten gegen geltendes Recht. Nach der Studie der | |
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das [1][dem Hamburger Abendblatt] | |
vorliegt, ist die sogenannte e-Card oder eGK damit nutzlos. Der Grund: Die | |
gesetzlichen Krankenkassen hätten darauf verzichtet, die Fotos der | |
Versicherten zu prüfen. | |
„Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die | |
Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, der Person des | |
Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren | |
Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was | |
problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert | |
werden sollen“, heißt es der Zeitung zufolge in dem Gutachten. | |
Die Expertise für die niedergelassenen Ärzte in Deutschland wirft den | |
Kassen vor, „die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt“ zu haben. Rein | |
rechtlich müssten die E-Gesundheitskarten wieder eingezogen oder | |
nachgerüstet werden. Laut Zeitung verteidigt der Verband der gesetzlichen | |
Krankenkassen das Procedere der Kartenherausgabe. | |
Auch das Bundesgesundheitsministerium beteuere, dass alles korrekt gelaufen | |
sei. Jedoch, so ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe | |
(CDU) im Hamburger Abendblatt: „Es ist unbestritten, dass die richtige | |
Zuordnung der Daten der Gesundheitskarte zum Karteninhaber gewährleistet | |
sein muss. Dafür ist neben weiteren Maßnahmen auch eine Identifizierung des | |
Versicherten erforderlich, die jedoch nicht zum Zeitpunkt der | |
Lichtbildübermittlung durchzuführen ist.“ Das Ministerium ließ offen, wann | |
noch geprüft wird, ob der Karteninhaber auch der Abgebildete auf dem Foto | |
ist. | |
4 Feb 2014 | |
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[1] http://www.abendblatt.de/politik/article124502451/Gutachten-Die-elektronisc… | |
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