# taz.de -- Aus für Berliner Neonazi-Kneipe: Der Henker und sein Richter | |
> Das Berliner Landgericht hat die Räumung des Neonazi-Lokals „Zum Henker“ | |
> angeordnet. Die Kneipe war ein wichtiger Treffpunkt der rechten Szene. | |
Bild: Den Polizeischutz wird die Kneipe zukünftig wohl nicht mehr nötig haben | |
BERLIN taz | Aus für den „Henker“: Das Berliner Landgericht hat am Freitag | |
der rechten Kneipe den Zapfhahn zugedreht. Bis zum heutigen Samstag muss | |
der Henker geräumt werden. Sollten die drei Betreiber die Kneipe nicht | |
freiwillig übergeben, kann der Vermieter einen Gerichtsvollzieher damit | |
beauftragen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig: Die Betreiber | |
können Berufung einlegen. | |
Bis ein Gerichtsvollzieher tatsächlich kommt, kann es also dauern. Denn | |
sollte einer möglichen Berufung im Nachhinein stattgegeben werden, trägt | |
der Vermieter das Risiko einer Schadenersatzklage. „Sollte Montag nicht | |
geräumt sein, fordern wir den gegnerischen Anwalt auf, das zu tun“, | |
kündigte Bernd Ital an, der Geschäftsführer der Vermietungsgesellschaft. | |
„Ob wir den Gerichtsvollzieher schicken, falls er der Aufforderung nicht | |
nachkommt, entscheiden wir, wenn uns die schriftliche Urteilsbegründung | |
vorliegt.“ | |
Schon im vergangenen Frühjahr hatte die in Erlangen ansässige | |
Vermietungsgesellschaft dem Henker gekündigt. Vorausgegangen waren | |
jahrelange Proteste vieler Berliner. Bis zu 4.000 Menschen waren durch den | |
Ortsteil Schöneweide gezogen, um für die Umsetzung der Kündigung zu | |
demonstrieren. Zahlreiche Berliner hatten dem Vermieter Postkarten gesandt. | |
Die Kündigung war sowohl außerordentlich als auch ordentlich erfolgt. Das | |
Gericht musste nun klären, ob diese rechtens waren. Die außerordentliche | |
Kündigung, die mit den rechtsextremen Umtrieben und den Gefahren für das | |
Wohnumfeld begründet wurde, wies das Gericht ab. Dass es die ordentliche | |
Kündigung für korrekt erklärte, liegt an einem Formfehler der | |
Henker-Betreiber: Der Mietvertrag war auf fünf Jahre befristet, die am | |
heutigen Samstag enden. Er hätte sich automatisch um weitere fünf Jahre | |
verlängert, hätten die Mieter das ordnungsgemäß beantragt. Auf dem | |
entsprechenden Schriftstück fehlten aber Unterschriften von zwei der drei | |
Betreiber. | |
Die Kneipe in der Brückenstraße in Schöneweide gilt als wichtigster | |
Vernetzungspunkt der rechten Szene Berlins, sie war bundesweit bekannt. | |
Hier haben sich Mitglieder der inzwischen verbotenen Kameradschaft | |
„Frontbann 24“ und der ebenfalls inzwischen verbotenen „Hilfsorganisation | |
für nationale Gefangene“ getroffen. Hier hatte vergangenen Herbst der | |
NPD-Politiker Udo Voigt seine Kandidatur für das Europaparlament erklärt. | |
Gäste dieses Lokals hatten in der Umgebung zahlreiche Straftaten begangen: | |
Oft unter Einfluss von Alkohol hatten sie anders aussehende Menschen oder | |
vermeintliche politische Gegner gejagt, bedroht, geschlagen und | |
Sachbeschädigungen verübt. | |
## Lob von der Politik | |
Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) zeigte sich erleichtert über den | |
Richterspruch. Treptow-Köpenicks Bürgermeister Oliver Igel (SPD) sagte: | |
„Ich hoffe, dass das Urteil das endgültige Ergebnis in der Sache bleibt. | |
Damit würde ein Symbolort der Nazis verschwinden.“ Hans Erxleben vom | |
örtlichen Bündnis für Demokratie und Toleranz freut sich: „Fünf Jahre | |
Protest waren nicht umsonst. Dieses öffentliche Ärgernis, betrieben von | |
einem vorbestraften Rechtsextremisten, hat ein Ende.“ | |
Laut der grünen Rechtsextremismusexpertin Clara Herrmann zeigt das Urteil, | |
wie wichtig es ist, dass sich Vermieter mit Klauseln im Mietvertrag vor | |
rechtsextremen Mietern schützen. „Nur so kann man verhindern, dass sich | |
rechte Infrastruktur breitmacht.“ Der Henker-Vermieter hatte das nicht | |
getan. | |
14 Feb 2014 | |
## AUTOREN | |
Marina Mai | |
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