Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Völkermord-Urteil: Historisches Unterfangen
> Der Prozess gegen den ruandischen Bürgermeister Rwabukombe vor dem
> Frankfurter Oberlandesgericht war ein Wagnis. Es ist geglückt.
Bild: Ein Mädchen trauert in Ruanda. Wegen Beihilfe zu Völkermord wurde der r…
Es war ein gewagtes Unterfangen, deutsche Richter über den Völkermord in
Ruanda urteilen zu lassen. Dass der ruandische Exbürgermeister Onesphore
Rwabukombe jetzt vom Oberlandesgericht Frankfurt schuldig gesprochen wurde,
ist allein schon deswegen ein historisches Ereignis.
Dass Rwabukombe jetzt lediglich wegen „Beihilfe“ verurteilt wurde und bei
guter Führung wahrscheinlich nach weniger als sechs Jahren wieder ein
freier Mann sein wird, wird im Einzelnen sicher noch zu Diskussionen
führen. Es ist auf den ersten Blick unlogisch, es einerseits für erwiesen
zu halten, dass der Exbürgermeister beim fraglichen Massaker von Kiziguro
entgegen seiner eigenen Darstellung anwesend war und Befehle zum Töten
erteilte, und andererseits seine „Tatherrschaft“ als „nicht nachweisbar“
zurückzuweisen, weswegen nur eine Verurteilung wegen Beihilfe in Betracht
komme.
Aber Fragen im Einzelnen dürfen den Blick auf das Ganze nicht verstellen.
Dieser Prozess zeigt zunächst einmal, dass Täter abscheulicher Verbrechen
nicht hoffen können, sich in Deutschland der strafrechtlichen Verfolgung zu
entziehen. Er zeigt auch, dass Probleme bei der Beweisermittlung und der
Zeugenvernehmung kein Grund sein können, einen solchen Prozess nicht zu
Ende zu führen. Das hat beides über den konkreten Fall hinaus
grundsätzliche Bedeutung.
Und nicht zuletzt ist der Prozess eine Genugtuung für Ruandas
Völkermordüberlebende. Der Senat hat ihre Aussagen ausdrücklich als
„glaubhaft“ gewürdigt. Die Richter haben verstanden, dass nicht für sie
selbst dieser Prozess die größte Herausforderung gewesen ist, sondern für
die Menschen, die zutiefst traumatische Erlebnisse vor einem deutschen
Gericht schildern mussten. Die Opfer ernst zu nehmen und am Ende den
Angeklagten schuldig zu sprechen – darauf kam es in Frankfurt an, und das
wurde erreicht.
18 Feb 2014
## AUTOREN
Dominic Johnson
## TAGS
Ruanda-Völkermordprozess
Onesphore Rwabukombe
Völkerrecht
Schwerpunkt Völkermord in Ruanda
Ruanda
Ruanda
Ruanda
FDLR
Ruanda-Völkermordprozess
RPF
## ARTIKEL ZUM THEMA
20 Jahre Völkermord in Ruanda: Bundestag „verneigt sich“
Union, SPD und Grüne ehren Ruandas Völkermordopfer und Überlebende. Kritik
gibt es an einer niederrangigen deutschen Delegation bei den Gedenkfeiern.
Urteil im Völkermord-Prozess: Verbrechen gegen die Menschlichkeit
In Paris geht der erste Prozess zum Völkermord in Ruanda zu Ende. Die
Verteidigung des Armeechefs verlangt einen Freispruch. Der Genozid
verursachte etwa 800.000 Opfer.
Urteil im Ruanda-Völkermordprozess: Ein grenzwertiges Urteil
Das Frankfurter Gericht verurteilt den ehemaligen ruandischen Bürgermeister
Onesphore Rwabukombe wegen „Beihilfe“ zum Völkermord zu 14 Jahren.
193. -200. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Befehlsgewalt oder nicht?
Das OLG Stuttgart bezweifelt, dass FDLR-Präsident Murwanashyaka aus
Deutschland heraus Kriegsverbrechen im Kongo hätte verhindern können.
Plädoyer im Ruanda-Völkermordprozess: Freispruch, auch wenn es wehtut
Die Verteidigerinnen des Angeklagten Rwabukombe sagen im Abschlussplädoyer:
Es gibt keine Beweise. Außer wertlose Zeugenaussagen
Plädoyer im Ruanda-Völkermordprozess: Lebenslang minus sechs Monate
Onesphore Rwabukombe habe sich des Völkermordes schuldig gemacht, meint die
Bundesanwaltschaft. Sie fordert lebenslange Haft.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.