# taz.de -- Ehemaliger litauischer Präsident: Doch nicht lebenslänglich | |
> Wegen krummer Geschäfte wurde Rolandas Paksas 2004 abgesetzt und für | |
> immer von allen Ämtern ausgeschlossen. Das war Unrecht, sagen die UN. | |
Bild: 2004 war kein gutes Jahr für ihn: Rolandas Paksas. | |
STOCKHOLM taz | Rolandas Paksas hat Geschichte geschrieben. Als erstem | |
europäischen Staatsoberhaupt der Neuzeit war der damalige Präsident | |
Litauens 2004 vom Parlament seines Amtes enthoben worden. Anschließend | |
hatte ihm das Verfassungsgericht auch noch das Recht für jede Kandidatur | |
für öffentliche Ämter auf Lebenszeit entzogen. | |
Doch damit wurden seine politischen Grundrechte verletzt, stellte jetzt, | |
zehn Jahre später, der UN-Menschenrechtsausschuss in Genf fest. Das von | |
Paksas angerufene Gremium konstatierte am Mittwoch eine „unzumutbare | |
Einschränkung“ der in Artikel 25 des Internationalen Pakts für bürgerliche | |
und politische Rechte festgeschriebenen staatsbürgerlichen Rechte des | |
Politikers. | |
Der 2003 ins Amt gewählte Paksas war abgesetzt worden, weil man ihm neben | |
Geheimnisverrrat vorgeworfen hatte, einem russischen Geschäftsmann die | |
litauische Staatsbürgerschaft zugeschanzt zu haben und auch sonst in | |
illegale Geschäfte verwickelt gewesen zu sein. | |
Um zu verhindern, dass der damals recht populäre Politiker bei den | |
daraufhin fälligen Neuwahlen mit durchaus guten Erfolgsaussichten erneut | |
für das Präsidentenamt kandidieren konnte, verabschiedete eine | |
Parlamentsmehrheit eine „Lex Paksas“: Über eine Änderung des Wahlgesetzes | |
wurde einer des Amtes enthobenen Person das passive Wahlrecht aberkannt. | |
## Nur befristet vertretbar | |
Das fand der Europäische Menschenrechtsgerichtshof schon 2011 | |
unverhältnismäßig. Zwar sei zur Aufrechterhaltung der demokratischen | |
Ordnung eine derartige Sanktion grundsätzlich vertretbar – aber allenfalls | |
befristet. Keinesfalls dürfe das passive Wahlrecht auf Lebenszeit entzogen | |
werden. Der UN-Ausschuss legt nun einen noch strengeren Maßstab an. Man | |
wirft der Entscheidung von 2004 mangelnde Objektivität und einen Verstoß | |
gegen das Verbot rückwirkend geltender Gesetzgebung vor. | |
Die UN-Entscheidung ist delikat für Litauen. Am 11. Mai finden die | |
Direktwahlen zum Amt des Staatspräsidenten statt. Paksas hatte hierfür | |
seine Kandidatur angemeldet, diese war aber von der Wahlbehörde unter | |
Hinweis auf die Entscheidung von 2004 abgelehnt worden. Der Spruch aus Genf | |
entfaltet keine direkte rechtliche Verpflichtung für Litauen, das | |
Kandidaturverbot für Paksas aufzuheben. Doch wäre es ungewöhnlich, wenn | |
Vilnius es einfach ignorieren würde. | |
Zumindest moralisch kann sich Paksas, der Vorsitzender der | |
national-liberalen Partei „Recht und Gesetz“ ist, nun darauf berufen, dass | |
ihm Unrecht geschehen sei. Was ihm wohl hilfreich für seine | |
Wiederwahlkampagne ins Europaparlament sein dürfte. Für einen Sitz dort | |
konnte er 2009 erfolgreich kandidieren, weil das litauische Verbot auf | |
europäischer Ebene keine Wirkung entfaltete. Und der 57-Jährige will nun | |
erneut kandidieren. | |
10 Apr 2014 | |
## AUTOREN | |
Reinhard Wolff | |
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