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# taz.de -- Neue Regeln für Online-Einkäufe: Gute Gründe für den Widerruf
> Im Juni ändert sich wegen einer EU-Richtlinie das Widerrufsrecht bei
> Online-Einkäufen. Für Verbraucher hat das Vor- und Nachteile.
Bild: Das neue Widerrufsrecht soll Verbraucher vor Fallen beim Online-Kauf sch�…
BERLIN taz | Verbraucher und Händler in Deutschland müssen sich auf neue
Regeln zum Widerruf gefasst machen. Auf Grundlage einer veränderten
EU-Richtlinie tritt am 13. Juni ein neues Verbraucherrecht in Kraft. Die
neuen Regelungen sollen für EU-weit einheitliche Vorgaben sorgen.
Insgesamt hätten die Änderungen für beide Seiten Vor- und Nachteile,
erklärt Andrea Frank, Juristin der Berliner Verbraucherzentrale. Kunden
müssen künftig genau begründen, weshalb sie eine Bestellung widerrufen
wollen. Das könnte vor allem retourintensiven Unternehmen zugute kommen.
Händler haben dann außerdem die Möglichkeit, das Porto für Rücksendungen
einzufordern. Größere Unternehmen dürften von diesem Recht wohl kaum
Gebrauch machen, sagt Frank. Sie können es sich leisten, auf die
Portokosten zu verzichten. Für kleinere Firmen würde dies ein „echter
Wettbewerbsnachteil“ sein.
Mit den Änderungen im Juni wird auch die Widerrufsfrist begrenzt. Hatten
Kunden bislang bei fehlerhafter oder unterlassener Widerrufsbelehrung
unbegrenzt Recht auf Widerruf, so ist diese Möglichkeit jetzt auf ein Jahr
beschränkt. Ein klarer Nachteil für die Verbraucher, so Frank.
## Keine voreingestellten Häkchen mehr
Doch es gibt auch Änderungen zugunsten des Verbrauchers. Denn auch für
Verkäufer werden die Fristen kürzer. Derzeit dürfen sie sich noch bis zu 30
Tage Zeit lassen, den Warenpreis zu erstatten. Ab dem 13. Juni bleiben
ihnen dafür nur noch zwei Wochen. Und: Wer beispielsweise über Internet
oder Telefon einen Strom- oder Gasvertrag abschließt, hat bald das Recht,
seine Bestellung zu widerrufen. Diese Möglichkeit war Verbrauchern bislang
nicht bei jedem Anbieter gegeben.
Auch das sogenannte „opt out-Prinzip“ fällt weg. „Der Verbraucher muss a…
Vertragsbestandteile positiv bestätigen“, sagt Andrea Frank von der
Verbraucherzentrale. Er braucht also nicht mehr zu fürchten,
„voreingestellte Häkchen“ zu seinem Nachteil vergessen zu haben. Sollten
Zusatzangebote wie Garantien oder Transportversicherung vom Anbieter einmal
doch automatisch in den Warenkorb gelegt werden, muss der Kunde dafür
künftig nicht bezahlen.
Positiv bewertet Frank auch, dass Servicehotlines keine über das übliche
Telefonentgelt hinausgehenden Gebühren mehr verlangen dürfen. Das gilt mit
der Neuregelung auch für Telefonanbieter. Bislang hatten diese häufig auf
besondere Serviceleistungen per Telefon Extragebühren erhoben.
In der Umstellungsphase rechnen die Verbraucherzentralen mit „Irritationen
sowohl aufseiten der Verbraucher als auch bei den Händlern“, so Frank.
Nicht zuletzt wegen der Neuregelungen ist nun jede Seite aufgefordert, sich
über ihre Rechte zu informieren.
19 Apr 2014
## AUTOREN
Lukas Meyer-Blankenburg
## TAGS
EU-Recht
Verbraucherrechte
Verbraucherzentrale
Online-Versand
Lebensmittel
Schwerpunkt TTIP
Versicherung
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