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# taz.de -- Löschanträge bei Google: 12.000 wollen vergessen werden
> Europaweit haben am ersten Tag schon 12.000 Menschen einen Löschantrag
> bei Google gestellt. Nach Kritik von Datenschützern wurde das
> Antragsformular geändert.
Bild: Raus aus der Suche.
MOUNTAIN VIEW dpa | Bei Google sind am ersten Tag rund 12 000 Anträge von
Europäern auf Löschung von Suchergebnissen über sie eingegangen. In der
Spitze habe es bis zu 20 Anträge pro Minute gegeben, sagte ein
Google-Sprecher am Samstag. Google hatte am Freitagmorgen als Reaktion auf
das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im
Internet [1][ein entsprechendes Formular freigeschaltet].
Nach Kritik des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar änderte der
Konzern das Formular im Laufe des Tages in einem wichtigen Punkt. Der in
Deutschland für Google zuständige Datenschützer hatte bemängelt, dass
Google zum Hochladen der Kopie eines Personalausweises aufrief. Die
automatisierte Speicherung eines Personalausweises durch nicht-öffentliche
Stellen sei aber ungesetzlich, erklärte er.
Nun heißt es auf der Google-Webseite lediglich: „Fügen Sie bitte eine
lesbare Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments bei.“ Die Datei solle
binnen eines Monats nach Bearbeitung des Antrags gelöscht werden.
Der EuGH hatte vor gut zwei Wochen entschieden, dass Europas Bürger Google
dazu verpflichten können, Links zu ihnen unangenehmen Dingen aus ihrer
Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die
Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene
Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person
verletzten. Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz verfügbar
bleiben.
## Löschen nur in Europa
Bei Google waren bereits in den vergangenen Wochen „einige Tausend“ Anträge
zur Löschung von Links eingegangen. Sie müssten größtenteils über das
Formular neu gestellt werden, erklärte der Konzern. Google macht keine
Angaben dazu, wie lange die Bearbeitung der Anfragen dauern könnte.
Gelöscht werden nur Links in Google-Diensten in den 28 EU-Ländern sowie
Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz - nicht aber etwa in der
Domain „Google.com“. Der Konzern rechnet damit, dass es strittige Fälle
geben wird, die vor Gericht geklärt werden müssen.
31 May 2014
## LINKS
[1] http://support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch
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