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# taz.de -- Rechtsgutachten: Versprochen ist versprochen
> Berlin ist verpflichtet, die Zuständigkeit für die Flüchtlinge von
> Oranienplatz und Hauptmann-Schule von anderen Bundesländern zu
> übernehmen.
Bild: Auf ins Ungewisse: Flüchtlinge verlassen die Gerhart-Hauptmann-Schule
Die Integrationsbeauftragte Monika Lüke hat ein Rechtsgutachten in Auftrag
gegeben, das Innensenator Frank Henkel (CDU) widerspricht: Zusagen des
Senats an die Flüchtlinge von Oranienplatz und Gerhart-Hauptmann-Schule
sind sehr wohl verbindlich, lautet die Schlussfolgerung des Gutachters
Andreas Fischer-Lescano, Juraprofessor an der Universität Bremen.
Viele Flüchtlinge waren ursprünglich in einem anderen Bundesland
registriert, bevor sie zum Protestcamp auf dem Oranienplatz oder zur
Gerhart-Hauptmann-Schule kamen. Dabei sind Flüchtlinge eigentlich
verpflichtet, in ihrem Bundesland zu bleiben. Doch Berlin kann die
Zuständigkeit für sie übernehmen. In dem „[1][large:Einigungspapier]“
zwischen Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) und Flüchtlingsvertretern
wurde eine „umfassende Prüfung der Einzelfallverfahren“ auch in Hinblick
auf „Anträge auf Umverteilung“ von einem anderen Bundesland nach Berlin
zugesagt.
Henkel schrieb im April in einem [2][Brief an die Innenminister der anderen
Bundesländer] und des Bundes: Es sei keinesfalls so, dass Berlin „einer
länderübergreifenden Verteilung faktisch zugestimmt hätte. Vielmehr wird
nach den auch sonst üblichen Kriterien einzelfallbezogen entschieden
werden“.
Der taz veröffentlicht an dieser Stelle exklusiv das [3][Gutachten von
Fischer-Lescano] für die Integrationsbeauftragte Lüke, das zu einem anderen
Schluss kommt: Die Flüchtlinge haben einen verbindlichen Rechtsanspruch
darauf, dass das Land Berlin die Zuständigkeit für sie übernimmt. Dieser
Anspruch ergibt sich für einige Gruppen der Flüchtlinge aus dem Inhalt des
Einigungspapiers, für andere auch daraus, dass die Flüchtlinge schon so
lange in Berlin geduldet wurden.
Die endgültige Entscheidung darüber, wie verbindlich die Zusagen sind,
fällen allerdings weder der Innensenator noch ein Gutachter, sondern
Richter. Wenn der Senat sich nicht an seine Zusagen hält, müssen die
Flüchtlinge vor dem Verwaltungsgericht klagen.
25 Jun 2014
## LINKS
[1] http://pbs.twimg.com/media/BqhAnqQCAAAsCAT.jpg
[2] http://www.documentcloud.org/documents/1208263-brief-henkel-fluchtlinge.html
[3] http://www.documentcloud.org/documents/1208290-rechtliche-situation-der-flu…
## AUTOREN
Sebastian Heiser
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