# taz.de -- Rechtsgutachten: Versprochen ist versprochen | |
> Berlin ist verpflichtet, die Zuständigkeit für die Flüchtlinge von | |
> Oranienplatz und Hauptmann-Schule von anderen Bundesländern zu | |
> übernehmen. | |
Bild: Auf ins Ungewisse: Flüchtlinge verlassen die Gerhart-Hauptmann-Schule | |
Die Integrationsbeauftragte Monika Lüke hat ein Rechtsgutachten in Auftrag | |
gegeben, das Innensenator Frank Henkel (CDU) widerspricht: Zusagen des | |
Senats an die Flüchtlinge von Oranienplatz und Gerhart-Hauptmann-Schule | |
sind sehr wohl verbindlich, lautet die Schlussfolgerung des Gutachters | |
Andreas Fischer-Lescano, Juraprofessor an der Universität Bremen. | |
Viele Flüchtlinge waren ursprünglich in einem anderen Bundesland | |
registriert, bevor sie zum Protestcamp auf dem Oranienplatz oder zur | |
Gerhart-Hauptmann-Schule kamen. Dabei sind Flüchtlinge eigentlich | |
verpflichtet, in ihrem Bundesland zu bleiben. Doch Berlin kann die | |
Zuständigkeit für sie übernehmen. In dem „[1][large:Einigungspapier]“ | |
zwischen Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) und Flüchtlingsvertretern | |
wurde eine „umfassende Prüfung der Einzelfallverfahren“ auch in Hinblick | |
auf „Anträge auf Umverteilung“ von einem anderen Bundesland nach Berlin | |
zugesagt. | |
Henkel schrieb im April in einem [2][Brief an die Innenminister der anderen | |
Bundesländer] und des Bundes: Es sei keinesfalls so, dass Berlin „einer | |
länderübergreifenden Verteilung faktisch zugestimmt hätte. Vielmehr wird | |
nach den auch sonst üblichen Kriterien einzelfallbezogen entschieden | |
werden“. | |
Der taz veröffentlicht an dieser Stelle exklusiv das [3][Gutachten von | |
Fischer-Lescano] für die Integrationsbeauftragte Lüke, das zu einem anderen | |
Schluss kommt: Die Flüchtlinge haben einen verbindlichen Rechtsanspruch | |
darauf, dass das Land Berlin die Zuständigkeit für sie übernimmt. Dieser | |
Anspruch ergibt sich für einige Gruppen der Flüchtlinge aus dem Inhalt des | |
Einigungspapiers, für andere auch daraus, dass die Flüchtlinge schon so | |
lange in Berlin geduldet wurden. | |
Die endgültige Entscheidung darüber, wie verbindlich die Zusagen sind, | |
fällen allerdings weder der Innensenator noch ein Gutachter, sondern | |
Richter. Wenn der Senat sich nicht an seine Zusagen hält, müssen die | |
Flüchtlinge vor dem Verwaltungsgericht klagen. | |
25 Jun 2014 | |
## LINKS | |
[1] http://pbs.twimg.com/media/BqhAnqQCAAAsCAT.jpg | |
[2] http://www.documentcloud.org/documents/1208263-brief-henkel-fluchtlinge.html | |
[3] http://www.documentcloud.org/documents/1208290-rechtliche-situation-der-flu… | |
## AUTOREN | |
Sebastian Heiser | |
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