| # taz.de -- Rechtsgutachten: Versprochen ist versprochen | |
| > Berlin ist verpflichtet, die Zuständigkeit für die Flüchtlinge von | |
| > Oranienplatz und Hauptmann-Schule von anderen Bundesländern zu | |
| > übernehmen. | |
| Bild: Auf ins Ungewisse: Flüchtlinge verlassen die Gerhart-Hauptmann-Schule | |
| Die Integrationsbeauftragte Monika Lüke hat ein Rechtsgutachten in Auftrag | |
| gegeben, das Innensenator Frank Henkel (CDU) widerspricht: Zusagen des | |
| Senats an die Flüchtlinge von Oranienplatz und Gerhart-Hauptmann-Schule | |
| sind sehr wohl verbindlich, lautet die Schlussfolgerung des Gutachters | |
| Andreas Fischer-Lescano, Juraprofessor an der Universität Bremen. | |
| Viele Flüchtlinge waren ursprünglich in einem anderen Bundesland | |
| registriert, bevor sie zum Protestcamp auf dem Oranienplatz oder zur | |
| Gerhart-Hauptmann-Schule kamen. Dabei sind Flüchtlinge eigentlich | |
| verpflichtet, in ihrem Bundesland zu bleiben. Doch Berlin kann die | |
| Zuständigkeit für sie übernehmen. In dem „[1][large:Einigungspapier]“ | |
| zwischen Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) und Flüchtlingsvertretern | |
| wurde eine „umfassende Prüfung der Einzelfallverfahren“ auch in Hinblick | |
| auf „Anträge auf Umverteilung“ von einem anderen Bundesland nach Berlin | |
| zugesagt. | |
| Henkel schrieb im April in einem [2][Brief an die Innenminister der anderen | |
| Bundesländer] und des Bundes: Es sei keinesfalls so, dass Berlin „einer | |
| länderübergreifenden Verteilung faktisch zugestimmt hätte. Vielmehr wird | |
| nach den auch sonst üblichen Kriterien einzelfallbezogen entschieden | |
| werden“. | |
| Der taz veröffentlicht an dieser Stelle exklusiv das [3][Gutachten von | |
| Fischer-Lescano] für die Integrationsbeauftragte Lüke, das zu einem anderen | |
| Schluss kommt: Die Flüchtlinge haben einen verbindlichen Rechtsanspruch | |
| darauf, dass das Land Berlin die Zuständigkeit für sie übernimmt. Dieser | |
| Anspruch ergibt sich für einige Gruppen der Flüchtlinge aus dem Inhalt des | |
| Einigungspapiers, für andere auch daraus, dass die Flüchtlinge schon so | |
| lange in Berlin geduldet wurden. | |
| Die endgültige Entscheidung darüber, wie verbindlich die Zusagen sind, | |
| fällen allerdings weder der Innensenator noch ein Gutachter, sondern | |
| Richter. Wenn der Senat sich nicht an seine Zusagen hält, müssen die | |
| Flüchtlinge vor dem Verwaltungsgericht klagen. | |
| 25 Jun 2014 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://pbs.twimg.com/media/BqhAnqQCAAAsCAT.jpg | |
| [2] http://www.documentcloud.org/documents/1208263-brief-henkel-fluchtlinge.html | |
| [3] http://www.documentcloud.org/documents/1208290-rechtliche-situation-der-flu… | |
| ## AUTOREN | |
| Sebastian Heiser | |
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