| # taz.de -- taz verliert vor Gericht: Presse darf nicht in die Schule | |
| > Die taz verliert auch in zweiter Instanz beim Versuch, Zutritt zur | |
| > besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule zu bekommen. | |
| Bild: Die Presse muss von Weitem schauen: Medienvertreter dürfen nicht in die … | |
| BERLIN taz | Es war klar, dass es ein Wettlauf gegen die Zeit werde würde. | |
| Trotzdem hat sich die taz entschieden, gegen den Ausschluss der Presse von | |
| der abgeriegelten Gerhart-Hauptmann-Schule durch das Bezirksamt | |
| Friedrichshain-Kreuzberg vor Gericht zu ziehen. Am vergangenen Freitag | |
| hatte die taz beim Verwaltungsgericht (VG) in einem Eilantrag auf Erlass | |
| einer einstweiligen Anordnung Einlass in die Schule begehrt. Das VG lehnte | |
| ab. Also zog die taz mit einer Beschwerde vor das Oberverwaltungsgericht | |
| (OVG). | |
| Die Gründe des Bezirks, aus Sicherheitsgründen keine Medienvertreter in die | |
| von Flüchtlingen besetzte Schule zu lassen, seien lediglich vorgeschoben, | |
| argumentierte taz-Anwalt Johannes Eisenberg am Mittwoch bei einem | |
| mündlichen Erörterungstermin vor dem OVG. Polizeipräsident Klaus Kandt | |
| selbst habe am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erklärt, | |
| dass es keine Gefährdungslage gebe, die die Polizei zwinge, vor Ort zu | |
| verbleiben. Andernfalls hätte Kandt dem Bezirk nicht das Ultimatum | |
| gestellt, die Polizei abzuziehen, wenn nicht sofort ein Antrag auf Räumung | |
| komme. Die Gefährdungslage sei vorgeschoben. „Es geht darum, die Presse | |
| rauszuhalten“, so Eisenberg. | |
| Ein Justiziar der Polizei, der vom Gericht zu dem Erörterungstermin | |
| hinzugeladen war, bezeichnete die Lage in der Schule als indifferent und | |
| schwer berechenbar. Möglicherweise bestehe hohe Brandgefahr. Zunächst | |
| einmal gehe es darum, dass Ruhe einkehre, um zu einer konstruktiven Lösung | |
| kommen zu können. Die Anwesenheit der Presse sei da nicht hilfreich. Der | |
| Rechtsvertreter des Bezirksamts argumentierte, die ehemalige Schule sei | |
| kein öffentlicher Raum, die Presse habe deshalb gar keinen Rechtsanspruch. | |
| Dem widersprach taz-Anwalt Eisenberg. Durch die eineinhalb Jahre lange | |
| Duldung der Besetzung durch das Bezirksamt sei ein öffentlicher Raum | |
| entstanden, der für Manifestationen genutzt werde. Eine einvernehmliche | |
| Lösung, Journalisten poolweise hineinzulassen lehnten Bezirk und Polizei | |
| ab. | |
| Am Mittwochabend wurde die Beschwerde der taz vom OVG zurückgewiesen. Das | |
| Gericht schloss sich der Auffassung des Bezirks an: Die einstige Schule sei | |
| „unabhängig von dem laufenden Polizeieinsatz“ kein öffentliches, frei | |
| zugängliches Gebäude und auch durch die Duldung der Besetzung nicht | |
| geworden. Auch die Sicherheitsbedenken des Bezirks teilte das Gericht: Es | |
| könne nicht ausgeschlossen werden, dass durch die mögliche Anwesenheit von | |
| Pressevertretern im Gebäude eine mögliche friedliche Lösung gefährdet | |
| werde. | |
| 2 Jul 2014 | |
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