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# taz.de -- taz verliert vor Gericht: Presse darf nicht in die Schule
> Die taz verliert auch in zweiter Instanz beim Versuch, Zutritt zur
> besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule zu bekommen.
Bild: Die Presse muss von Weitem schauen: Medienvertreter dürfen nicht in die …
BERLIN taz | Es war klar, dass es ein Wettlauf gegen die Zeit werde würde.
Trotzdem hat sich die taz entschieden, gegen den Ausschluss der Presse von
der abgeriegelten Gerhart-Hauptmann-Schule durch das Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg vor Gericht zu ziehen. Am vergangenen Freitag
hatte die taz beim Verwaltungsgericht (VG) in einem Eilantrag auf Erlass
einer einstweiligen Anordnung Einlass in die Schule begehrt. Das VG lehnte
ab. Also zog die taz mit einer Beschwerde vor das Oberverwaltungsgericht
(OVG).
Die Gründe des Bezirks, aus Sicherheitsgründen keine Medienvertreter in die
von Flüchtlingen besetzte Schule zu lassen, seien lediglich vorgeschoben,
argumentierte taz-Anwalt Johannes Eisenberg am Mittwoch bei einem
mündlichen Erörterungstermin vor dem OVG. Polizeipräsident Klaus Kandt
selbst habe am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erklärt,
dass es keine Gefährdungslage gebe, die die Polizei zwinge, vor Ort zu
verbleiben. Andernfalls hätte Kandt dem Bezirk nicht das Ultimatum
gestellt, die Polizei abzuziehen, wenn nicht sofort ein Antrag auf Räumung
komme. Die Gefährdungslage sei vorgeschoben. „Es geht darum, die Presse
rauszuhalten“, so Eisenberg.
Ein Justiziar der Polizei, der vom Gericht zu dem Erörterungstermin
hinzugeladen war, bezeichnete die Lage in der Schule als indifferent und
schwer berechenbar. Möglicherweise bestehe hohe Brandgefahr. Zunächst
einmal gehe es darum, dass Ruhe einkehre, um zu einer konstruktiven Lösung
kommen zu können. Die Anwesenheit der Presse sei da nicht hilfreich. Der
Rechtsvertreter des Bezirksamts argumentierte, die ehemalige Schule sei
kein öffentlicher Raum, die Presse habe deshalb gar keinen Rechtsanspruch.
Dem widersprach taz-Anwalt Eisenberg. Durch die eineinhalb Jahre lange
Duldung der Besetzung durch das Bezirksamt sei ein öffentlicher Raum
entstanden, der für Manifestationen genutzt werde. Eine einvernehmliche
Lösung, Journalisten poolweise hineinzulassen lehnten Bezirk und Polizei
ab.
Am Mittwochabend wurde die Beschwerde der taz vom OVG zurückgewiesen. Das
Gericht schloss sich der Auffassung des Bezirks an: Die einstige Schule sei
„unabhängig von dem laufenden Polizeieinsatz“ kein öffentliches, frei
zugängliches Gebäude und auch durch die Duldung der Besetzung nicht
geworden. Auch die Sicherheitsbedenken des Bezirks teilte das Gericht: Es
könne nicht ausgeschlossen werden, dass durch die mögliche Anwesenheit von
Pressevertretern im Gebäude eine mögliche friedliche Lösung gefährdet
werde.
2 Jul 2014
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Hans Panhoff
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