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# taz.de -- Staatsbankrott in Argentinien: Ab August droht die Pleite
> Buenos Aires muss sich bis Ende Juli mit Hedgefonds über
> Milliardenzahlung einigen. Alte Schulden kann das Land derweil nicht
> zurückzahlen.
Bild: Könnten bald Geschichte sein: argentinische Pesos.
BUENOS AIRES taz | Argentinien droht Ende Juli die Zahlungsunfähigkeit.
Abermals lehnte ein US-Richter eine einstweilige Verfügung ab, die den
Schutz argentinischer Geldtransfers über US-Banken gewährt. Argentinien
kann damit auch weiterhin seine fälligen Tilgungen bei den Gläubigern nicht
vorzunehmen, die sich an den zwei Umschuldungsprogrammen von 2005 und 2010
beteiligt hatten.
Die argentinische Regierung hatte dafür Ende Juni insgesamt eine Milliarde
Dollar bereitgestellt. 539 Millionen Dollar davon wurden auf Konten bei
zwei US-Banken deponiert. Der New Yorker Richter Thomas Griesa hatte den
Banken jedoch die Auszahlung untersagt, bevor sich Argentinien nicht mit
einigen US-Hedgefonds über eine ausstehende Zahlung von 1,3 Milliarden
Dollar plus Zinsen einigt. Die argentinische Regierung weigert sich jedoch,
die Summe zu zahlen.
Argentinien droht nun nicht nur die Pfändung dieser Dollareinlagen
zugunsten der Hedgefonds. Sollte bis Ende Juli keine Lösung gefunden werden
und die Tilgungen bei den „guten“ Gläubiger nicht erfolgen, wird das
südamerikanische Land zudem von den Ratingagenturen mit dem Etikett
„zahlungsunfähig“ versehen werden. „Argentinien ist weder zahlungsunfäh…
noch zahlungsunwillig“, heißt es dagegen aus dem Wirtschaftsministerium in
Buenos Aires. Allein die US-Justiz verhindere, dass das Land seine Schulden
ordnungsgemäß tilgen kann.
Fakt ist, dass die Situation heute eine ganz andere ist als im Jahr 2002,
als sich Argentinien selbst bankrott erklärte. Nach einer schweren
Wirtschafts- und Finanzkrise hatte Argentinien sich Anfang 2002 als
zahlungsunfähig eingestuft – und die Rückzahlung seiner Auslandsschulden
eingestellt.
## Forderungen aus 2002 noch ausstehend
Mit dem Angebot, den Schuldendienst wieder aufzunehmen, wenn die Gläubiger
auf einen erheblichen Teil ihrer Forderungen verzichten, wurden 2005 und
2010 Umstrukturierungsprogramme aufgelegt, an denen sich 92 Prozent der
Gläubiger beteiligten. Die übrigen 8 Prozent lehnten das Angebot ab.
Mitte Juni hatte der oberste Gerichtshof der USA mit der Ablehnung eines
Berufungsantrags der argentinischen Regierung im Verfahren um ausstehende
Auslandsschulden ein Urteil bestätigt. Dieses verpflichtet Argentinien bis
Ende Juni zur Zahlung von 1,3 Milliarden Dollar plus Zinsen an jene
Gläubiger, die nicht an den Schuldenumstrukturierungen teilnahmen.
Bei den Forderungen geht es um Anleihen, die vor dem Staatsbankrott 2002
ausgegeben wurden. Sogenannte Geierfonds aus den USA hatten diese
Schuldentitel auf dem Kapitalmarkt für einen Preis weit unter dem
Nominalwert erstanden und vor US-Gerichten die vollständige Bedienung der
nun fälligen Summe eingeklagt.
Argentinien fürchtet bei einer Zahlung jedoch nicht nur weitere Forderungen
anderer Gläubiger in Höhe von bis zu 15 Milliarden Dollar. Die Regierung
beschwört auch die Gefahr, dass die „guten“ Gläubiger ebenfalls
Nachforderungen stellen könnten. Denn es gibt eine Vertragsklausel in den
Umschuldungsprogrammen, die den Handlungsspielraum einschränkt. Sie besagt,
dass Argentinien seinen Gläubigern bis Ende 2014 keine besseren Angebote
machen darf.
26 Jul 2014
## AUTOREN
Jürgen Vogt
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