# taz.de -- Urteil zu Kohl-Tonbändern: Eine Stimme für den Altkanzler | |
> Helmut Kohl siegt vor Gericht: Er soll weiterhin alleinigen Zugriff auf | |
> Hunderte Stunden aufgezeichneter Gespräche mit seinem Biografen haben. | |
Bild: Helmut Kohl bei der Vorstellung seiner Biografie auf der Frankfurter Buch… | |
KÖLN afp | Im Rechtsstreit um Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen kann | |
Altbundeskanzler Helmut Kohl (CDU) einen weiteren Erfolg verbuchen. Nach | |
dem Landgericht Köln sprach am Freitag auch das Kölner Oberlandesgericht | |
(OLG) dem Ex-Kanzler das Recht an 135 Tonbändern zu, auf denen Gespräche | |
Kohls mit dem Publizisten Heribert Schwan aufgezeichnet sind. Der | |
Altkanzler sei Eigentümer der Bänder, urteilte das Gericht. (Az 6 U 20/14) | |
Nach der OLG-Entscheidung bleiben die Bänder weiter im Besitz von Kohl - | |
Schwan hatte nach seiner Niederlage vor dem Landgericht insgesamt sogar 200 | |
Tonbänder einem Gerichtsvollzieher ausgehändigt. Zugleich ging der Kölner | |
Publizist aber gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung, die der | |
OLG-Senat nun zurückwies. Kohl sei „durch die Aufzeichnung seiner Stimme“ | |
Eigentümer der Bänder geworden und habe damit einen Anspruch auf deren | |
Herausgabe, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte. Schwan kann gegen | |
das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. | |
Auf den Bändern sind 630 Stunden Gespräche dokumentiert, die Kohl in den | |
Jahren 2001 und 2002 in seinem Haus in Oggersheim mit Schwan als | |
Ghostwriter einer Kohl-Biografie geführt hatte. Nach seinem schweren | |
Treppensturz 2008 musste Kohl die Arbeit mit Schwan an der Biografie | |
unterbrechen. Im März 2009 kündigte der Altkanzler schließlich die | |
Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf. Seine spätere Forderung nach | |
Herausgabe der Tonbänder begründete Kohl damit, dass nur er über seine | |
Lebenserinnerungen zu bestimmen habe. | |
Auch der Zivilsenat des OLG befand, beim Verfassen der Memoiren habe Kohl | |
"das alleinige Bestimmungsrecht" gehabt. Schwan sei lediglich als | |
Ghostwriter tätig geworden und "hatte als solcher völlig im Hintergrund zu | |
bleiben", sagte der Vorsitzende Richter. Kohl sei berechtigt gewesen, | |
jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Zusammenarbeit mit Schwan zu | |
beenden. Auch seien die Tonbandmitschnitte der Äußerungen Kohls „in keiner | |
Weise vergleichbar mit einem Interview, das ein Journalist im Tagesgeschäft | |
führt“, fügte Nolte hinzu. | |
## Keine Bereitschaft zum Vergleich | |
Die Aufnahmen bezeichnete der Richter als „historische Dokumente“. Nolte | |
hatte während der mündlichen Verhandlung in dem Rechtsstreit am 18. Juli | |
erfolglos vorgeschlagen, die Tonbänder einer öffentlichen Einrichtung oder | |
Stiftung zur Verfügung zu stellen. „Die Bänder sollten nicht in irgendeinem | |
Privatkeller liegen“, sagte Nolte damals, „weder in Oggersheim“ noch bei | |
Schwan. | |
Kohls Prozessbevollmächtigter lehnte einen solchen Teilvergleich aber | |
seinerzeit mit dem Hinweis ab, die Kohl-Seite habe in der ersten Instanz | |
selbst einen solchen Vorschlag unterbreitet. Im Berufungsverfahren bestehe | |
nun keine Bereitschaft mehr zu einem Vergleich. | |
Schwan hatte von 1999 bis 2009 mit Kohl an dessen Memoiren gearbeitet. | |
Bisher sind drei Bände erschienen, sie umfassen die Jahre 1930 bis 1994. | |
Die letzten vier Jahre Kohls im Kanzleramt bis zu seiner Abwahl 1998 fehlen | |
noch in der biografischen Buchreihe – damit fehlt in einem möglichen | |
vierten Band auch die Darstellung unter anderem der CDU-Spendenaffäre. Der | |
damalige CDU-Vorsitzende Kohl hatte von 1993 bis 1998 anonyme Spenden für | |
die Partei entgegengenommen. Das Geld wurde nicht ordnungsgemäß im | |
Rechenschaftsbericht ausgewiesen. | |
1 Aug 2014 | |
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