| # taz.de -- Urteil zu Kohl-Tonbändern: Eine Stimme für den Altkanzler | |
| > Helmut Kohl siegt vor Gericht: Er soll weiterhin alleinigen Zugriff auf | |
| > Hunderte Stunden aufgezeichneter Gespräche mit seinem Biografen haben. | |
| Bild: Helmut Kohl bei der Vorstellung seiner Biografie auf der Frankfurter Buch… | |
| KÖLN afp | Im Rechtsstreit um Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen kann | |
| Altbundeskanzler Helmut Kohl (CDU) einen weiteren Erfolg verbuchen. Nach | |
| dem Landgericht Köln sprach am Freitag auch das Kölner Oberlandesgericht | |
| (OLG) dem Ex-Kanzler das Recht an 135 Tonbändern zu, auf denen Gespräche | |
| Kohls mit dem Publizisten Heribert Schwan aufgezeichnet sind. Der | |
| Altkanzler sei Eigentümer der Bänder, urteilte das Gericht. (Az 6 U 20/14) | |
| Nach der OLG-Entscheidung bleiben die Bänder weiter im Besitz von Kohl - | |
| Schwan hatte nach seiner Niederlage vor dem Landgericht insgesamt sogar 200 | |
| Tonbänder einem Gerichtsvollzieher ausgehändigt. Zugleich ging der Kölner | |
| Publizist aber gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung, die der | |
| OLG-Senat nun zurückwies. Kohl sei „durch die Aufzeichnung seiner Stimme“ | |
| Eigentümer der Bänder geworden und habe damit einen Anspruch auf deren | |
| Herausgabe, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte. Schwan kann gegen | |
| das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. | |
| Auf den Bändern sind 630 Stunden Gespräche dokumentiert, die Kohl in den | |
| Jahren 2001 und 2002 in seinem Haus in Oggersheim mit Schwan als | |
| Ghostwriter einer Kohl-Biografie geführt hatte. Nach seinem schweren | |
| Treppensturz 2008 musste Kohl die Arbeit mit Schwan an der Biografie | |
| unterbrechen. Im März 2009 kündigte der Altkanzler schließlich die | |
| Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf. Seine spätere Forderung nach | |
| Herausgabe der Tonbänder begründete Kohl damit, dass nur er über seine | |
| Lebenserinnerungen zu bestimmen habe. | |
| Auch der Zivilsenat des OLG befand, beim Verfassen der Memoiren habe Kohl | |
| "das alleinige Bestimmungsrecht" gehabt. Schwan sei lediglich als | |
| Ghostwriter tätig geworden und "hatte als solcher völlig im Hintergrund zu | |
| bleiben", sagte der Vorsitzende Richter. Kohl sei berechtigt gewesen, | |
| jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Zusammenarbeit mit Schwan zu | |
| beenden. Auch seien die Tonbandmitschnitte der Äußerungen Kohls „in keiner | |
| Weise vergleichbar mit einem Interview, das ein Journalist im Tagesgeschäft | |
| führt“, fügte Nolte hinzu. | |
| ## Keine Bereitschaft zum Vergleich | |
| Die Aufnahmen bezeichnete der Richter als „historische Dokumente“. Nolte | |
| hatte während der mündlichen Verhandlung in dem Rechtsstreit am 18. Juli | |
| erfolglos vorgeschlagen, die Tonbänder einer öffentlichen Einrichtung oder | |
| Stiftung zur Verfügung zu stellen. „Die Bänder sollten nicht in irgendeinem | |
| Privatkeller liegen“, sagte Nolte damals, „weder in Oggersheim“ noch bei | |
| Schwan. | |
| Kohls Prozessbevollmächtigter lehnte einen solchen Teilvergleich aber | |
| seinerzeit mit dem Hinweis ab, die Kohl-Seite habe in der ersten Instanz | |
| selbst einen solchen Vorschlag unterbreitet. Im Berufungsverfahren bestehe | |
| nun keine Bereitschaft mehr zu einem Vergleich. | |
| Schwan hatte von 1999 bis 2009 mit Kohl an dessen Memoiren gearbeitet. | |
| Bisher sind drei Bände erschienen, sie umfassen die Jahre 1930 bis 1994. | |
| Die letzten vier Jahre Kohls im Kanzleramt bis zu seiner Abwahl 1998 fehlen | |
| noch in der biografischen Buchreihe – damit fehlt in einem möglichen | |
| vierten Band auch die Darstellung unter anderem der CDU-Spendenaffäre. Der | |
| damalige CDU-Vorsitzende Kohl hatte von 1993 bis 1998 anonyme Spenden für | |
| die Partei entgegengenommen. Das Geld wurde nicht ordnungsgemäß im | |
| Rechenschaftsbericht ausgewiesen. | |
| 1 Aug 2014 | |
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