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# taz.de -- Urteil zu Kohl-Tonbändern: Eine Stimme für den Altkanzler
> Helmut Kohl siegt vor Gericht: Er soll weiterhin alleinigen Zugriff auf
> Hunderte Stunden aufgezeichneter Gespräche mit seinem Biografen haben.
Bild: Helmut Kohl bei der Vorstellung seiner Biografie auf der Frankfurter Buch…
KÖLN afp | Im Rechtsstreit um Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen kann
Altbundeskanzler Helmut Kohl (CDU) einen weiteren Erfolg verbuchen. Nach
dem Landgericht Köln sprach am Freitag auch das Kölner Oberlandesgericht
(OLG) dem Ex-Kanzler das Recht an 135 Tonbändern zu, auf denen Gespräche
Kohls mit dem Publizisten Heribert Schwan aufgezeichnet sind. Der
Altkanzler sei Eigentümer der Bänder, urteilte das Gericht. (Az 6 U 20/14)
Nach der OLG-Entscheidung bleiben die Bänder weiter im Besitz von Kohl -
Schwan hatte nach seiner Niederlage vor dem Landgericht insgesamt sogar 200
Tonbänder einem Gerichtsvollzieher ausgehändigt. Zugleich ging der Kölner
Publizist aber gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung, die der
OLG-Senat nun zurückwies. Kohl sei „durch die Aufzeichnung seiner Stimme“
Eigentümer der Bänder geworden und habe damit einen Anspruch auf deren
Herausgabe, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte. Schwan kann gegen
das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Auf den Bändern sind 630 Stunden Gespräche dokumentiert, die Kohl in den
Jahren 2001 und 2002 in seinem Haus in Oggersheim mit Schwan als
Ghostwriter einer Kohl-Biografie geführt hatte. Nach seinem schweren
Treppensturz 2008 musste Kohl die Arbeit mit Schwan an der Biografie
unterbrechen. Im März 2009 kündigte der Altkanzler schließlich die
Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf. Seine spätere Forderung nach
Herausgabe der Tonbänder begründete Kohl damit, dass nur er über seine
Lebenserinnerungen zu bestimmen habe.
Auch der Zivilsenat des OLG befand, beim Verfassen der Memoiren habe Kohl
"das alleinige Bestimmungsrecht" gehabt. Schwan sei lediglich als
Ghostwriter tätig geworden und "hatte als solcher völlig im Hintergrund zu
bleiben", sagte der Vorsitzende Richter. Kohl sei berechtigt gewesen,
jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Zusammenarbeit mit Schwan zu
beenden. Auch seien die Tonbandmitschnitte der Äußerungen Kohls „in keiner
Weise vergleichbar mit einem Interview, das ein Journalist im Tagesgeschäft
führt“, fügte Nolte hinzu.
## Keine Bereitschaft zum Vergleich
Die Aufnahmen bezeichnete der Richter als „historische Dokumente“. Nolte
hatte während der mündlichen Verhandlung in dem Rechtsstreit am 18. Juli
erfolglos vorgeschlagen, die Tonbänder einer öffentlichen Einrichtung oder
Stiftung zur Verfügung zu stellen. „Die Bänder sollten nicht in irgendeinem
Privatkeller liegen“, sagte Nolte damals, „weder in Oggersheim“ noch bei
Schwan.
Kohls Prozessbevollmächtigter lehnte einen solchen Teilvergleich aber
seinerzeit mit dem Hinweis ab, die Kohl-Seite habe in der ersten Instanz
selbst einen solchen Vorschlag unterbreitet. Im Berufungsverfahren bestehe
nun keine Bereitschaft mehr zu einem Vergleich.
Schwan hatte von 1999 bis 2009 mit Kohl an dessen Memoiren gearbeitet.
Bisher sind drei Bände erschienen, sie umfassen die Jahre 1930 bis 1994.
Die letzten vier Jahre Kohls im Kanzleramt bis zu seiner Abwahl 1998 fehlen
noch in der biografischen Buchreihe – damit fehlt in einem möglichen
vierten Band auch die Darstellung unter anderem der CDU-Spendenaffäre. Der
damalige CDU-Vorsitzende Kohl hatte von 1993 bis 1998 anonyme Spenden für
die Partei entgegengenommen. Das Geld wurde nicht ordnungsgemäß im
Rechenschaftsbericht ausgewiesen.
1 Aug 2014
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