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# taz.de -- Indiens unruhiger Nordosten: Hungerstreikende soll freikommen
> Die indische Menschenrechtsaktivistin Irom Chanu Sharmila muss laut einer
> Gerichtsentscheidung freigelassen werden. Seit 14 Jahren wird sie
> zwangsernährt.
Bild: Studierende in Guwahati im nordöstlichen Bundesstaat Assam demonstrieren…
BERLIN taz | Ein Gericht im nordöstlichen indischen Bundesstaat Manipur hat
am Dienstag die Freilassung der Menschenrechtlerin Irom Chanu Sharmila
angeordnet. Dies erklärte ihr Anwalt gegenüber indischen Journalisten.
Die „eiserne Lady von Manipur“ genannte Aktivistin hatte am 5. November
2000 einen Hungerstreik begonnen. Mit dem protestiert sie bis heute gegen
ein Massaker indischer Sicherheitskräfte. Das haten diese im Jahr 2000 an
Passanten verübt, die an einer Bushaltestelle gewartet hatten.
In Manipur und anderen Regionen des zwischen Bangladesch und Birma
liegenden indischen Nordostens kämpfen verfeindete Guerilla- und
Volksgruppen sowohl gegeneinander als auch gegen den indischen Staat. Der
schlägt mit großer Brutalität zurück.
Sharmila arbeitete damals in einer Menschenrechtsorganisation und war es
leid, immer wieder Tötungen zu dokumentieren, die nie geahndet wurden.
Deshalb verkündete sie, fortan solange hungerfasten zu wollen, bis ein
AFSPA genanntes Sondergesetz abgeschafft ist. Denn das garantiert
Menschenrechtsverletzern in Uniform Straflosigkeit.
## Gericht: Hungerstreik ist politischer Protest
Jetzt erklärte das Gericht in Manipurs Hauptstadt Imphal nach Angaben des
Anwalts, die Behörden hätten nicht nachweisen können, dass Scharmila sich
mit dem Hungerstreik töten wolle. Vielmehr sei dies doch ein politischer
Protest.
Indische Gerichte hatten bisher Sharmilas Hungerstreik, der sich an Mahatma
Gandhis historischem Hungerfasten gegen die britische Kolonialmacht
orientiert, bisher stets als versuchten Suizid gewertet. Da dies nach
indischem Gesetz mit einem Jahr Haft bestraft werden kann, ermöglichte das
den Behörden, Sharmila in einem bewachten Krankenhaus über einen Schlauch
in der Nase zwangszuernähren.
Nach einem Jahr musste sie freigelassen werden. Da sie ihren Hungerstreik
fortsetzte, wurde sie erneut festgenommen und für weitere zwölf Monate
zwangsernährt. So geht das seit knapp 14 Jahren. Offen ist, ob die
42-jährige Heldin der manipurischen Zivilgesellschaft jetzt wirklich
freikommt.
## Noch Berufung möglich
Die Behörden haben jetzt noch die Möglichkeit zur Berufung. Bisher gibt es
auch keine Anzeichen, dass Sharmila ihren Hungerstreik beendet. Denn das
bisher nur in Kaschmir wie dem Nordosten angewandte AFSPA-Sondergesetz gilt
weiter.
Dabei hatte eine von der Regierung eingesetzte Kommission, die wegen
Sharmilas Hungerstreik eingesetzt worden war, schon im Jahr 2005 zur großen
Überraschung Delhis die Abschaffung des drakonischen Gesetzes gefordert.
19 Aug 2014
## AUTOREN
Sven Hansen
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Indien
Irom Sharmila
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Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
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Irom Sharmila
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