# taz.de -- Hungerstreikende Aktivistin in Indien: Freiheit nach 15 Jahren | |
> Seit 15 Jahren protestiert Irom Sharmila mit einem Hungerstreik gegen | |
> Polizei- und Militärgewalt. Nun kommt sie frei, weil versuchter Suizid | |
> nicht mehr strafbar ist. | |
Bild: Kommt frei: Irom Sharmila. | |
GAUHATI ap | Eine indische Aktivistin kommt nach fast 15 Jahren | |
Hungerstreik frei, weil versuchter Selbstmord in Indien kein | |
Straftatbestand mehr ist. Das ordnete ein Gericht am Donnerstag an. | |
Die 42-jährige Irom Sharmila wurde seit November 2000 in einem Krankenhaus | |
der Hauptstadt des Unionslandes Manipur, Imphal, zwangsernährt. | |
Sharmila protestierte gegen ein Gesetz, dass Sicherheitsbehörden | |
weitgehende Vollmachten zur Niederschlagung von Aufständen gibt. Sie | |
kündigte an, ihren Hungerstreik gegen Polizei- und Militärbrutalität auch | |
nach der Entlassung aus dem Krankenhaus fortzusetzen. | |
Versuchter Selbstmord wurde in Indien bisher mit bis zu einem Jahr Haft | |
bestraft. Sharmila wurde daher seit 2000 einmal im Jahr freigelassen. Wenn | |
festgestellt wurde, dass sie weiterhin die Nahrungsaufnahme verweigerte, | |
wurde sie erneut festgenommen und ins Krankenhaus gebracht, wo sie | |
zwangsernährt wurde. | |
22 Jan 2015 | |
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