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# taz.de -- Indische Aktivistin Irom Sharmila: Nach zwei Tagen wieder in Haft
> Mit Knast begegnet die indische Regierung seit 14 Jahren dem Hungerstreik
> einer Aktivistin. Nach zwei Tagen Freiheit wurde sie erneut festgenommen.
Bild: Die seit knapp 14 Jahren zwangsernährte Irom Chanu Sharmila während ihr…
BERLIN taz | Ihr erneuter Hungerstreik währte nur zwei Tage: Am Freitag
Vormittag ist die indische Menschenrechtsaktivistin Irom Chanu Sharmila
erneut von der Polizei festgenommen worden. Nach indischen Medienberichten
nahmen rund 30 Polizistinnen die 42-Jährige in Imphal, der Hauptstadt des
ostindischen Bundesstaates Manipur, fest. Dabei anwesende Unterstützer
Sharmilas konnten das Vorgehen der Polizei nicht verhindern.
Als Grund der erneuten Festnahme wurde „geplanter Suizidversuch“ genannt.
Dies ist nach indischem Gesetz ein Vergehen und kann bis mit bis zu einem
Jahr Gefängnis bestraft werden. „Wir können sie nicht sterben lassen“,
erklärte ein Behördenvertreter.
Noch am Dienstag hatte ein Gericht in Imphal entschieden, dass Sharmilas im
November 2000 begonnener Hungerstreik eben nicht den Suizid zum Ziel habe,
sondern eine legitime politische Aktion darstelle. Schon Indiens
Nationalheld Mahatma Gandhi hatte mit seinem Hungerfasten die britische
Kolonialmacht das Fürchten gelehrt.
Am Mittwoch musste die Aktivistin auf Anordnung des Gerichts freigelassen
werden. Doch gestand das Gericht in seinem Urteil auch den Behörden zu,
„angemessene Maßnahmen“ zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit Sharmilas
zu ergreifen. „Die Verschlechterung meines Gesundheitszustandes kümmert
mich nicht“, sagte Sharmila nach ihrer Freilassung laut der Times of India.
„Aber ich versuche nicht mein Leben zu beenden.“
## Gericht erlaubt „angemessene Maßnahmen“
Mit ihrer Aktion protestiert die als „Eiserne Lady von Manipur“ bekannte
Aktivistin gegen das drakonische Sicherheitsgesetz AFSPA (Armed Forces
Special Powers Act). Das Sondergesetz garantiert Polizei, Paramilitärs und
Militärs in Indiens unruhigem Nordosten de facto Straffreiheit für
Menschenrechtsverletzungen. Sharmila hatte ihren Hungerstreik nach einem
Massaker staatlicher Sicherheitskräfte an zehn Zivilisten begonnen. Dafür
wurde bis heute niemand zur Rechenschaft gezogen. Sharmila erklärte erneut,
erst nach Abschaffung des AFSPA wieder Essen zu wollen.
Seit November 2000 war die Aktivistin knapp ein Dutzend Mal für jeweils ein
Jahr durch einen Schlauch in der Nase zwangsernährt worden. Darauf musste
sie jeweils freigelassen werden, setzte ihren Hungerstreik aber fort und
wurde darauf wieder festgeńommen und ein weiteres Jahr zwangsernährt.
Nach ihrer jetzigen Freilassung am Mittwoch erklärte Sharmila mit
stockender geschwächter Stimme, ihren Hungerstreik fortsetzen zu wollen.
Dies tat sie dann auch in einem provisorischen Lager in unmittelbarer Nähe
des Krankenhauses, in dem sie die letzten Jahre eingesperrt und
zwangsernährt worden war.
## Volksheldin in Indiens Nordosten
Sharmila gilt in Indiens ökonomisch wie politisch abgehängtem Nordosten als
Volksheldin. Die Strategie der Regierung bestand bisher darin, sie durch
die Zwangsernährung unter Bewachung von der Öffentlichkeit zu trennen. Denn
ihr Hungerstreik kann nur dann volle politische Wirkung entfalten, wenn er
öffentlich wahrgenommen wird.
Sharmila sagte dann auch nach ihrer Freilassung: „Ich brauche keine
Menschen, die ein Loblied auf mich singen, sondern die mich unterstützen.
Der wahre Sieg liegt in der Erfüllung meiner Forderungen. Dafür habe ich
die letzten 14 Jahre so viel gelitten“. Die Regierung fürchtet aber auch
große Proteste, sollte die hartnäckige Aktivistin sterben.
22 Aug 2014
## AUTOREN
Sven Hansen
## TAGS
Indien
Irom Sharmila
Hungerstreik
Irom Sharmila
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Kongresspartei
Indien
Irom Sharmila
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